Die Bundesregierung hat beschlossen, die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge fortzuführen. Die Maßnahme richtet sich an Käuferinnen und Käufer von E-Autos und soll deren Anschaffung attraktiver machen. Laut Kabinett betrifft dies auch Fahrzeuge, die ab 2026 neu zugelassen werden.
Regelung soll Planungssicherheit bieten
Bisher gilt die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen oder vollständig auf Elektroantrieb umgerüstet werden. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine Verlängerung dieser Frist um fünf Jahre vor. Der neue Stichtag wäre damit der 31. Dezember 2030.
Nach Angaben der Bundesregierung kann die Steuerbefreiung maximal zehn Jahre gewährt werden, jedoch höchstens bis zum 31. Dezember 2035. Damit bleibt die maximale Dauer der Begünstigung unverändert, die Anspruchsperiode wird aber ausgeweitet.
Voraussetzungen und zeitliche Begrenzung
Die Steuerbefreiung gilt ausschließlich für reine Elektrofahrzeuge. Fahrzeuge mit Hybridantrieb sind nicht Teil der beschriebenen Regelung. Die zeitliche Deckelung – spätestens bis Ende 2035 – bleibt bestehen, unabhängig davon, wann das Fahrzeug zugelassen wird.
Die Bundesregierung erklärt, dass die Entscheidung Teil einer langfristigen Strategie zur Weiterentwicklung des Automobilstandorts Deutschland sei. Darüber hinaus nennt sie das Ziel, Rahmenbedingungen zu schaffen, die Beschäftigung sichern sollen und zur Einhaltung von Klimazielen beitragen.
Ergänzende Maßnahmen zur E-Mobilität
Nach Regierungsangaben ergänzt der Beschluss bereits erfolgte Änderungen im Bereich der steuerlichen Abschreibungsregeln sowie Anpassungen bei der Dienstwagenbesteuerung. Diese Maßnahmen sollen laut Bundesregierung den Ausbau der Elektromobilität unterstützen.
Weiter kündigt die Bundesregierung eine geplante Förderung für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen an. Ziel sei es laut Quelle, den Umstieg auf elektrische Mobilität zu erleichtern und den Markthochlauf zu unterstützen.
