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Antrag Wohngeld Bremen

Das Wohngeld stellt eine soziale Leistung des Staates dar, die Sie beziehen können, wenn Sie als Mieter oder als Immobilieneigentümer über ein geringes monatliches Einkommen verfügen können. Wohngeld erhalten sie, wenn Sie Ihren Wohngeldantrag in Bremen bei der zuständigen Stelle eingereicht haben. Zuständig für die Bearbeitung des Wohngeldantrages sind die Wohngeldbehörden der Kommunalverwaltung in Bremen.

Wohngeldantrag Bremen – die wichtigsten Punkte

  • Vor der Antragstellung auf Wohngeld stellen Sie sicher, dass Sie zu den einkommensschwachen Haushalten zählen.
  • Im Zweifelsfall stellen Sie den Antrag und kalkulieren ein, dass die Behörde diesen ablehnt.
  • Fügen Sie dem Antrag aller erforderlichen Unterlagen bei.
  • Um Fristen einzuhalten ist vorab eine formlose Antragstellung möglich.
  • Auch bei einem Wiederholungs- oder Erhöhungsantrag müssen Sie die Voraussetzungen erfüllen.
  • Beachten Sie, dass Sie Ihre Mitwirkungspflichten wahrnehmen.

Wann haben Sie Anspruch auf Wohngeld? Wohngeldrechner

Den Anspruch auf Wohngeld in Bremen können sie geltend machen, wenn Sie nachweisen, dass Sie über ein geringes monatliches Einkommen verfügen. Für die Ermittlung werden die Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder zusammengerechnet und durch 12 geteilt. Ist ein Mitglied von der Wohn- und Haushaltsgemeinschaft ausgeschlossen, wird dessen Jahreseinkommen bei der Ermittlung des Gesamteinkommens nicht berücksichtigt.

Bei der Ermittlung des Gesamteinkommens werden bestimmte Faktoren berücksichtigt. Hierzu zählen neben der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen auch die Kosten, die sie für die Betreuung Ihrer Kinder aufwenden müssen.

Das Wohngeld können Sie als Mieter oder als Eigentümer einer Immobilie beantragen. Wird der Antrag bewilligt, erhalt Sie als Mieter einen Mietzuschuss. Gehört ein Haus, das Sie zu eigenen Wohnzwecken nutzen und für das Sie die laufenden Kosten selbst tragen, profitieren Sie von dem Lastenzuschuss, den der Gesetzgeber Ihnen gewährt.

Auf der Website des BMI können Sie den eventuell zu erzielenden Wohngeldzuschuss berechnen lassen. Den tatsächlichen Zuschuss kann Ihnen aber nur Ihre zuständige Wohngeldbehörde errechnen.

Was gilt im Zweifelsfall?

Da die gesetzlichen Bestimmungen nicht immer eindeutig sind und die Bewilligung Ihres Wohngeldantrages auch Spielraum für unterschiedliche Auslegungen bietet, sollten Sie den Wohngeldantrag in Bremen auch stellen, wenn Sie sich nicht sicher sind, dass Sie die Voraussetzungen erfüllt haben. Denn neben der Voraussetzung, dass Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen dürfen, bezieht die Wohngeldbehörde z. B. auch die Anzahl der Haushaltsmitglieder ein, die über ein eigenes Einkommen verfügen.

Wann haben Sie keinen Anspruch auf Wohngeld?

Ihr Anspruch auf Bezug von Wohngeld besteht nicht, wenn der Staat Ihnen Transferleistungen gewährt. Beziehen Sie z. B. das Arbeitslosengeld II oder das Verletztengeld nach SGB VII lehnt die Wohngeldbehörde Ihren Antrag auf Wohngeld ab. Gleiches gilt, wenn Sie bereits die Grundsicherung im Alter und zur Erwerbsminderung nach SGB XII beantragt haben.

Welche Dokumente benötigt Ihre Wohngeldbehörde?

Damit die Wohngeldbehörde Ihrem Antrag stattgeben kann, sollten Sie diesem neben Ihrem Personalausweis oder Ihren Reisepass noch weitere Dokumente beifügen.

Um Ihr geringes monatliches Einkommen nachzuweisen, reicht eine Verdienstbescheinigung Ihres Arbeitgebers aus. Sind Sie selbstständig tätig, lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater eine betriebswirtschaftliche Auswertung aushändigen, mit der Sie den erforderlichen Nachweis erbringen.

Als Mieter fügen Sie dem Antrag eine Mietbescheinigung und den Mietvertrag aus. Achten Sie darauf, dass aus dem Mietvertrag Ihre monatliche Gesamtbelastung für das Mietverhältnis hervorgeht.

Die Wohngeldbehörde möchte außerdem Ihren letzten Einkommensteuerbescheid und die Kontoauszüge des letzten Jahres sehen.

Weitere Unterhalten könnten der Pflegegeldnachweis, der Bafög-Bescheid oder ein Nachweis über Ihre Kapitalerträge sein.

Ist eine formlose Antragstellung möglich?

Für Ihren Antrag auf Wohngeld in Bremen sieht der Gesetzgeber bestimmte Fristen vor. Versäumen Sie diese Fristen, wird die Behörde das Wohngeld für den beantragten Zeitraum ablehnen. Um dies zu vermeiden, reicht es aus, wenn Sie der Behörde zunächst ein formales Schreiben zukommen lassen, in dem Sie darauf hinweisen, dass Sie das Formular des Wohngeldantrages und die dazugehörigen Dokumente innerhalb weniger Tage nachreichen werden. Geschieht dies vor Ablauf des nächsten Monats, wird für den Bezug des Wohngeldes das Datum berücksichtigt, zu dem Sie den Antrag formlos gestellt haben. Andernfalls erhalten Sie das Wohngeld später.

Wiederholungsantrag und Erhöhungsantrag

Stellen Sie den Antrag auf Wohngeld im Wiederholungsfall, dürfen sie keine Ihrer Pflichten vernachlässigen. Als Nachweis über Ihr Einkommen legen Sie die Verdienstbescheinigung oder die betriebswirtschaftliche Auswertung Ihres Steuerberaters in einer aktuellen Fassung bei. Auch bei den anderen Dokumenten müssen sie darauf achten, dass die Zahlen nicht veraltet und der Stand des Dokuments längst überholt ist.

Einen Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes können Sie z. B. stellen, wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat oder Ihr Vermieter Ihre Miete raufgesetzt hat.

Welche Mitwirkungspflichten müssen Sie beachten?

Zu Ihren Mitwirkungspflichten zählt insbesondere, dass Sie die Wohngeldbehörde in Kenntnis setzen, wenn sich Ihre monatliche Mietzahlung verringert oder Ihr Mieter die Mieter um mehr als 15 % gekürzt hat. Kommen Sie Ihrer Verpflichtung nicht nach, können Sie mit einem Bußgeld belegt werden.

Wohngeldantrag Bremen – zum Download bereit

Damit Sie möglichst schnell Ihren Antrag auf Wohngeld in Bremen stellen können, laden Sie das erforderliche Dokument hier herunter. Sobald Sie es vollständig ausgefüllt haben, können Sies mit den Dokumenten, die die Wohngeldbehörde für die Bewilligung des Antrages benötigt, bei der zuständigen Behörde einreichen.








Artikelnummer: MV-041 Kategorie: