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Antrag Wohngeld Hamburg

Mit dem Wohngeld gewährt der Staat Ihnen eine Unterstützung zu den finanziellen Belastungen, die Sie als Mieter oder als Eigentümer einer Wohnung haben. Besonders wenn Sie von den Maßnahmen betroffen sind, die dazu dienen, die Corona-Pandemie einzudämmen, haben sie gute Aussichten, dass Ihr Wohngeldantrag in Hamburg bewilligt wird. Aber auch darüber hinaus gilt, dass das Wohngeld insbesondere einkommensschwachen Haushalten zugutekommen soll.

Wohngeldantrag Hamburg – was ist zu beachten?

Das Wohngeld wird einkommensschwachen Haushalten bewilligt. Stellen Sie Ihren Antrag auf Wohngeld auch, wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie zu den einkommensschwachen Haushalten zählen.

Zwingend erforderlich ist, dass Sie Ihrem Antrag alle erforderlichen Unterlagen beifügen.

Eine formlose Antragstellung ist insbesondere dann zulässig, wenn Sie eine Frist für die Einreichung des Wohngeldantrages einhalten müssen.

Sie können einen Wiederholungsantrag auf Wohngeld stellen. Erhöht Ihr Vermieter die Miete oder sinkt Ihr verfügbares Einkommen, können Sie bei der zuständigen Stelle in Hamburg einen Erhöhungsantrag stellen.

Wichtig ist, dass Sie Ihre Mitwirkungspflichten nicht vernachlässigen.

In welchen Fällen wird ein Antrag auf Wohngeld in Hamburg bewilligt?

Seit dem 01. Januar 2020 ist die Wohngeldreform in Kraft. Haben Sie schon vor diesem Datum Wohngeld bezogen, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Sie profitieren auch ohne eine erneute Antragstellung von der mit der Reform beschlossenen Erhöhung.

Beantragen Sie das Wohngeld zum ersten Mal, wird das für die Bewilligung zuständige Bezirksamt in Hamburg Ihrem Antrag nur stattgeben, wenn Sie nachweisen können, dass Sie in einem Haushalt leben, der über ein geringes Einkommen verfügt. Mit der Unterstützung des Wohngeldes soll Ihnen ein wirtschaftliches Leben ermöglicht werden. Sie haben insbesondere dann gute Aussichten auf eine Bewilligung Ihres Wohngeldantrages, wenn die Wohnkosten Ihr monatlich verfügbares Einkommen übersteigen.

Ob Sie Wohngeld beziehen können und wie hoch Ihr Wohngeldbezug sein wird, hängt von Ihren individuellen Verhältnissen ab. Im Zweifelsfall sollten Sie auf jeden Fall einen Antrag stellen und diesen mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrem Bezirksamt einreichen.

Wohngeldrechner für Hamburg

Auf der Website des BMI können Sie den eventuell zu erzielenden Wohngeldzuschuss berechnen lassen. Den tatsächlichen Zuschuss kann Ihnen aber nur Ihre zuständige Wohngeldbehörde errechnen.

Wann lehnt das Bezirksamt in Hamburg Ihren Antrag ab?

In bestimmten Fällen lehnt das Bezirksamt Ihren Antrag auf Wohngeld in Hamburg ab. Dies ist der Fall, wenn Sie bereits Transferleistungen vom Staat beziehen. Der Gesetzgeber unterscheidet aber, ob Sie Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II beziehen.

Unterstützt der Staat sie mit Arbeitslosengeld I, wird das Bezirksamt in Hamburg Ihren Antrag auf Wohngeld bewilligen. Als Bezieher von Arbeitslosengeld II sind sie nicht berechtigt, Wohngeld zu beziehen. In diesem Fall lehnt die zuständige Stelle den Wohngeldantrag in Hamburg ab.

Welche Unterlagen müssen Sie Ihrem Wohngeldantrag beifügen?

Um sich zu legitimieren, müssen Sie Ihrem Antrag auf Wohngeld in Hamburg eine Kopie des Personalausweises beifügen. Alternativ erkennt das Bezirksamt auch eine Kopie des Reisepasses an.

Fügen sie Ihrem Antrag auf Wohngeld außerdem alle Unterlagen bei, mit denen sie nachweisen können, dass Sie ein geringes Einkommen haben. Hierzu zählen insbesondere eine aktuelle Verdienstbescheinigung Ihres Arbeitgebers oder eine betriebswirtschaftliche Auswertung, die Ihr Steuerberater erstellt hat.

Wohnen Sie zur Miete, reichen Sie neben der Bescheinigung Ihres Vermieters auch ein Duplikat des Mietvertrages bei der Wohngeldstelle ein. Aus dem Dokument sollte hervorgehen, wie hoch Ihre aktuelle monatliche Belastung für das Mietverhältnis ist.

Welchen Erfolg hat eine formlose Antragstellung?

Möchten Sie Wohngeld in Hamburg beantragen, fordert der Gesetzgeber eine fristgerechte Einreichung aller notwendigen Unterlagen. Um diese Frist nicht zu versäumen, ist es möglich, dass Sie Ihren Antrag auf Wohngeld in Hamburg zunächst formlos stellen. Machen Sie in diesem schreiben deutlich, dass Sie das Formular für den Wohngeldantrag und die Unterlagen schnellstmöglich nachreichen werden.

Folgt das Formular für den Wohngeldantrag innerhalb eines Monats, können Sie rückwirkend ab dem Datum der formlosen Beantragung Wohngeld beziehen.

Kann der Wohngeldantrag auch rückwirkend gestellt werden?

Ja, Sie können Ihren Antrag auf Wohngeld auch rückwirkend stellen. Der Gesetzgeber lässt Ihnen Zeit bis zum Ende des folgenden Monats. Eine rückwirkende Beantragung des Wohngeldes kommt insbesondere in Betracht, wenn sich Ihre Miete oder die finanzielle Belastung für das Eigenheim um mehr als 15 % erhöht hat.

Auch bei einer rückwirkenden Beantragung müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen beifügen. Andernfalls ist das Bezirksamt berechtigt, Ihren Antrag auf Wohngeld in Hamburg abzulehnen.

Der Erhöhungsantrag wird auch dann bewilligt, wenn Ihr monatliches verfügbares Einkommen sinkt. Dies wäre z. B. denkbar, wenn ein Mitglied der Haushaltsgemeinschaft ausscheidet oder Sie plötzlich arbeitslos werden.

Welche Mitwirkungspflichten dürfen Sie nicht vernachlässigen?

Auch wenn sich Ihre finanziellen Verhältnisse verbessern, muss die zuständige Wohngeldstelle in Ihrem Bezirk Bescheid wissen. Zu Ihren Mitwirkungspflichten zählt, dass Sie das Bezirksamt in Kenntnis setzen, wenn Sie z. B. in billigere Wohnung umgezogen sind oder Ihr Vermieter die Miete um mehr als 15 % verringert hat. Vernachlässigen sie diese Pflicht, ist das Bezirksamt berechtigt, ein Bußgeld gegen Sie zu verhängen.

Laden Sie hier Ihren Wohngeldantrag für Hamburg herunter

Sie möchten schnell und komfortabel Ihren Wohngeldantrag in Hamburg stellen? Hier können Sie das erforderliche Dokument herunterladen. Füllen Sie es vollständig aus, fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei und reichen Sie die Dokumente bei Ihrem Bezirksamt in Hamburg ein.








Artikelnummer: MV-042 Kategorie: