Sammelklage gegen DAZN wegen Preiserhöhungen bei Bestandskunden

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat beim Oberlandesgericht Hamm eine Sammelklage gegen den Streaming-Anbieter DAZN eingereicht. Hintergrund sind Preissteigerungen in den Jahren 2021 und 2022, die nach Auffassung des Verbandes ohne Zustimmung der Kunden in laufenden Verträgen vorgenommen wurden.

Der vzbv hält die zugrunde liegenden Vertragsklauseln für unzulässig und bewertet die einseitigen Anpassungen als rechtswidrig. Ziel der Klage ist es, betroffenen Kunden Rückzahlungen zu ermöglichen.

Betroffene Preiserhöhungen

Im August 2021 erhöhte DAZN den Monatspreis von 11,99 auf 14,99 Euro. Jahres-Abonnements stiegen im selben Zeitraum von 119,99 auf 149,99 Euro. Bei Verträgen mit Einmalzahlung konnte die Anpassung auch erst im Jahr 2022 wirksam werden.

Ein Jahr später, im August 2022, verdoppelte sich der Monatspreis von 14,99 auf 29,99 Euro. Jahres-Abos verteuerten sich ab dem nächsten Abrechnungszeitraum von 149,99 auf bis zu 299,99 Euro. Auch hier konnten Abonnements mit Einmalzahlung erst im Folgejahr von der Erhöhung betroffen sein.

Ablauf des Verfahrens

Die Sammelklage bezieht sich ausschließlich auf Bestandskunden, die 2021 und 2022 von den Preiserhöhungen betroffen waren. Neuverträge fallen nicht unter das Verfahren. Verbraucher können sich der Klage anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) in das Klageregister eintragen.

Die Anmeldung ist seit dem 6. Februar 2025 möglich. Nach Angaben des vzbv müssen Betroffene dabei vollständige Angaben zu ihren Ansprüchen machen. Sollte die Klage erfolgreich sein, erhalten die angemeldeten Kunden die Differenz zwischen dem ursprünglich vereinbarten Preis und den erhöhten Kosten zurück.

Nächste Termine

  • 4. September 2026: Mündliche Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Hamm
  • Offener Zeitpunkt: Dreiwöchige Frist für letzte Anmeldungen nach der Verhandlung
  • Offener Zeitpunkt: Urteil des Oberlandesgerichts, Rechtsmittel sind möglich
  • Offener Zeitpunkt: Umsetzung des Verfahrens, Rückzahlungen an Betroffene

Mit dem Verfahren will der vzbv nach eigenen Angaben klären lassen, dass einseitige Preiserhöhungen ohne Zustimmung der Verbraucher nicht zulässig sind.