Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr verabschiedet. Der Vorschlag sieht vor, dass relevante Verkehrsdaten künftig über den Nationalen Zugangspunkt digital bereitgestellt werden. Dieser Zugangspunkt, die sogenannte „Mobilithek“, dient dem Austausch von Informationen zwischen Mobilitätsanbietern, Infrastrukturbetreibern, Verkehrsbehörden und Informationsdiensten.
Nach EU-Vorgaben betreibt jeder Mitgliedstaat einen solchen Zugangspunkt. Über die Plattform können Daten wie Fahrpläne, Echtzeit-Verkehrsinformationen oder Standorte von Mobilitätsangeboten abgerufen und in digitale Dienste integriert werden. Durch die gesetzliche Verankerung soll die Bereitstellung dieser Daten strukturiert und verlässlich erfolgen.
Struktur und Ziele des IVSG
Der Beschluss bezieht sich auf das Intelligente-Verkehrssysteme-Gesetz (IVSG). Bundesminister Patrick Schnieder erklärte, das Gesetz solle die Bereitstellung zentraler Daten zu Verkehrslage, Ladeinfrastruktur und öffentlichen Verkehrsmitteln sicherstellen. Nach seinen Angaben soll der Nationale Zugangspunkt Daten einheitlich und zugänglich bereitstellen, um Planung und Informationsangebote zu unterstützen.
Der Gesetzentwurf enthält verschiedene Pflichten für Straßenbaubehörden, Verkehrsunternehmen und Betreiber von Mobilitätsdiensten. Dazu gehört die Veröffentlichung von Informationen, die für Verkehrsplanung und Routenführung erforderlich sind. Die Daten sollen ausschließlich von den zuständigen Stellen stammen, die die verkehrsrechtlichen Anordnungen erlassen oder die Infrastruktur betreiben.
Vorgaben für Behörden und Infrastrukturbetreiber
Straßenbaubehörden und -betreiber sollen künftig Daten zu Sperrungen, Geschwindigkeitsvorgaben, Zufahrtsregelungen oder Baustellen vollständig digital einstellen. Anbieter von Navigations- und Routenplanungsdiensten können diese Informationen über den zentralen Zugangspunkt abrufen.
Auch Daten des Verkehrswarndienstes – etwa Hinweise auf Falschfahrer oder Gegenstände auf der Fahrbahn – sollen über die Plattform verfügbar sein. Diese Informationen können laut Entwurf ebenfalls grenzüberschreitend genutzt werden.
Datenbereitstellung im öffentlichen Verkehr
Der Entwurf verpflichtet Verkehrsunternehmen, vorhandene Daten zur Fahrzeugauslastung im Linienverkehr zu veröffentlichen. Zusätzlich sollen Angaben zu Vorrangplätzen für Personen mit Mobilitätseinschränkungen bereitgestellt werden. Ziel ist es laut Bundesregierung, allen Fahrgästen Informationen über verfügbare Transportkapazitäten in öffentlichen Verkehrsmitteln zugänglich zu machen.
Die Bereitstellung umfasst auch Daten zu nutzbaren Ladesäulen für Elektrofahrzeuge. Hintergrund sind entsprechende Vorgaben der EU-Verordnung AFIR, die eine einheitliche Zugänglichkeit von Ladeinfrastruktur in der Europäischen Union vorsieht.
Integration des Mobilitätsdatengesetzes
Das bisher eigenständige Mobilitätsdatengesetz wird in die Neufassung des IVSG integriert. Damit sollen alle Regelungen zur Bereitstellung verkehrsrelevanter Daten an einer Stelle zusammengeführt werden. Nach Angaben der Bundesregierung entsteht dadurch ein konsistenter Rechtsrahmen für digitale Mobilitätsdaten.
Die Neuregelung dient der Umsetzung europäischer Verpflichtungen aus der Richtlinie 2023/2661. Zudem verweist die Regierung darauf, dass die geplanten Maßnahmen Bestandteil der im Koalitionsvertrag vereinbarten Digitalisierungs- und Mobilitätsziele sind.
