Die Mindestlöhne in der Altenpflege sollen in den kommenden zwei Jahren erneut angepasst werden. Grundlage dafür ist eine Empfehlung der Pflegekommission, die alle zwei Jahre Vorschläge zur Höhe des Pflegemindestlohns vorlegt. Rund 1,3 Millionen Beschäftigte arbeiten derzeit in Einrichtungen, für die diese Lohnuntergrenze gilt.
Vorgeschlagene Anpassungen ab 2026
Die Kommission schlägt vor, die Mindestlöhne jeweils zum 1. Juli der Jahre 2026 und 2027 zu erhöhen. Für 2026 sieht die Empfehlung folgende Werte vor:
- Pflegehilfskräfte: 16,95 Euro pro Stunde
- Qualifizierte Pflegehilfskräfte: 18,26 Euro pro Stunde
- Pflegefachkräfte: 21,58 Euro pro Stunde
Eine weitere Anhebung soll zum 1. Juli 2027 erfolgen. Die Empfehlungen orientieren sich laut Kommission an tariflichen Entwicklungen sowie der wirtschaftlichen Lage. Das Gremium besteht aus acht Mitgliedern – je vier Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite – und amtiert fünf Jahre. Die laufende Kommission wurde 2021 eingesetzt.
Einordnung der Bundesregierung
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas äußerte sich zustimmend zu den Vorschlägen und erklärte, gute Löhne seien ein wesentlicher Faktor für die Personalgewinnung. Dies gelte insbesondere mit Blick auf die Sicherstellung der Versorgung. Die Aussage wird als Position der Ministerin wiedergegeben.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken sagte, die Einkommen in Pflege- und Betreuungsberufen hätten sich in den vergangenen Jahren bereits erhöht und lägen im Durchschnitt teilweise über den nun empfohlenen Mindestlöhnen. Sie betonte zudem, dass die Bundesregierung neben finanziellen Aspekten auch strukturelle Maßnahmen wie zusätzliche Befugnisse und Entbürokratisierung anstrebe.
Einstimmiges Votum der Kommission
Die Pflegekommission sprach sich geschlossen für die Anpassungen aus. Die gestaffelten Mindestlöhne sollen bundesweit gelten und bis 30. September 2028 in Kraft bleiben. Rechtswirksam werden sie allerdings erst, wenn das Bundesarbeitsministerium eine entsprechende Verordnung erlässt.
Aktuell gelten folgende Mindestlöhne:
- Pflegehilfskräfte: 16,10 Euro
- Qualifizierte Pflegehilfskräfte: 17,35 Euro
- Pflegefachkräfte: 20,50 Euro
Die bisherige Pflegemindestlohn-Verordnung läuft bis zum 30. Juni 2026. In Bereichen, in denen der spezielle Pflegemindestlohn nicht greift, etwa in Privathaushalten, gilt weiterhin der allgemeine gesetzliche Mindestlohn.
Übersicht der geplanten Entwicklung
Pflegehilfskräfte:
- aktuell: 16,10 Euro
- ab 01.05.2026: 16,52 Euro
- ab 01.07.2027: 16,95 Euro
Qualifizierte Pflegehilfskräfte:
- aktuell: 17,35 Euro
- ab 01.05.2026: 17,80 Euro
- ab 01.07.2027: 18,26 Euro
Pflegefachkräfte:
- aktuell: 20,50 Euro
- ab 01.05.2026: 21,03 Euro
- ab 01.07.2027: 21,58 Euro
Ausbildung und Befugnisse im Pflegebereich
Parallel zu der geplanten Lohnanpassung sind auf gesetzlicher Ebene Neuerungen in der Ausbildung und den Kompetenzen von Pflegekräften vorgesehen. So beschloss das Kabinett im Jahr 2025 ein Pflegefachassistenzgesetz sowie ein Gesetz zur Erweiterung der Befugnisse für Pflegekräfte. Sie sollen künftig eine bundeseinheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz ermöglichen.
Damit wird künftig eine neue Qualifikationsstufe eingeführt — die Ausbildung soll laut Gesetzesentwurf 18 Monate in Vollzeit dauern (Teilzeit ebenfalls möglich) und ist in allen Pflegebereichen einsetzbar.
Diese Entwicklung könnte Auswirkungen auf die Personalsituation und die Struktur der Belegschaften in der Altenpflege haben — und damit indirekt mit der Lohnentwicklung in Verbindung stehen.
