Die Bundesregierung plant eine Erweiterung der Fördermöglichkeiten für Jugendarbeit während der Schulferien. Ziel ist es, Familien eine verlässlichere Betreuung zu ermöglichen und Kindern zusätzliche Bildungs- und Teilhabechancen zu bieten.
Erweiterte Förderung in den Ferien
Mit dem neuen Gesetzentwurf sollen künftig auch Angebote der Jugendarbeit von öffentlichen oder anerkannten freien Trägern während der Ferien unterstützt werden. Damit können bestehende Strukturen vor Ort stärker in die Ganztagsbetreuung eingebunden werden.
Der Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote gehört zu den zentralen Vorhaben der Bundesregierung. Bund, Länder, Kommunen sowie Träger von Schulen und der Kinder- und Jugendhilfe haben den Ganztagsausbau in den vergangenen Jahren bereits ausgebaut. Der Gesetzentwurf gilt als weiterer Schritt in diesem Prozess.
Rechtsanspruch ab 2026
Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) sieht ab dem 1. August 2026 schrittweise einen Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder vor. Zur Umsetzung können Schulen und Kindertageseinrichtungen mit externen Partnern wie Sportvereinen oder Jugendverbänden zusammenarbeiten. Nach Regierungsangaben gilt die Kooperation zwischen schulischen und außerschulischen Einrichtungen als wichtiges Element, um Bildungsangebote zu ergänzen.
Ferienangebote als Bestandteil der Ganztagsförderung
Ferienfreizeiten und andere Formen der Jugendarbeit sollen künftig als Bestandteil der Ganztagsförderung anerkannt werden. Dadurch können Länder und Kommunen auch während der Ferien auf vorhandene Strukturen zurückgreifen. Familien erhalten damit zusätzliche Betreuungskapazitäten, während Kinder Zugang zu Freizeit- und Bildungsangeboten behalten.
Mehr Gestaltungsspielräume für Kommunen
Der Gesetzentwurf folgt einer Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag, Kommunen mehr Flexibilität bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs zu geben. Durch die Einbindung der Jugendarbeit in den Ganztag können Länder und Gemeinden künftig eigenständiger über die Ausgestaltung der Angebote entscheiden.
Nach Regierungsangaben sollen von der erweiterten Regelung mehrere Gruppen profitieren:
- Familien durch eine verlässliche Betreuung auch in den Ferien,
- Kinder durch zusätzliche Lern- und Freizeitmöglichkeiten,
- Kommunen und Träger durch größere Handlungsspielräume beim Ausbau des Ganztags.
