Paketboten-Schutzgesetz dauerhaft verlängert

Das Bundeskabinett hat beschlossen, das Paketboten-Schutzgesetz dauerhaft zu verlängern. Die Regelung zur Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche gilt damit ohne zeitliche Befristung.

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, die Aufträge an Subunternehmer vergeben, für die ordnungsgemäße Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen zu haften. Damit sollen Schwarzarbeit, Sozialleistungs- und Versicherungsbetrug verhindert werden.

Wirkung seit Einführung

Das Paketboten-Schutzgesetz war zunächst bis Ende 2025 befristet. Eine Evaluation aus dem Jahr 2023 zeigte jedoch, dass die Vorgaben den Anteil sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in der Branche erhöht haben. Fälle von Scheinselbstständigkeit gingen zurück. Nach Angaben der Bundesregierung achten große Paketdienstleister stärker auf die Auswahl ihrer Subunternehmer, um eigene Haftungsrisiken zu vermeiden.

Durch die Nachunternehmerhaftung können Sozialversicherungsträger offene Beitragsforderungen leichter geltend machen. Zudem soll das Gesetz helfen, Beitragsausfälle in der Solidargemeinschaft zu vermeiden.

Hintergrund der Regelung

Die Bundesregierung hatte die Nachunternehmerhaftung 2019 auf die Paketbranche ausgeweitet. In der Bauwirtschaft und der Fleischindustrie existierte sie bereits zuvor. Mit der gesetzlichen Neuregelung reagierte die Politik auf zunehmende Missstände im Zuge des stark wachsenden Online-Handels.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas erklärte dazu: „Mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz wurde Missbrauch und mangelnder Zahlungsmoral ein Riegel vorgeschoben. Die Regelung fördert den fairen Wettbewerb in der Branche und hat zu mehr ordentlicher Beschäftigung geführt.“