Kindergeld Formulare 2020

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Der deutsche Gesetzgeber hat das Kindergeld eingeführt, um die zusätzlichen Ausgaben der Eltern aufzufangen, die durch den Familienzuwachs entstehen. Um Kindergeld zu beziehen muss der Antragsteller anspruchsberechtigt sein.

Zu den Anspruchsvoraussetzungen zählt, dass das Kind in dem Haushalt des Antragstellers lebt und die Betreuung und die Versorgung des Kindes übernommen hat. Dies sind in der Regel die leiblichen Eltern des Kindes. Der Bezug von Kindergeld wird aber auch für Adoptivkinder, Pflegekinder und Stiefkinder gewährt.

Die Eltern müssen nicht zwingend verheiratet sein und zusammen in einer Wohnung leben. Auch an alleinerziehende Elternteile wird das Kindergeld ausbezahlt, wenn das Kind seinen Lebensmittelpunkt in dem Haushalt des Antragstellers hat.

Das Kindergeld wird auch an Großeltern ausbezahlt, wenn sie das Enkelkind in ihrem Haushalt aufnehmen, weil die leiblichen Eltern verstorben sind. Problematisch wird es, wenn die Großeltern den Enkel bei sich aufnehmen, wenn die leiblichen Eltern noch leben. Haben die leiblichen Eltern noch das Sorgerecht, steht den Großeltern kein Kindergeld zu.

Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt regelmäßig an eine Person. Haben die Eltern mehrere Kinder wird der gesamte Betrag in einer Summe ausbezahlt.

Das Kindergeld wird in der Regel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes bezahlt. Der weitere Bezug ist bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich, wenn das Kind seine erste Berufsausbildung absolviert oder studiert. Ist das Kind arbeitslos, müssen die Antragsteller den Nachweis erbringen, dass sich das Kind um einen Ausbildungsplatz bemüht. Dies geschieht z.B. durch die Arbeitslosenmeldung bei der Bundesagentur für Arbeit.

Der Wohnort des Kindes muss sich in Deutschland, einem anderen Land der Europäischen Union, Lichtenstein, Norwegen oder der Schweiz befinden.

Kindergeld Antragsformulare für 2020

Weitere Antragsformulare zum Kindergeldantrag für 2020

Höhe und Auszahlungstermine für das Kindergeld 2020

Das Kindergeld wird regelmäßig angepasst. Zum 01. Januar 2020 wurde es für das erste und das zweite Kind auf 204 Euro erhöht. Für das dritte Kind erhalten die Eltern 210 Euro. Ab dem 4. Kind können sie mit einem Betrag von 235 Euro rechnen.

Zum 01. Januar 2021 ist die folgende Erhöhung vorgesehen:

Für das erste und das zweite Kind werden 219 Euro gewährt. Für das dritte Kind erhält der Anspruchsberechtigte einen Betrag von 225 Euro. Ab dem 4. Kind können 250 Euro beantragt werden.

Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt monatlich. Zum ersten Mal wird das Kindergeld rückwirkend für den Monat der Geburt ausbezahlt.

Die Kindergeldformulare für die Antragsstellung 2020

Die Verwaltung der Auszahlung des Kindergeldes obliegt der Familienkasse. Diese findet sich bei der Bundesagentur für Arbeit. Der Antrag ist hier ebenso zu stellen wie eventuelle Änderungen, die das Kind betreffen.

Für die Antragstellung benötigen die anspruchsberechtigten Eltern die Kindergeldformulare 2020. Kindergeldformulare älterer Jahre können nicht verwendet werden, weil hier nicht alle Neuerungen (Erhöhung des Kindergeldes) berücksichtigt. Die Formulare sind bei der Familienkasse erhältlich. Dort muss der Antrag auch abgegeben werden. Daneben ist es möglich, dass das Kindergeld online beantragt wird.

Zu den Kindergeldformularen 2020 zählt der Antrag auf Kindergeld. Hier macht der Antragsteller allgemeine Angaben zu seiner Person und zu dem Kind, für welches das Kindergeld beantragt wird.

Auf der Anlage Kind muss der Antragsteller weitere Angaben zu dem Kind machen. Hier gibt er neben dem Namen und der Adresse den Geburtsort, das Geburtsdatum und das Geschlecht an. Weiter muss er in diesem Formular Auskünfte darüber geben, ob es sich um sein leibliches Kind, ein Adoptivkind, ein Stiefkind oder ein Pflegekind handelt.

Ist das Kind bereits volljährig, muss der Antragsteller in der Anlage Kind die notwendigen Informationen zur Berufsausbildung oder zum Studium des Kindes machen.

In dieser Anlage dürfen auch nicht die Angaben zu dem anderen Elternteil fehlen. Wird der Antrag auf Kindergeld z.B. von der Mutter gestellt, möchte die Familienkasse wissen, welches Kindschaftsverhältnis zu dem anderen Elternteil besteht.