Die Kommission zur Sozialstaatsreform hat ihren Bericht an Bundesarbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas übergeben. Nach Angaben der Bundesregierung enthält der Bericht 26 Empfehlungen an die Bundesregierung, um das Sozialsystem zu reformieren.
In dem Beitrag der Bundesregierung wird das Ziel genannt, Verfahren zu vereinfachen und Entscheidungen zu beschleunigen. Als Problem beschreibt der Beitrag, das Sozialsystem sei über die Jahre komplexer geworden; Verwaltungsprozesse seien häufig aufwendig und langsam, Behörden teils überlastet und Abläufe teilweise intransparent.
Empfehlungen zu Zuständigkeiten und Anlaufstellen
Zu den Vorschlägen gehört nach Darstellung der Bundesregierung ein einheitliches Sozialleistungssystem, das verschiedene Zuständigkeiten zusammenführen soll. Bürgerinnen und Bürger sollen demnach einheitliche Anlaufstellen vorfinden.
Außerdem nennt der Bericht laut Bundesregierung Änderungen bei der Anrechnung von Einkommen: Bei Vollzeit- und vollzeitnaher Erwerbstätigkeit soll künftig weniger Einkommen auf Leistungen angerechnet werden.
Rechtsvereinfachung und Entlastung der Verwaltung
Weitere Empfehlungen betreffen Rechtsvereinfachungen. Genannt werden unter anderem Pauschalierungen, Bagatellgrenzen und einheitlichere Begriffe, die nach Darstellung im Beitrag zur Verständlichkeit beitragen und Beschäftigte in Verwaltungen entlasten sollen.
Nach Angaben der Bundesregierung sollen Mitarbeitende dadurch stärker Kapazitäten für die Unterstützung von Menschen beim Übergang in Arbeit haben.
Digitalisierung, Datenaustausch und Einsatz von KI
Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Modernisierung und Digitalisierung der Sozialverwaltung. Sozialleistungen sollen nach den Empfehlungen künftig über ein einheitliches Portal beantragt werden können.
Zudem sollen Sozialbehörden Informationen austauschen können. Laut Beitrag der Bundesregierung empfiehlt die Kommission außerdem, KI-Anwendungen stärker einzusetzen, um Verwaltungsprozesse zu automatisieren.
Auftrag und Einsetzung der Kommission
Die Bundesregierung setzte die Kommission zur Sozialstaatsreform nach eigenen Angaben am 1. September 2025 ein. Der Auftrag aus dem Koalitionsvertrag habe darin bestanden, zügig Empfehlungen zur Modernisierung und Entbürokratisierung sozialstaatlicher Strukturen zu erarbeiten – „im Sinne der Bürgerinnen und Bürger sowie der Verwaltung“ und bei gleichzeitiger Wahrung des sozialen Schutzniveaus.
Der Fokus lag laut Bundesregierung auf steuerfinanzierten Leistungen, darunter beispielhaft Wohngeld, Kinderzuschlag und Grundsicherung. Die Kommission empfehle, die Vorschläge rasch umzusetzen, um „spürbare Verbesserungen“ zu erreichen.
Zusammensetzung und Leitung
Geleitet wurde die Kommission nach Angaben der Bundesregierung vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Besetzt war sie demnach mit Delegierten von Bund, Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden.
Der Bericht wurde der Ministerin im Arbeitsministerium übergeben.
