Steuerfreie Aktivrente startet 2026

Die Bundesregierung hat am 15. Oktober 2025 den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beschlossen. Das sogenannte Aktivrentengesetz sieht vor, dass Personen im Rentenalter ab dem Jahr 2026 bis zu 24.000 Euro jährlich steuerfrei hinzuverdienen können.

Inhalte des Gesetzentwurfs

Laut Regierungsentwurf sollen Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze erzielt und sozialversicherungspflichtig sind, steuerfrei bleiben – bis zu einer Obergrenze von 24.000 Euro im Kalenderjahr. Liegen die Voraussetzungen nicht für das gesamte Jahr vor, reduziert sich der Betrag anteilig um ein Zwölftel pro Monat.

Die Regelung gilt für bestehende wie auch neue Arbeitsverhältnisse. Der sogenannte Progressionsvorbehalt soll nicht angewendet werden. Damit wird die steuerfreie Aktivrente nicht in die Berechnung des individuellen Steuersatzes einbezogen. Die Steuerfreiheit kann laut Entwurf bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden.

Keine Begünstigung für Selbstständige und Beamte

Von der steuerfreien Aktivrente ausgenommen bleiben Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft sowie aus selbstständiger Arbeit. Auch Beamte und geringfügig Beschäftigte sollen nicht profitieren. Das Gesetz soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Weitere steuerliche Maßnahmen, die ursprünglich im sogenannten Arbeitsmarktstärkungsgesetz vorgesehen waren – etwa steuerfreie Überstundenzuschläge oder eine steuerfreie Teilzeitaufstockungsprämie – sind im aktuellen Entwurf nicht enthalten. Ob diese später umgesetzt werden, ist nach Angaben des Bundesfinanzministeriums noch offen.

Ziel: Fachkräfte länger im Erwerbsleben halten

Die Bundesregierung verbindet mit der Einführung der steuerfreien Aktivrente die Erwartung, dass mehr Beschäftigte im Rentenalter dem Arbeitsmarkt erhalten bleiben. Dadurch sollen personelle Engpässe reduziert und Fachkräfte länger in den Betrieben gehalten werden.

Nach Regierungsangaben wird mit Steuermindereinnahmen von rund 890 Millionen Euro pro Jahr gerechnet. Gleichzeitig werden mögliche Mitnahmeeffekte sowie verfassungsrechtliche Fragen, etwa die Nichtbegünstigung von Selbstständigen, in Kauf genommen.