Neue Regeln ab September 2025

Im September treten mehrere gesetzliche und organisatorische Neuerungen in Kraft. Dazu gehören der EU-Data-Act, beschleunigte Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien, Vorgaben zum Gehölzschnitt sowie der bundesweite Warntag.

EU-Data-Act ab 12. September

Ab dem 12. September gilt der EU-Data-Act. Nutzer vernetzter Geräte wie Autos, E-Bikes, Smart-TVs oder Kühlschränke erhalten damit mehr Kontrolle über die von Herstellern erfassten Daten. Unternehmen müssen künftig offenlegen, welche Informationen gesammelt werden und wie Verbraucher darauf zugreifen können. Das Gesetz ist ab diesem Zeitpunkt in allen Mitgliedstaaten verbindlich.

Schnellere Verfahren bei erneuerbaren Energien

Ebenfalls im September treten Neuregelungen in Kraft, die Genehmigungsverfahren für Anlagen im Bereich erneuerbarer Energien beschleunigen sollen. Betroffen sind unter anderem Wind- und Solaranlagen, Geothermie und Wärmepumpen.
Wesentliche Grundlage ist die Ausweisung von sogenannten Beschleunigungsgebieten nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz. Dort können auch Energiespeicher am Standort errichtet werden. Umweltaspekte sollen nach Angaben der Bundesregierung weiterhin berücksichtigt werden.

Gehölzschnitt bleibt bis 30. September eingeschränkt

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist ein radikaler Schnitt oder die Entfernung von Bäumen, Hecken, Gebüschen und anderen Gehölzen bis Ende September verboten. Die Regelung gilt jedes Jahr vom 1. März bis zum 30. September.
Ziel ist der Schutz von brütenden Vögeln und ihrem Nachwuchs. Erlaubt bleiben lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte.

Bundesweiter Warntag am 11. September

Am 11. September findet der bundesweite Warntag statt. Bund, Länder und Kommunen testen dabei die Warnsysteme für den Ernstfall. Um 11 Uhr wird eine Probewarnung ausgelöst, gegen 11:45 Uhr erfolgt die Entwarnung.
Der Aktionstag wird jährlich am zweiten Donnerstag im September durchgeführt und soll die Funktionsfähigkeit der Warnmittel überprüfen.