Strengere Regeln für medizinisches Cannabis

Die Bundesregierung hat neue Vorschriften für die Verschreibung und Abgabe von medizinischem Cannabis auf den Weg gebracht. Ziel ist es, Missbrauch zu verhindern und die Sicherheit von Patienten zu erhöhen. Das Kabinett verabschiedete dazu den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes.

Deutlicher Anstieg der Cannabisimporte

Nach Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stieg der Import von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken im zweiten Halbjahr 2024 um 170 Prozent im Vergleich zum ersten Halbjahr. Im gleichen Zeitraum nahmen die Verordnungen zulasten der gesetzlichen Krankenkassen lediglich um neun Prozent zu.
Diese Entwicklung deutet laut den Daten darauf hin, dass der Anstieg der Importe vor allem auf mehr Selbstzahler mit Privatrezepten zurückzuführen ist. Zudem habe sich die Zahl der telemedizinischen Anbieter erhöht, über die Cannabisarzneien ohne persönlichen Arztkontakt verschrieben werden können.

Persönlicher Kontakt wird Pflicht

Künftig soll Cannabis zu medizinischen Zwecken nur noch nach einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt verschrieben werden dürfen. Eine reine Videosprechstunde reicht bei der Erstverordnung nicht aus. Für Folgeverschreibungen ist innerhalb von vier Quartalen mindestens ein direkter Kontakt – etwa in der Praxis oder durch einen Hausbesuch – erforderlich.

Einschränkungen beim Vertrieb über Apotheken

Auch beim Vertrieb sieht der Gesetzentwurf neue Vorgaben vor. Cannabisblüten sollen nur noch nach persönlicher Beratung in Apotheken abgegeben werden dürfen. Der Versandhandel mit Medizinal-Cannabis zu therapeutischen Zwecken soll untersagt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass Patienten vor der Abgabe über mögliche Risiken und Nebenwirkungen informiert werden.

Ziel: Missbrauch verhindern, Sicherheit erhöhen

Mit den geplanten Änderungen will die Bundesregierung auf den wachsenden Markt und die steigenden Importzahlen reagieren. Durch strengere Vorgaben bei Verschreibung und Abgabe sollen missbräuchliche Anwendungen verhindert und die Qualität der Versorgung gesichert werden.