Die Bundesregierung hat ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt, das auf eine stärkere wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland abzielt. Das Programm umfasst steuerliche Anpassungen, Investitionsanreize , niedrigere Energiekosten sowie Schritte zum Bürokratieabbau. Ziel ist nach Regierungsangaben, Unternehmen und private Haushalte finanziell zu entlasten und den Wirtschaftsstandort langfristig zu stärken.
Nach Darstellung der Bundesregierung sollen damit Wachstumsaussichten verbessert und Arbeitsplätze gesichert werden. Die Maßnahmen beinhalten sowohl strukturelle Eingriffe als auch kurzfristige Kostensenkungen.
Senkung der Steuerbelastung
Ein zentraler Bestandteil ist die geplante Reform der Unternehmenssteuern. Ab 2028 soll die Körperschaftsteuer über fünf Jahre hinweg jährlich um einen Prozentpunkt reduziert werden – von derzeit 15 auf künftig 10 Prozent. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen ab 2032 bei rund 25 Prozent liegen wird.
Zusätzlich soll ab dem 1. Januar 2026 die Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie von 19 auf sieben Prozent sinken. Für die Landwirtschaft ist die vollständige Wiedereinführung der Agrardiesel-Rückvergütung vorgesehen.
Erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten
Für Ausrüstungsinvestitionen wird eine degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent ermöglicht. Dieses Instrument gilt bis zum 31. Dezember 2027 und soll laut Bundesregierung allen Unternehmen offenstehen.
Darüber hinaus soll ein spezieller Investitionsanreiz für betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge greifen. Für Forschungsvorhaben ist zudem eine Ausweitung der Forschungszulage geplant. Die Initiative „Made for Germany“ umfasst nach Regierungsangaben Investitionszusagen von mehr als 60 Unternehmen mit einem Gesamtvolumen von über 700 Milliarden Euro für die kommenden drei Jahre. Ein neuer persönlicher Ansprechpartner des Bundeskanzlers soll Investoren aus dem Ausland unterstützen.
Entlastungen bei Energiekosten
Zum 1. Januar 2026 soll eine spürbare Reduzierung der Energiekosten für Unternehmen und private Haushalte erfolgen. Die Gasspeicherumlage soll entfallen, während die Stromsteuer für rund 600.000 produzierende Unternehmen sowie die Land- und Forstwirtschaft dauerhaft auf dem europäischen Mindestniveau bleiben soll.
Der Bund plant außerdem, einen größeren Anteil der Netzausbaukosten zu übernehmen, was laut Bundesregierung zu niedrigeren Stromrechnungen führen soll. Die bestehende Strompreiskompensation soll dauerhaft gelten und auf zusätzliche Branchen ausgeweitet werden. Für Unternehmen mit besonders hohem Energieverbrauch ist ein Industriestrompreis vorgesehen.
Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie
Zur Reduzierung administrativer Belastungen wurden mehrere Initiativen angekündigt. Der Ausbau digitaler Netze soll beschleunigt werden, um digitale Prozesse zu erleichtern. Ein sogenannter Wohnungsbau-Turbo soll Planungs- und Bauprozesse vereinfachen und sowohl der Bauwirtschaft als auch Behörden und privaten Bauherren Zeit und Kosten ersparen.
Das neue Vergaberecht soll laut Bundesregierung jährliche Einsparungen von etwa 380 Millionen Euro für Verwaltung und Wirtschaft bringen. Für die Landwirtschaft ist die Abschaffung der Stromstoffbilanzverordnung vorgesehen.
Neue Zuständigkeiten für Digitalisierung
Mit dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung wurde ein neues Ressort geschaffen, das sich ausschließlich der Digitalisierung staatlicher Strukturen widmet. Die Bundesregierung betrachtet dies als Teil ihrer Modernisierungsagenda.
