Die Bundesregierung hat ein Steueränderungsgesetz auf den Weg gebracht, das ehrenamtliches Engagement in Deutschland erleichtern soll. Der Kabinettsbeschluss ist Teil des im Koalitionsvertrag vereinbarten „Zukunftspakts Ehrenamt“ und sieht steuerliche Vereinfachungen sowie eine Ausweitung von Haftungsprivilegien vor.
Steuerliche Freibeträge werden erhöht
Kernpunkte des Gesetzesentwurfs sind höhere Freibeträge im Gemeinnützigkeitsrecht.
- Die Übungsleiterpauschale steigt von 3.000 auf 3.300 Euro jährlich.
- Die Ehrenamtspauschale wird von 840 auf 960 Euro angehoben.
- Die Freigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe erhöht sich auf 50.000 Euro.
Darüber hinaus entfällt für steuerbegünstigte Körperschaften mit jährlichen Einnahmen bis 100.000 Euro die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung. Etwa 90 Prozent der steuerbegünstigten Organisationen sollen davon profitieren.
Wegfall von Bürokratiepflichten
Vereine mit Einnahmen bis 50.000 Euro müssen künftig keine gesonderte Abgrenzung zwischen steuerpflichtigem Geschäftsbetrieb und Zweckbetrieb vornehmen. Damit sollen Verwaltungsaufwände reduziert und kleinere Vereine entlastet werden.
Neu ist außerdem, dass E-Sport als gemeinnützig anerkannt wird. Die Bundesregierung verweist auf Teamarbeit, Reaktionsfähigkeit und Suchtprävention als relevante Aspekte dieser Einstufung. Auch der Betrieb von Photovoltaikanlagen durch gemeinnützige Körperschaften soll künftig unter bestimmten Voraussetzungen unschädlich für den Gemeinnützigkeitsstatus sein.
Erweiterte Haftungsprivilegien
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes betrifft die Absicherung ehrenamtlich Tätiger. Bislang greift das gesetzliche Haftungsprivileg nur, wenn Ehrenamtliche maximal 840 Euro jährlich für ihre Tätigkeit erhalten. Diese Grenze soll auf 3.300 Euro angehoben werden. Damit können künftig mehr Personen von der Haftungserleichterung profitieren.
Das Privileg sieht vor, dass Ehrenamtliche für Schäden, die sie lediglich fahrlässig verursachen, nicht haften müssen. Ersatzpflicht besteht weiterhin bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Stimmen aus der Bundesregierung
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil erklärte, Ziel sei es, Vereine in allen Bereichen zu stärken und den bürokratischen Aufwand für Ehrenamtliche zu verringern. Justizministerin Stefanie Hubig betonte, Haftungsrisiken dürften niemanden von einem Engagement abhalten. Staatsministerin für Sport und Ehrenamt Christiane Schenderlein kündigte an, weitere Schritte zur Umsetzung des Zukunftspakts Ehrenamt folgen zu lassen.
