Neues Gesetz stärkt internationale Strafverfolgung

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Gesetzentwurf zur grundlegenden Neufassung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) vorgelegt. Ziel ist es, die Zusammenarbeit deutscher Strafverfolgungsbehörden mit ausländischen Partnern zu vereinfachen und zu modernisieren.

Ziele und Anlass der Reform

Das IRG regelt die Kooperation deutscher Strafverfolgungsbehörden und Gerichte bei Aufgaben wie Auslieferungen oder der Beweiserhebung im Ausland. In den vergangenen Jahren hat grenzüberschreitende Kriminalität an Bedeutung gewonnen, weshalb das geltende Gesetz aus dem Jahr 1982 als zunehmend schwer handhabbar angesehen wird. Der Entwurf will das Gesetz praxistauglicher gestalten, die Rechte von Verfahrensbeteiligten stärken und eine Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit mit internationalen Einrichtungen schaffen.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig betonte, Kriminalität mache nicht an Grenzen halt; mit dem Reformvorhaben solle die internationale Kooperation modernisiert werden und ein Zeichen gesetzt werden, dass auch für schwere Verbrechen internationale Gerichte einen Beitrag leisten können.

Kernelemente des Entwurfs

Der Gesetzentwurf sieht eine Neustrukturierung des IRG vor, basierend auf mehreren Jahren Austausch mit Expertinnen und Experten sowie auf europäischen Entwicklungen. Im Detail vorgesehen sind:

  • Strukturverbesserung und Praxisnähe: Das Gesetz soll übersichtlicher werden und Unterscheidungen zwischen Zusammenarbeit innerhalb der EU, mit Drittstaaten und mit internationalen Einrichtungen deutlicher regeln.
  • Polizeiliche Rechtshilfe: Erstmals werden explizite Bestimmungen zur internationalen polizeilichen Zusammenarbeit – etwa bei Fahndungsmaßnahmen – eingeführt.
  • Kooperation mit internationalen Einrichtungen: Der Entwurf schafft erstmals eine allgemeine Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit mit Sondertribunalen zur Verfolgung von Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die bestehenden Vorschriften zur Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof bleiben unberührt.
  • Stärkung der Rechte von Betroffenen: Im Auslieferungsverfahren soll ein ausdrückliches Recht auf mündliche Anhörung eingeführt werden. Zudem sind Verfahren zur erneuten gerichtlichen Überprüfung und in bestimmten Fällen die Vorlage an den Bundesgerichtshof vorgesehen.
  • Umsetzung europäischer Vorgaben: Künftig sollen ausschließlich Gerichte über die Ausstellung und Vollstreckung Europäischer Haftbefehle entscheiden. Damit reagiert der Entwurf auf Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs zur Unabhängigkeit der entscheidenden Justizbehörde.

Gesetzgebungsverfahren und Beteiligung

Der Entwurf wurde den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme übermittelt und auf der Website des Bundesministeriums veröffentlicht. Stellungnahmen sind bis zum 14. November 2025 möglich und werden ebenfalls online publiziert.

Bei Interesse an einschlägigen Formularmustern und rechtlichen Vorlagen können passende Dokumente wie Vollmachten oder postmortale Vollmachten genutzt werden, die als Grundlage für rechtliche Verfahren oder Bevollmächtigungen in internationalen Rechtshilfeangelegenheiten dienen können.