Steuerberatung soll flexibler werden

Die Bundesregierung hat am Mittwoch eine Änderung des Steuerberatungsgesetzes beschlossen. Das sogenannte Neunte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetz soll laut Kabinettsbeschluss die Grundlagen für ein erweitertes und flexibleres Beratungsangebot schaffen. Gleichzeitig sollen Verwaltungsaufwände für Beratende reduziert werden.

Ausweitung für Lohnsteuerhilfevereine

Nach Angaben der Bundesregierung sollen Lohnsteuerhilfevereine künftig in mehr Fällen steuerliche Unterstützung anbieten dürfen. Vorgesehen ist, die bisherigen Betragsgrenzen für erlaubte Tätigkeiten zu streichen. Außerdem soll eine Person bis zu drei Beratungsstellen leiten können. Das Bundesfinanzministerium schätzt, dass dadurch etwa 35.500 zusätzliche Personen Beratung durch einen Lohnsteuerhilfeverein nutzen könnten.

Zudem sollen die Regelungen für Lohnsteuerhilfevereine insgesamt modernisiert werden. Dazu gehört auch eine Anpassung der strukturellen Anforderungen an die Vereinsarbeit.

Neuregelung begrenzter Hilfeleistungen

Das Kabinett plant außerdem eine neue Regelung für sogenannte beschränkte Hilfeleistungen in Steuersachen. Laut Vorlage sollen künftig bestimmte Berufsgruppen, etwa Energieberaterinnen und Energieberater, steuerrechtliche Fragen beantworten können, sofern diese unmittelbar im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit stehen.

Auch weitere beratende Tätigkeiten sollen in diesen Rahmen einbezogen werden, solange der steuerliche Bezug fachlich begründet ist.

Erweiterung unentgeltlicher Steuerhilfe

Ein weiterer Punkt betrifft unentgeltliche Hilfeleistungen. Neben nahen Angehörigen sollen künftig auch andere nahestehende Personen ohne Vergütung beraten dürfen. Zusätzlich sollen sogenannte „Tax Law Clinics“ an Hochschulen ermöglicht werden. Laut Bundesregierung sollen dort Studierende unter Anleitung besonders qualifizierter Personen Steuerberatung anbieten und praktische Erfahrung sammeln können.

In diesem Zusammenhang kann es für Studierende und Ehrenamtliche sinnvoll sein, Formular-Vorlagen zur Beratung oder Abrechnung heranzuziehen, etwa wenn Leistungen dokumentiert oder abgerechnet werden müssen.

Wegfall des Leitungserfordernisses

Für Steuerberaterinnen und Steuerberater entfällt laut Entwurf das bisherige Leitungserfordernis für zusätzliche Beratungsstellen. Künftig kann eine weitere Niederlassung betrieben werden, ohne dass diese gesondert durch eine weitere berufsqualifizierte Person geleitet werden muss. Eine Ausnahmegenehmigung ist hierzu nicht mehr vorgesehen.

Zudem sollen Vollmachten künftig zentral und elektronisch verwaltet werden können.

Gewerbesteuer: geplanter Mindesthebesatz

Zusätzlich zum Steuerberatungsgesetz hat das Kabinett Änderungen bei der Gewerbesteuer beschlossen. Vereinbart ist die Anhebung des Mindesthebesatzes auf 280 Prozent. Die Bundesregierung verweist darauf, dass dieser Schritt im Koalitionsvertrag vorgesehen war.

Die Anhebung soll nach Angaben der Bundesregierung zu einer einheitlicheren Anwendung der Gewerbesteuer beitragen.