Reform des Berufsrechts für Anwälte und Berater

Das Bundesministerium der Justiz hat einen Gesetzentwurf zur Neuordnung und Vereinheitlichung des Berufsrechts für rechtsberatende Berufe veröffentlicht. Ziel ist es, bestehende Regelungen klarer zu strukturieren, rechtliche Verfahren zu vereinheitlichen und einzelne Vorschriften zu modernisieren. Der Entwurf betrifft vor allem die Aufsicht über Anwalts- und Steuerberaterkammern sowie die ehrenamtliche Tätigkeit in Berufsgerichten. Zudem enthält er Anpassungen zur Kanzleiabwicklung, zur Verwahrung notarieller Urkunden und zum Verbraucherschutz im Inkassowesen.

Einheitliche Regelungen im Aufsichtsrecht

Künftig soll bei Rechtsbehelfen gegen Hinweise, Rügen, Auskunftsverlangen und Zwangsgelder von Anwälten einheitlich das Anwaltsgericht zuständig sein. Die Verwaltungsgerichtsordnung soll dabei Anwendung finden. Entsprechende Änderungen sind auch in der Patentanwaltsordnung (PAO) und im Steuerberatungsgesetz (StBerG) vorgesehen.

Darüber hinaus soll der Begriff der bislang nicht gesetzlich definierten „missbilligenden Belehrung“ entfallen. Stattdessen soll künftig von einem „rechtlichen Hinweis“ gesprochen werden. Diese Anpassung soll Rechtsklarheit schaffen und bestehende Unsicherheiten beseitigen.

Änderungen bei Kanzleiabwicklungen und ehrenamtlichen Richtern

Die Bestimmungen zur Abwicklung von Kanzleien werden in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der PAO, dem StBerG und der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) angepasst. Damit soll die Arbeitsbelastung der Kammern reduziert werden, ohne das bestehende System der Abwicklungen grundsätzlich zu verändern.

Zudem werden die Vorschriften zur Berufung und Abberufung ehrenamtlicher Richter an den Berufsgerichten in mehreren Gesetzen vereinheitlicht. Dazu zählen die BRAO, PAO, StBerG, die Bundesnotarordnung (BNotO) und die WPO.

Notarielle Urkunden künftig in Archiven

Die dauerhafte Verwahrung notarieller Urkunden soll künftig nicht mehr durch die Justiz, sondern durch Archivverwaltungen erfolgen. Diese übernehmen auch die Verantwortung für Einsichtsanträge. Nach Angaben des Ministeriums soll dadurch insbesondere der Zugang zu historischen Dokumenten für Forschungszwecke erleichtert werden.

Vorsorgeregister und Inkassorecht

Beglaubigte Abschriften von Vorsorgeverfügungen können künftig in das Zentrale Vorsorgeregister eingetragen werden. Das soll es berechtigten Personen, etwa Ärzten, ermöglichen, schneller auf relevante Informationen zuzugreifen.

Im Bereich des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) enthält der Entwurf Maßnahmen zur Stärkung des Verbraucherschutzes, insbesondere im Inkassowesen. Künftig sollen Schutzvorschriften auch für das sogenannte Konzerninkasso gelten, also wenn ein Unternehmen Forderungen innerhalb eines Konzerns einzieht.

Weitere Anpassungen und Beteiligungsverfahren

Für Rechtsanwälte, Syndikusanwälte und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften sieht der Entwurf zudem bürokratische Erleichterungen vor. Außerdem werden einzelne Zulassungsvoraussetzungen und Regelungen zur Berufsausübung überarbeitet.

Der Referentenentwurf wurde an Länder und Verbände übermittelt und auf der Internetseite des Justizministeriums veröffentlicht. Stellungnahmen können bis zum 31. Oktober 2025 eingereicht werden. Nach Angaben des Ministeriums sollen diese ebenfalls online zugänglich gemacht werden.

Ein ähnlicher Entwurf war bereits in der vergangenen Legislaturperiode vorgestellt worden, konnte jedoch nicht mehr verabschiedet werden. Die jetzt veröffentlichte Fassung enthält überarbeitete und ergänzte Bestimmungen gegenüber dem früheren Vorschlag.