Das Bund der Steuerzahler (BdSt) hat nach eigenen Angaben neue Vorschläge zur Vereinfachung des deutschen Steuerrechts vorgelegt. Die Bundesgeschäftsführerin Daniela Karbe-Geßler präsentierte am Montag eine Liste mit „80 Vorschlägen zur Vereinfachung des Steuerrechts“. Der BdSt veröffentlicht solche Vorschläge seit 2014 jährlich.
Nach Angaben des Verbandes sind einzelne frühere Ideen bereits in die Steuergesetzgebung eingeflossen, darunter die Homeoffice-Pauschale und die Erhöhung der Pendlerpauschale. Karbe-Geßler sagte, aus Sicht des BdSt gebe es weiterhin zahlreiche Punkte, die geändert werden sollten.
Unterschiede zwischen Steuer- und Sozialversicherungsrecht
Ein Schwerpunkt liegt laut Karbe-Geßler auf einer stärkeren Abstimmung zwischen Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht. Sie verwies dabei auf unterschiedliche Fristen: Unternehmen müssten die Lohnsteuer am zehnten Tag des Folgemonats melden, während Sozialversicherungsbeiträge am dritten Bankarbeitstag fällig seien.
Zudem nannte der BdSt Beispiele für unterschiedliche Behandlung: Bestimmte Leistungen wie Sonn- und Feiertagszuschläge oder Sachzuwendungen könnten innerhalb bestimmter Grenzen steuerfrei sein, während dafür gleichzeitig Sozialversicherungsbeiträge anfallen.
Höhere Pauschalen und Freibeträge als Kern der Vorschläge
Ein großer Teil der Vorschläge zielt laut Bericht auf höhere Pauschalen und Anpassungen im Einkommensteuerrecht. Genannt werden unter anderem:
- eine Versicherungspauschale von 360 Euro für sonstige Versicherungen
- höhere Freibeträge bei der Erbschaftsteuer (Anstieg um bis zu 200.000 Euro)
- eine Anhebung der Pendlerpauschale auf 45 Cent
- für Vermieter: Sanierungskosten in den ersten zwei Jahren nach Erwerb einer Immobilie sollen bis zu 30 Prozent des Kaufpreises sofort steuerlich geltend gemacht werden können
Der Universität Wien-Honorarprofessor Franz W. Wagner sagte, unter dem Begriff „Steuervereinfachung“ würden häufig Vorschläge gemacht, die vor allem eine Senkung der Steuerlast zum Ziel hätten. Zugleich erklärte Wagner, Inflationsanpassungen bei seit Jahrzehnten unveränderten Pauschalen seien „grundsätzlich legitim“ und hinsichtlich ihrer Wirkung auf das Steueraufkommen „vertretbar“.
Entlastung durch weniger Nachweise – und Kritik an einzelnen Punkten
Daniel Denker, ehemaliger Betriebsprüfer und heute Steuerberater sowie Dozent, sagte, über lange Zeit unveränderte Beträge führten faktisch zu „stillen Steuererhöhungen“. Er ergänzte, eine reine Anhebung von Freigrenzen erhalte häufig nur den bestehenden Zustand. Vereinfachung entstehe aus seiner Sicht vor allem dann, wenn Pauschbeträge Nachweise ersetzen oder Freigrenzen in Freibeträge umgewandelt werden.
Karbe-Geßler begründete höhere Pauschalen damit, dass dadurch seltener Belege geprüft werden müssten und es etwa bei der Bewertung von Erbschaften weniger Streit geben könne. Das entlaste nach ihren Angaben Steuerzahler, Steuerberater und Finanzämter.
Vorschläge zu Buchführung, Kinderbetreuung und Aufbewahrungspflichten
Denker nannte als besonders wirksam die Anhebung der Buchführungsgrenzen sowie die Ausweitung der Ist-Versteuerung auf bis zu zwei Millionen Euro Umsatz. Beides würde nach seiner Einschätzung kleinen Betrieben „sofort Luft verschaffen“, ohne das System komplexer zu machen.
Bei Kinderbetreuungskosten hält Denker die BdSt-Vorschläge ebenfalls für nachvollziehbar: Statt 80 Prozent sollen 100 Prozent der Kosten geltend gemacht werden können – bis zu 5.700 Euro einschließlich Verpflegung. Er sagte, eine nur teilweise Anerkennung sei schwer vermittelbar, wenn staatlich eine Förderung der Betreuung beabsichtigt sei, und bezeichnete die heutige Trennung von Betreuung und Verpflegung als praxisfern.
Warnungen zu Zinssatz für Pensionsrückstellungen und Fristen
Kritisch äußerte sich Wagner zu der Forderung, den Zinssatz von sechs Prozent für die Bewertung von Pensionsrückstellungen zu senken. Diese Rückstellungen belaufen sich laut Bericht auf eine dreistellige Milliardenhöhe. Würde der Zinssatz an den niedrigeren Marktzinssatz des Handelsrechts angepasst, hätte das nach Wagners Einschätzung einen Steuerausfall „in vielfacher Milliardenhöhe“ zur Folge. Er sagte, eine solche Forderung als Steuervereinfachung zu bezeichnen, sei nicht korrekt.
Auch bei der Forderung nach verkürzten Aufbewahrungsfristen sieht Denker Risiken. Er warnte, dass Sachverhalte – insbesondere in Fällen von Steuerhinterziehung – später möglicherweise nicht mehr vollständig nachvollzogen werden könnten. Zugleich verwies er darauf, dass sich der tatsächliche Aufbewahrungsaufwand durch Digitalisierung deutlich reduziert habe.
