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Mietverträge

Deutschland ist das Land der Mieter. In keinem anderen Land der EU ist der Anteil an Mietern höher als bei uns. Während der EU-Durchschnitt für Wohneigentum bei rund 70 Prozent liegt, bewohnt gerade einmal die Hälfte aller Deutschen ein Eigenheim.

Das Mietverhältnis sollte möglichst genau geregelt sein und in Form eines schriftlichen Mietvertrags festgehalten werden. Um rechtlich immer auf dem aktuellen Stand zu sein, empfehlen wir den Standard Mietvertrag im Format PDF oder DOC. Muster Mietvertrag einfach komplett am Rechner ausfüllen, abspeichern, ausdrucken und kostenlos immer wieder verwenden.
Dies gilt natürlich auch für Untermieter oder das Vermieten einer Garage.

Im Folgenden finden Sie neben hilfreichen Informationen zum Thema Mieten und Vermieten auch kostenlose Vorlagen für Mietverträge. Diese können Sie sich bei Bedarf herunterladen und ausdrucken.

Pflichten von Mieter und Vermieter

Mit dem Abschluss eines Mietvertrags gehen sowohl der Mieter als auch der Vermieter verschiedene Pflichten ein. Für den Vermieter bedeutet das, dass er dem Mieter die Mietsache zum Gebrauch überlassen und für deren Nutzbarkeit sorgen muss. Schäden, die eine vertragsgemäße Nutzung verhindern, müssen daher in der Regel durch den Vermieter behoben werden.

Gleichzeitig ist der Mieter dazu verpflichtet, die Miete in der vereinbarten Höhe zu zahlen, die Mietsache nur vertragsgemäß zu nutzen und sie pfleglich zu behandeln. Darüber hinaus muss er eventuell auftretende Mängel unverzüglich dem Vermieter melden. Anderenfalls kann er für den Schaden unter Umständen haftbar gemacht werden.

Welche Inhalte im Mietvertrag nicht fehlen sollten

Es ist wichtig, dass im Mietvertrag alle wichtigen Details geregelt werden. Das hilft dabei spätere Missverständnisse und Probleme zwischen den Vertragsparteien zu vermeiden.

Mindestens die folgenden Punkte sollten in einem Mietvertrag auf jeden Fall enthalten sein:

  • Genaue Angaben zu den vermietenden Räumen (Es ist notwendig, dass sich diese anhand der Beschreibung im Mietvertrag zweifelsfrei identifizieren lassen.)
  • Informationen zum Vermieter (Hier sollte vor allem der Mieter darauf achten, dass tatsächlich die richtige Person als Vermieter genannt wird.)
  • Informationen zum Mieter (Soll das Mietverhältnis mit mehreren Personen abgeschlossen werden, müssen alle Mieter im Mietvertrag aufgeführt werden.)
  • Angaben zur Miete (In der Regel wird eine monatliche Zahlung per Überweisung vereinbart. Neben der Höhe sollten auch die
  • Bankverbindung des Vermieters und die Fälligkeit des Mietzinses genannt werden.)
  • Unterschrift aller Vertragspartner (Sowohl der Vermieter als auch alle Mieter müssen den Vertrag unterschreiben.)

Weitere mögliche Vertragsinhalte

Von diesen Angaben abgesehen, können in einem Mietvertrag noch eine Reihe weiterer Regelungen getroffen werden. Dazu zählen unter anderem Details zu den Nebenkosten und ihrer Abrechnung, Informationen über den genauen Nutzungszweck sowie die Dauer des Mietverhältnisses und eventuelle Nebenleistungen, die einer der Vertragspartner zusätzlich erbringen soll.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Auch wenn in Deutschland prinzipiell Vertragsfreiheit herrscht, müssen beim Abschluss eines Mietvertrags natürlich rechtliche Rahmenbedingungen eingehalten werden. Denn nur dann ist er mit all seinen Bestandteilen auch tatsächlich gültig.

In Deutschland wird das Mietrecht in den §§ 535 bis 580a des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. In diesen werden unter anderem Fragen zur Untermiete, zu Kündigungsfristen, zu Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, zu Betriebskosten und zu Mieterhöhungen geklärt.

Darüber hinaus gibt es jedes Jahr unzählige Gerichtsurteile, die ebenfalls Einfluss auf das Verhältnis zwischen Vermietern und Mietern haben.

Ist eine Untervermietung erlaubt?

Möchte ein Mieter einen Teil seiner Wohnung an eine weitere Person untervermieten, muss er sich im Vorfeld die Erlaubnis des Vermieters einholen. Tut er das nicht, kann dies eine Abmahnung und unter Umständen sogar eine fristlose Kündigung durch den Vermieter zur Folge haben.

Betriebskosten

Neben der eigentlichen Miete sind im Mietvertrag auch die Betriebskosten geregelt. Diese werden in Form einer monatlichen Vorauszahlung geleistet. Einmal im Jahr rechnet der Vermieter dann die tatsächlichen Kosten an den Mieter ab. Die Abrechnung muss für den Mieter verständlich sein. Auf Verlangen muss der Vermieter ihm zudem Einsicht in seine Unterlagen geben und ihm die Kosten auf diese Weise nachweisen.

Mietminderung

Liegen erhebliche Mängel am gemieteten Objekt vor, hat der Mieter prinzipiell die Möglichkeit die Miete zu mindern. Dies kann er so lange tun, bis der Mangel behoben wurde. Ob und in welcher Höhe eine Mietminderung möglich ist, hängt vom genauen Mangel ab. Ist beispielsweise die Toilette defekt oder funktioniert die Heizung in den Wintermonaten nicht, stellt das einen gravierenden Mangel dar. Sind lediglich die Kinder der Nachbarn zu laut, rechtfertigt das jedoch keine Mietminderung.

Unterschiede zwischen Pacht und Miete

Auch die Pacht sieht die zeitliche Überlassung einer Sache gegen Entgelt vor. Allerdings ist ein Pachtvertrag nicht mit einem Mietverhältnis gleichzusetzen. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass dem Pächter neben der Nutzung auch der sogenannte Fruchtgenuss gestattet wird.

Wird zum Beispiel eine Wiese mit Obstbäumen verpachtet, darf der Pächter die Früchte der Bäume ernten und verkaufen.

Kostenlose Vorlagen und Formulare für Ihren Mietvertrag

Wer sich erst einmal für einen neuen Mieter entschieden hat, sollte darauf achten, dass der Mietvertrag gesetzlichen Anforderungen entspricht und alle wichtigen Bestandteile des Mietverhältnisses regelt. Aus diesem Grund sollten Sie die richtige Vorlage dafür nutzen.

Auf unserem Portal stellen wir Ihnen eine solche Vorlage für einen Mietvertrag kostenlos zur Verfügung. Darüber hinaus finden Sie bei uns Formulare für die Abmahnung bei unpünktlicher Zahlung, für die Vermietung einer Garage sowie einen Mietvertrag für Untermieter und ein Formular zur Kündigung des Mietverhältnisses.

Alle Vorlagen können Sie kostenlos in zwei Versionen herunterladen. Nutzen Sie entweder die PDF-Datei, bei der Sie am PC alle Daten eintragen können. Oder verwenden Sie das Word-Dokument im Format Word 1997 – 2004. Dieses können Sie frei bearbeiten und bei Bedarf durch zusätzliche Vereinbarungen ergänzen.

Wählen Sie einfach die Vorlage, welche Sie benötigen und halten Sie Ihr Mietverhältnis ordnungsgemäß in schriftlicher Form fest.

(Wir übernehmen keine Haftung für die rechtliche Richtigkeit der hier zum Download bereitgestellten Vorlagen.)

Der klassische Mietvertrag für die Wohnung

Wenn Sie sich für eine neue Wohnung interessieren oder als Vermieter für Ihre Wohnung neue Mieter suchen, dann ist der Mietvertrag die Basis für Mieter und Vermieter, sämtliche Details zur Nutzung der Wohnung festzuhalten. Klassische Mietverträge werden in der Regel ohne Befristung ausgestellt, das Ende der Mietdauer ist also nicht von vorn herein festgelegt. In diesen Mietverträgen gilt dann die reguläre Kündigungsfrist von drei Monaten, die für den Mieter gilt. Vermieter hingegen müssen sich an Fristen von drei bis neun Monaten halten, diese richtigen sich nach der Wohndauer des Mieters. Kündigen darf ein Vermieter nur dann, wenn ein von gesetzlicher Seite anerkannter Grund vorliegt, das wäre beispielsweise der Eigenbedarf.
In unserem Portal können Sie Mietverträge downloaden, die sich auf eine klassische Wohnung beziehen, aber auch für ein Mietverhältnis für ein ganzes Haus nutzen lassen. In diesem Fall sind einige zusätzliche Punkte zu klären, etwa die Benutzung von Grün- und Gartenanalgen, Garagen oder allgemeinen Anliegerpflichten.

Mietverträge  – darauf sollten Sie generell achten

Haben Sie sich für eine neue Wohnung entschieden, dann achten Sie unbedingt darauf, dass auch alle Personen, die mit Ihnen einziehen, namentlich im Mietvertrag erfasst werden. Nur so ist jede der Personen rechtlich gesehen Mieter mit sämtlichen Rechten und Pflichten. Auch Kinder sollten hier erfasst werden, wenngleich sie natürlich keine Vertragspartner sind. Leben Personen dauerhaft in einer Wohnung ohne vertraglich erfasst zu sein, kann eine Abmahnung drohen.

Mit besonderem Augenmerk auf die Mietsache!

Bevor Sie wirklich in Ihre neue Wohnung einziehen, prüfen Sie noch einmal ganz genau, was im Mietvertrag vermerkt ist. Hier sind nun vor allem die Details der Mietsache (also der Wohnung oder des Hauses) gemeint. Ist eventuell erwähntes Inventar (beispielsweise eine Einbauküche) komplett und richtig im Vertrag aufgenommen? Stimmt die angegebene Wohnfläche wirklich? Differenzen lassen sich am besten vor Einzug klären.
Prüfen sollten Sie nach dem Mietvertrag downloaden auch gleich die aktuelle Mietpreissituation für Ihren neuen Wohnsitz. In der Regel finden Sie online den aktuellen Mietspiegel für Ihre neue Wohnung. Diese Preise sind zwar für einen Vermieter nicht bindend, für Sie aber dennoch eine wertvolle Orientierungshilfe, um den tatsächlich verlangten Mietpreis besser einschätzen zu können.

Achtung bei Klauseln für Klein- und Schönheitsreparaturen

Schönheits- und Kleinreparaturen werden von Vermietern gern auf die Mieter übertragen, sind aber je nach Vertrag nicht oder nur teilweise zulässig. Wenn Sie bei uns Mietverträge downloaden, achten Sie bitte besonders darauf. Schönheitsreparaturen sind nur dann zu erledigen, wenn Sie eine mindestens annähernd frisch renovierte Wohnung beziehen und die Renovierungsfristen flexibel gehalten sind. Die Kleinreparaturen müssen Sie nur dann erledigen, wenn die Kosten dafür im Vertrag deutlich begrenzt sind und sich nur auf Bereiche der Wohnung mit sonders häufiger Nutzung beziehen.

Unsere Mietverträge downloaden – Für Sie besonders einfach!

Die wichtigsten angesprochenen Punkte zum Mietvertrag finden Sie in unseren Musterverträgen zum Thema Mietverträge downloaden selbstverständlich integriert. Sie können die passenden Mietverträge downloaden und einfach als festes Muster übernehmen oder nach Ihren persönlichen Umständen bzw. passend zu Wohnung oder Haus angleichen. Alle Mietverträge zum downloaden stellen wir Ihnen kostenlos zur Verfügung.

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