Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der zusätzliche Möglichkeiten für Lebendnierenspenden eröffnen soll. Ziel ist es, den Zugang zu Spenderorganen zu erweitern und damit die Situation der Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten zu verbessern.
Der Hintergrund: Die Zahl verfügbarer Spendernieren reicht seit Jahren nicht aus, um den Bedarf zu decken. Viele Betroffene warten deshalb lange auf eine Transplantation. Neben postmortalen Organspenden ist zwar auch die Lebendspende möglich, bislang jedoch nur innerhalb eines engen Kreises nahestehender Personen.
Neues Verfahren für inkompatible Spenderpaare
Ein Teil möglicher Lebendspenden scheitert daran, dass Spender und Empfänger medizinisch nicht zueinander passen, etwa aufgrund von Blutgruppen- oder Gewebe-Unverträglichkeiten. Der neue Entwurf sieht vor, diese Hürde durch sogenannte Überkreuz-Lebendnierenspenden zu umgehen.
Dabei sollen zwei Paare, bei denen die direkte Spende nicht möglich ist, zusammengeführt werden. Wenn die Spender der jeweiligen Paare kompatibel mit dem jeweils anderen Empfänger sind, kann die Transplantation über Kreuz erfolgen.
Nationaler Pool geplant
Für dieses Verfahren soll ein bundesweites Programm aufgebaut werden. Darin werden inkompatible Spender-Empfänger-Paare registriert und algorithmisch passende Kombinationen ermittelt. Auf dieser Grundlage können dann Lebendnierenspenden zwischen den beteiligten Personen durchgeführt werden.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken erklärte zu dem Vorhaben, die Regelung stütze die Entscheidung zugunsten einer Organspende. Die Ministerin betonte, der Wille der Spenderinnen und Spender stehe dabei im Mittelpunkt.
Anonyme Spenden sollen zugelassen werden
Der Entwurf umfasst außerdem die Möglichkeit einer nicht gerichteten anonymen Nierenspende. Dabei wird eine Niere an eine nicht bekannte Person gespendet. Diese Form der Spende soll in das neue Vermittlungsprogramm integriert werden.
Warken sagte, dass die Erweiterung der Spendemöglichkeiten vielen Menschen zugutekommen könne, die auf ein Spenderorgan angewiesen sind.
Vorgaben zur Beratung und Betreuung
Parallel zu den neuen Spendeoptionen sollen die Anforderungen an die Betreuung der Spenderinnen und Spender erhöht werden. Vorgesehen sind verpflichtende unabhängige psychosoziale Beratungen und medizinische Evaluierungen vor der Spende.
Zudem sollen Transplantationszentren verpflichtet werden, die Spender während des gesamten Ablaufs – vor, während und nach der Spende – individuell zu begleiten. In diesem Zusammenhang greifen viele Betroffene auf Dokumente wie Patientenverfügungen zurück.
Weiterhin große Lücke zwischen Bedarf und verfügbaren Organen
Ende 2024 warteten in Deutschland nach Angaben der Bundesregierung rund 6.400 Menschen auf eine Spenderniere. Im gleichen Zeitraum sank die Zahl der durchgeführten Nierentransplantationen auf 2.075. Viele Betroffene leben über Jahre mit erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen, solange sie auf ein geeignetes Organ angewiesen sind.
