Die Bundesregierung hat einen Überblick über zentrale Vorhaben im Bereich der Altersvorsorge und der Automobilwirtschaft gegeben. Grundlage sind Einigungen innerhalb der Koalition zu einem Rentenpaket sowie zu industriepolitischen Maßnahmen. Die nächsten Schritte sollen zeitnah folgen.
Rentenpaket bleibt unverändert
Nach Angaben von Bundeskanzler Friedrich Merz soll der vorliegende Gesetzentwurf zur Rente ohne Änderungen vom Bundestag verabschiedet werden. Das Paket umfasst mehrere Elemente, darunter die Haltelinie, die Mütterrente, die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge und die Einführung der sogenannten Aktivrente.
Die Aktivrente sieht steuerliche Vorteile für Personen vor, die über das gesetzliche Rentenalter hinaus freiwillig erwerbstätig bleiben. Geplant ist, dass bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdient werden können. Der Bundestag soll in der kommenden Woche über die Regelung abstimmen. Das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2026 vorgesehen.
Kommission soll Reformvorschläge erarbeiten
Parallel zum Gesetzgebungsverfahren soll das Rentenpaket mit einem Entschließungsantrag verbunden werden. Dieser sieht vor, eine Rentenkommission einzusetzen, die noch im Dezember ihre Arbeit aufnehmen soll. Die Kommission soll grundlegende Fragen der Altersvorsorge prüfen.
Das Gremium soll aus zwei Vorsitzenden, drei Stellvertretenden der Koalitionsfraktionen sowie acht Fachleuten bestehen. Bis Ende des ersten Halbjahres 2026 sollen Vorschläge erarbeitet werden. Auf dieser Grundlage plant die Bundesregierung für die zweite Jahreshälfte 2026 eine umfassende Reform.
Zu den Aufgaben gehört eine Gesamtbetrachtung der Altersvorsorge in Deutschland. Dazu zählen gesetzliche, betriebliche und private Sicherungssysteme sowie deren Zusammenspiel. Zudem ist vorgesehen, Erlöse aus Bundesbeteiligungen – rund zehn Milliarden Euro in Form von Dividenden – zur Unterstützung des privaten Vermögensaufbaus jüngerer Menschen einzusetzen.
Maßnahmen für die Automobilwirtschaft
Die Bundesregierung kündigte außerdem Schritte zur Stärkung der Automobilindustrie an. Ziel sei es laut Kanzler Merz, Rahmenbedingungen zu schaffen, die verschiedene Antriebstechnologien berücksichtigen. Die Regierung verweist darauf, dass die Branche unter anderem hinsichtlich Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungssicherung unterstützt werden müsse.
Nach den aktuellen Überlegungen sollen nach 2035 nicht nur batterieelektrische Fahrzeuge möglich sein. Auch Plug-in-Hybride, Range-Extender und bestimmte Verbrennungsmotoren sollen weiterhin zugelassen bleiben. Die Länder hatten sich für Optionen im Bereich fortentwickelter Verbrenner ausgesprochen.
Ein neues Förderprogramm soll zudem den Erwerb von Elektrofahrzeugen durch private Käufer unterstützen. Die Bundesregierung plant, auf europäischer Ebene Gespräche zu führen. Merz kündigte an, sich hierzu an die Präsidentin der EU-Kommission zu wenden. Auch Vizekanzler Lars Klingbeil erklärte, dass die Bundesregierung bei der Kommission auf zeitnahe Vorschläge zu CO₂-Flottengrenzwerten hinwirken wolle.
EU-Kommission soll Vorschläge vorlegen
Im Dezember werden Entwürfe der EU-Kommission erwartet, die sich mit den künftigen CO₂-Grenzwerten für Fahrzeugflotten befassen. Diese Regelungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Frage, welche Antriebsarten nach 2035 zulässig bleiben.
Die Bundesregierung betonte, dass für die deutsche Automobilindustrie planbare Rahmenbedingungen wichtig seien. Weitere Entscheidungen sollen nach Vorlage der EU-Vorschläge getroffen werden.
