Photovoltaik bleibt für viele Haushalte lohnend

Die Nutzung von Solarstrom rechnet sich laut Experten der Verbraucherzentrale auch unter den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen weiterhin in den meisten Fällen. Entscheidend ist vor allem, wie viel des erzeugten Stroms selbst verbraucht wird und wie effizient das Energiemanagement organisiert ist.

Thomas Seltmann und Jörg Sutter, langjährige Fachleute im Bereich Photovoltaik, beantworten zentrale Fragen zu Vergütungssätzen, Netzstabilität, steuerlichen Regelungen und technischer Planung.

Eigenverbrauch gewinnt an Bedeutung

Kleine Photovoltaikanlagen, die ausschließlich Strom ins öffentliche Netz einspeisen, gelten heute wirtschaftlich als weniger rentabel. Kostenvorteile entstehen vor allem durch den Eigenverbrauch des erzeugten Solarstroms. Dieser kann entweder direkt genutzt oder über Batteriespeicher zeitversetzt verbraucht werden.

Ein Energiemanagementsystem optimiert dabei den Stromfluss zwischen Erzeugung, Speicherung und Verbrauch. Der selbst genutzte Solarstrom ersetzt Strombezug aus dem Netz, der derzeit rund 30 bis 40 Cent pro Kilowattstunde kostet.

Netzstabilität trotz steigender Solarstrommengen

Die wachsende Zahl von Photovoltaikanlagen hat nach Angaben der Experten nicht zu einer Verschlechterung der Netzsicherheit geführt. Im Gegenteil: Die Zuverlässigkeit der Stromversorgung in Deutschland habe sich in den vergangenen Jahren verbessert.

Solaranlagen tragen laut den Fachleuten schon lange aktiv zur Netzstabilisierung bei. Technische Vorgaben in Normen und Gesetzen wurden dafür regelmäßig angepasst, zuletzt Anfang 2025 durch das sogenannte „Solarspitzengesetz“. Zusätzlich sorgen Batteriespeicher in Haushalten und Netzen für eine bessere Steuerung von Einspeisung und Verbrauch.

Neue Vergütungssätze seit August 2025

Zum 1. August 2025 wurde die Einspeisevergütung für neue Anlagen turnusgemäß um 1 Prozent abgesenkt. Für Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung beträgt der Vergütungssatz nun 7,86 Cent pro eingespeister Kilowattstunde.

Dieser Satz bleibt für Anlagen, die zwischen August 2025 und Januar 2026 in Betrieb gehen, für mindestens 20 Jahre festgeschrieben. Der größere wirtschaftliche Effekt entsteht jedoch durch die Stromkostenersparnis beim Eigenverbrauch.

Umsatzsteuerregelung soll dauerhaft gelten

Seit Anfang 2023 gilt beim Kauf von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern ein Umsatzsteuersatz von null Prozent. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums wurde diese Regelung zur Vereinfachung des Steuerverfahrens eingeführt.

Früher konnten Betreiber die Umsatzsteuer nachträglich über die Steuererklärung zurückfordern. Diese Bürokratie entfällt nun. Laut Ministerium ist keine zeitliche Befristung dieser Regelung vorgesehen. Für Betreiber, die Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, kann ein Mustervertrag Energieberatung hilfreich sein, da er als rechtlich bindliche Vorlage dient.

Auswirkungen negativer Strompreise

Seit Anfang 2025 wird bei negativen Strombörsenpreisen die Einspeisevergütung zeitweise ausgesetzt. Für diese Viertelstunden erhalten Betreiber keine Vergütung, der Förderzeitraum verlängert sich jedoch entsprechend.

Wer über Batteriespeicher und ein geeignetes Energiemanagement verfügt, kann in solchen Zeiten den erzeugten Strom selbst verbrauchen oder zwischenspeichern. Auch das Laden von Elektrofahrzeugen kann auf diese Zeitfenster verlagert werden.

Planung und Dimensionierung sorgfältig prüfen

Vor dem Kauf einer Photovoltaikanlage empfehlen Fachleute, mehrere Angebote einzuholen und grundlegende Fragen zu klären. Dazu zählen:

  • Installationsort und -art
  • Optimale Anlagengröße und Ausstattung
  • Kostenrahmen
  • Prognose des künftigen Stromverbrauchs (z. B. durch mögliche Anschaffung von Wärmepumpe oder Elektroauto)

Da es sich um eine langfristige Investition handelt, spielt die vorausschauende Planung eine zentrale Rolle. Für vertragliche Absicherung kann auf Musterverträge / AGB Beratung zurückgegriffen werden, um klare Bedingungen zwischen Anbieter und Betreiber zu definieren.