Hunderten Messstellenbetreibern in Deutschland könnten erstmals Zwangsgelder drohen, weil sie gesetzliche Vorgaben beim Einbau intelligenter Stromzähler („Smart Meter“) verfehlen. Nach Daten der Bundesnetzagentur liegen 85 Prozent der Messstellenbetreiber unter der vorgeschriebenen Mindestquote für den Smart-Meter-Rollout.
Bis Ende 2025 mussten Messstellenbetreiber mindestens 20 Prozent der Haushalte in ihrem Gebiet, die unter die gesetzliche Einbaupflicht fallen, mit intelligenten Stromzählern ausstatten. Von bundesweit 814 zuständigen Unternehmen haben 688 diese Schwelle bislang nicht erreicht. Das geht aus dem neuen Internetportal „Smart-Meter-Atlas“ hervor, das Installationszahlen auf Basis von Daten der Bundesnetzagentur in einer interaktiven Deutschlandkarte nach Städten und Gemeinden abbildet.
„Smart-Meter-Atlas“ und Datenstand
Betreiber des Portals ist die „Smart-Meter-Initiative“, ein Zusammenschluss der Stromanbieter Octopus Energy, Tibber, Rabot Energy und Ostrom. Die Unternehmen bieten dynamische Stromtarife an, die nach eigenen Angaben nur mit Smart Metern funktionieren.
Die im Portal veröffentlichten Werte beziehen sich derzeit auf den Stand des dritten Quartals 2025; Daten für das vierte Quartal werden laut Bericht noch erhoben. In der Darstellung des Portals liegen zahlreiche Messstellenbetreiber deutlich unter der Zielquote.
Zu Verbraucherrechten im Energiesektor und möglichen Musterschreiben etwa bei Preisänderungen oder Kündigungen von Stromverträgen gibt es auf formulare-gratis.de Hinweise und Vorlagen, etwa zum Thema Preiserhöhungen bei Strom und Gas.
Aufsicht und mögliche Durchsetzung
Ein Sprecher der Bundesnetzagentur sagte dem Handelsblatt, die Behörde werde „unter Berücksichtigung des Grads und des Umfangs der Nichterfüllung Aufsichtsmaßnahmen ergreifen“. Zudem kündigte er an: „Ein gesetzeskonformes Verhalten wird mit Zwangsgeldern durchgesetzt werden.“
Wie hoch mögliche Zwangsgelder ausfallen könnten, ist nach Angaben im Bericht noch offen. Die Bundesnetzagentur verweist demnach darauf, dass sich die Höhe am Maß der gesetzlichen Pflichtverletzung orientiere und auch „nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit“ bemessen werde.
Einbaupflicht und betroffene Haushalte
Smart Meter erfassen, wann ein Haushalt wie viel Strom verbraucht. Der Bericht beschreibt, dass damit die Nutzung dynamischer Tarife möglich ist. Messstellenbetreiber sind verpflichtet, Smart Meter in bestimmten Gebäuden einzubauen.
Zur Einbaupflicht zählen demnach Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von 6000 Kilowattstunden oder Haushalte mit Wärmepumpe oder E-Auto-Ladestation, wenn diese eine Leistung von 4,2 Kilowatt überschreiten. Der Bericht verweist darauf, dass Privathaushalte mit hohem Stromverbrauch sowie neue Wärmepumpen und Ladesäulen diese Schwellen erreichen können.
Beschwerden von Verbrauchern und Alternativen
Christina Wallraf, Energiereferentin der Verbraucherzentrale NRW, sagte dem Handelsblatt: „Wir hören häufig Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die von ihren Messstellenbetreibern keinen Smart Meter eingebaut bekommen, obwohl sie ein Recht darauf haben.“
Wallraf erklärte außerdem, die Probleme hätten in den vergangenen zwei Jahren „deutlich zugenommen“. Werde vom grundzuständigen Messstellenbetreiber kein Smart Meter eingebaut, sei das nach ihrer Darstellung eine Beeinträchtigung für Betroffene. Als Alternativen nennt der Bericht den Wechsel zu einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber oder einen sogenannten Selbstvorbehalt, bei dem ein Elektriker beauftragt wird. Wallraf sagte dazu: „Aber in der Praxis ist das oft teuer oder gar nicht umsetzbar.“
Weitere Informationen zu Energieverträgen und passenden Dokumenten können unter anderem im Muster-Bereich für Energieverträge genutzt werden, beispielsweise bei Mustervertrag Energieberatung als Orientierung für vertragliche Vereinbarungen.
Regionale Unterschiede und Beispiele
Der „Smart-Meter-Atlas“ weist laut Bericht deutliche regionale Unterschiede bei den Pflichteinbauquoten aus. Eine Quote von 100 Prozent erreichen demnach die Stadtwerke der Kleinstadt Lübz in Mecklenburg-Vorpommern. Geschäftsführer Olaf Beck sagte dem Handelsblatt, dort seien bislang insgesamt 40 Haushalte betroffen gewesen.
Unter den größeren Netzbetreibern wird Stromnetz Berlin mit einer Quote von 38 Prozent genannt. Karsten Brodowski, Leiter Metering bei Stromnetz Berlin, sagte dem Handelsblatt, man habe sich früh mit den Roll-out-Quoten auseinandergesetzt und den Einbau je nach Fallgruppen systematisch geplant.
Begründungen zu Quoten und Zählweise
Das baden-württembergische Unternehmen Netze BW wird im Bericht mit einer Quote von 20 Prozent genannt. Geschäftsführer Steffen Ringwald sagte dem Handelsblatt: „Das Netzgebiet der Netze BW ist vor allem ländlich geprägt – viele Gebäude sind mit PV-Anlagen, Wärmepumpen oder Wallboxen ausgestattet.“ Smart Meter, die bei diesen Kunden eingebaut würden, würden jedoch nicht in allen Fällen in die Pflichtquote eingerechnet. Netze BW baue seit Jahren in großer Zahl Smart Meter außerhalb der Quote ein.
Auch Bayernwerk verweist laut Bericht darauf, bereits viele Smart Meter bei Stromeinspeisern wie Solaranlagen verbaut zu haben. Diese Fälle flössen demnach noch nicht in die Daten der Bundesnetzagentur ein. Bayernwerk wird mit einer Pflichtrollout-Quote von 21 Prozent nach Bundesnetzagentur-Daten genannt; nach Unternehmensangaben liege die Quote bei 28,2 Prozent, wenn die genannten Einspeiser-Fälle einbezogen würden.
Viele kleine Betreiber ohne Installation
Für viele kleine Messstellenbetreiber könnte die Situation laut Bericht besonders angespannt sein. Fast ein Viertel von ihnen habe noch keinen einzigen Smart Meter installiert; die Roll-out-Quote liege damit bei null Prozent.
Brancheninsider werden im Bericht mit der Einschätzung wiedergegeben, dass viele Messstellenbetreiber die Einbaupflicht bislang nicht ernst nähmen, weil sie bisher keine Konsequenzen befürchtet hätten. Die Bundesnetzagentur kündigte nun Aufsichtsmaßnahmen an und stellte die Durchsetzung gesetzeskonformen Verhaltens über Zwangsgelder in Aussicht.
