Neuregelungen im Februar 2026 im Überblick

Die Bundesregierung hat auf ihrer Website einen Überblick über gesetzliche und praktische Änderungen veröffentlicht, die im Februar 2026 relevant werden oder bereits zum Jahresbeginn 2026 in Kraft getreten sind. Genannt werden unter anderem Regelungen zu Migration, Reisen nach Großbritannien, Naturschutz, Trinkwasser, Justizdigitalisierung, Strafrecht, Fahrzeug-Emissionsangaben und Antibiotika-Dokumentation in der Tierhaltung.

Ein Teil der Punkte gilt ab Februar 2026, weitere Änderungen sind bereits seit dem 1. Januar 2026 oder seit dem 12. Januar 2026 wirksam. Außerdem wird eine Regelung zur Einbürgerung genannt, die bereits Ende Dezember 2025 in Kraft getreten ist.

Migration: sichere Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung

Ab Februar 2026 kann die Bundesregierung sichere Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung bestimmen. Die Veröffentlichung nennt dies als Änderung, die ab Februar greift.

Zudem wird eine weitere Änderung für Juni 2026 aufgeführt: Ab Juni 2026 entfällt demnach die Pflicht, bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam einen Anwalt zu bestellen.

Einbürgerung: Sperrfrist nach Rücknahme wegen falscher Angaben

Bereits seit Ende Dezember 2025 gilt laut der Veröffentlichung eine Neuregelung zur Einbürgerung: Wer eine Einbürgerung durch falsche Angaben erlangt hat – genannt werden als Beispiele Arglist, Drohung oder Bestechung – und wenn diese Einbürgerung rechtskräftig zurückgenommen wurde, kann für zehn Jahre nicht erneut eingebürgert werden.

Die Darstellung macht damit eine zeitliche Abfolge deutlich: erst die Rücknahme muss rechtskräftig sein; anschließend gilt die Zehn-Jahres-Frist.

Großbritannien-Reisen: ETA wird ab 25. Februar 2026 konsequent umgesetzt

Für die Einreise in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland wird seit dem 2. April 2025 eine elektronische Einreisegenehmigung (Electronic Travel Authorisation, ETA) benötigt. Die Genehmigung muss vor Reiseantritt beantragt werden.

ETA gilt laut der Veröffentlichung zwei Jahre, ermöglicht beliebig viele Einreisen und ist an den Reisepass gekoppelt. Ab dem 25. Februar 2026 soll die Regelung „konsequent umgesetzt“ werden; Beförderungsunternehmen sollen dann Passagiere ohne gültige ETA nicht mehr befördern.

Naturschutz: Gehölzschnitte ab März nur noch eingeschränkt

Ein radikaler Schnitt oder die Beseitigung von Bäumen, Hecken, Gebüschen und anderen Gehölzen ist laut Veröffentlichung nur noch bis Ende Februar möglich. Vom 1. März bis zum 30. September sind demnach nur schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt.

Als Rechtsgrundlage wird Paragraph 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes genannt. Als Zweck wird angegeben, brütende Vögel und ihren Nachwuchs zu schützen.

Trinkwasser: Bleileitungen seit 12. Januar 2026 nicht mehr zulässig

Seit dem 12. Januar 2026 dürfen Wasserleitungen laut Veröffentlichung nicht mehr aus Blei bestehen – auch nicht teilweise. Als Grundlage wird die Trinkwasserverordnung genannt.

Begründet wird die Regelung damit, dass der bereits seit Ende 2013 geltende Grenzwert von 0,01 Milligramm pro Liter nur ohne Bleileitungen zu erreichen sei. Gebäudeeigentümer und Versorgungsunternehmen hatten demnach bis Anfang 2026 Zeit zur Umrüstung.

Justiz: elektronische Beurkundungen seit 1. Januar 2026 möglich

Beurkundungen, die bei vielen Rechtsgeschäften erforderlich sind, können seit dem 1. Januar 2026 auch in elektronischer Form erstellt werden. Als Effekt wird in der Veröffentlichung eine Entlastung der Justiz genannt, konkret von Notarinnen und Notaren sowie anderen Urkundenstellen.

Die Änderung betrifft damit die Form, in der bestimmte Beurkundungen vorgenommen werden können.

Strafrecht: Anpassungen bei Geldautomatensprengungen

Die Veröffentlichung verweist darauf, dass Geldautomaten häufiger gesprengt würden, um Geld zu stehlen. Dabei entstünden Sachschäden und Gefahren für unbeteiligte Personen.

Als Reaktion habe die Bundesregierung die Straftatbestände im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen angepasst und verschärft. Konkrete Strafmaße oder Paragrafen nennt der Textauszug nicht.

Fahrzeuge: zusätzliche Angaben zu Messbedingungen von Emissionen

Ab 2026 muss angezeigt werden, wie, wann und unter welchen Bedingungen die Emissionsmengen von Fahrzeugen gemessen wurden. Dies gilt laut Veröffentlichung zunächst für die neuen Typgenehmigungen von Personen- und leichten Nutzfahrzeugen.

Ein Jahr später soll diese zweite Stufe der EU-Abgasnorm 6e für alle Neuzulassungen gelten. Als Ziel wird genannt, zu verhindern, dass zulässige Emissionsmengen im realen Betrieb überschritten werden.

Tierhaltung: Antibiotika-Anwendungen müssen seit 1. Januar 2026 erfasst werden

Seit dem 1. Januar 2026 müssen Antibiotika-Anwendungen bei lebensmittelliefernden Tierarten in einer Datenbank erfasst werden. Die Regelung setzt die EU-Vorgaben zur Antibiotika-Datenerfassung um. Damit wird der Einsatz bakteriell wirksamer Arzneimittel in der Tierhaltung effizienter kontrolliert.