Standortfördergesetz soll Investitionen anstoßen

Die Bundesregierung berichtet über ein neues Gesetz zur Förderung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Bundestag und Bundesrat haben das sogenannte Standortfördergesetz verabschiedet. Ziel ist es laut Bundesregierung, zusätzliche Impulse für private Investitionen zu setzen und insbesondere jungen sowie innovativen Unternehmen Investitionen in Deutschland zu erleichtern.

Nach Angaben der Bundesregierung brachte sie den Gesetzentwurf am 10. September auf den Weg. Der Bundestag beschloss den Entwurf am 19. Dezember, der Bundesrat stimmte am 30. Januar 2026 zu.

Drei Schwerpunkte des Standortfördergesetzes

Die Bundesregierung nennt drei inhaltliche Schwerpunkte. Erstens soll für kleine Unternehmen und Start-ups der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert werden. Zudem soll der Fondsmarkt gefördert werden.

Zweitens sollen die steuerlichen Rahmenbedingungen verbessert werden. Dadurch sollen Anreize für Investitionen geschaffen werden, unter anderem in Infrastruktur und erneuerbare Energien.

Bürokratieabbau und Entlastungseffekte

Drittens sieht der Gesetzentwurf Maßnahmen zum Abbau von Bürokratieabbau vor. Genannt werden die Verschlankung oder Streichung von Prüf-, Melde- und Anzeigepflichten. Dadurch sollen laut Bundesregierung die Wirtschaft jährlich um etwa 76 Millionen Euro und die Verwaltung um etwa 14 Millionen Euro entlastet werden.

Die Bundesregierung verweist darauf, dass sie seit Beginn ihrer Amtszeit am Bürokratierückbau arbeite. Das Standortfördergesetz trage demnach – zusammen mit weiteren Maßnahmen – zu einem bisherigen Entlastungsvolumen von insgesamt mehr als 3 Milliarden Euro für Bürger, Unternehmen und Verwaltung bei.

Änderungen bei Investment- und Kapitalmarktvorschriften

Nach Darstellung der Bundesregierung sollen vor allem kleine, junge und innovative Unternehmen profitieren, indem sich die Finanzierungsbedingungen verbessern. Genannt werden bessere Rahmenbedingungen für private Investitionen, insbesondere in Infrastruktur, erneuerbare Energien sowie in Wagnis- und Wachstumskapital (Venture Capital).

Konkret sollen Anpassungen bei der Besteuerung von Investitionen in gewerbliche Personengesellschaften durch Fonds erfolgen, die unter das Investmentsteuergesetz fallen. Die Bundesregierung führt aus, dass Neuregelungen im Investmentsteuergesetz und im Kapitalanlagegesetzbuch einen rechtssicheren Rahmen schaffen sollen, um Investitionshemmnisse abzubauen.

Zitat des Bundesfinanzministers

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil wird in der Quelle mit Blick auf den Gesetzentwurf zitiert: „Wir schaffen Anreize für mehr private Investitionen, vor allem in Infrastruktur und erneuerbare Energien.“ Zudem sagte er laut Quelle: „In Fonds angelegtes Geld soll noch stärker dort ankommen, wo wir es brauchen: bei Investitionen in den Wirtschaftsstandort Deutschland.“

Weitere Maßnahmen im Finanzmarktbereich

Neben Investitionsanreizen soll das Gesetz laut Bundesregierung auch die Entbürokratisierung im Finanzmarktbereich voranbringen. Genannt werden:

  • Streichung einer Vielzahl von Prüf-, Melde- und Anzeigenpflichten
  • Einstellung des Millionenkreditmeldewesens
  • Erleichterungen bei der Eröffnung von Konten für Minderjährige

Die Bundesregierung verweist in der Quelle außerdem auf weiterführende Informationen beim Bundesfinanzministerium.