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Antrag Wohngeld Sachsen-Anhalt

Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Wenn Ihr Einkommen für die Wohnkosten nicht reicht, können Sie als Bürger von Sachsen-Anhalt einen Antrag auf Zuschuss zu Ihren monatlichen Kosten fürs Wohnen stellen. Das Wohngeld wird jeweils zur Hälfte vom Bund und vom Land Sachsen-Anhalt finanziert. Wohngeld wird nicht nur Mietern bezahlt, sondern auch als Eigentümer einer Immobilie können Sie Wohngeld beantragen. Egal ob Mieter oder Eigentümer, wenn Sie die im Sozialrecht festgelegten Voraussetzungen erfüllen, haben Sie Anspruch. Das Gesetz unterscheidet zwischen Mietzuschuss und Lastenzuschuss.

Amtliches Formular

Damit Sie als Bürger von Sachsen-Anhalt Wohngeld beziehen können, müssen Sie einen Wohngeldantrag stellen. Wohngeld wird in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten gewährt. Den Antrag auf Wohngeld müssen Sie bei der Wohngeldbehörde des Landkreises, der kreisfreien Städte oder bei Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern einreichen. Es gibt zwar die Möglichkeit eines formlosen Antrags, aber die Verwendung des vorgeschriebenen Formulars ist die beste Option. Das Antragsformular können Sie auf dieser Seite herunterladen.

Mietzuschuss oder Lastenzuschuss

Das Sozialgesetz unterscheidet zwischen Mietzuschuss und Lastenzuschuss. Den Mietzuschuss beantragen Sie als Mieter einer Wohnung, Untermieter oder Heimbewohner. Als Eigentümer einer Immobilie wie einer Wohnung oder einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle können Sie einen Lastenzuschuss beantragen. Bei Eigentum ist es wichtig, dass Sie die Immobilie selbst als Wohnraum nutzen.

Voraussetzungen, um Wohngeld in Sachsen-Anhalt zu beziehen

Damit Sie Anspruch auf Wohngeld haben, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Ihr Anspruch hängt grundsätzlich von der Miethöhe, Ihrem Einkommen und von der Anzahl Ihrer Haushaltsmitglieder ab. Beim Einkommen sind sowohl Grenzen für Höchsteinkommen als auch Mindesteinkommen festgelegt. Obwohl es einen Rechtsanspruch für Wohngeld gibt, ist nicht jeder einkommensschwache Bürger berechtigt Wohngeld zu beziehen. Empfänger einer Transferleistung sind vom Wohngeldbezug ausgeschlossen. Da es regional große Unterschiede bei den Wohnkosten gibt, ist die Höhe des Wohngeldes nicht überall gleich. Um die Unterschiede auszugleichen, teilt sich der Bundesstaat in sieben Mietstufen ein.

Mietstufen im Sachsen-Anhalt

Die Mietstufen der Gemeinden und Kreise in Sachsen-Anhalt sind mit wenigen Ausnahmen in den Stufen Eins und Zwei. Nur einige Städte wie Bitterfeld-Wolfen oder Halle zählen zur Stufe Drei. Bundesstaatlich betrachtet sind die Wohnkosten in Sachsen-Anhalt eher niedrig. Damit ist hier auch die Bemessungsgrundlage für des Einkommens niedriger als in vielen anderen Gebieten in Deutschland.

 

Anzahl der Haushaltsmitglieder

Die Höhe des Wohngeldes hängt von der Anzahl der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen, vom Einkommen und der zugehörigen Mietstufe ab. Zu den Haushaltsmitgliedern zählen der Antragssteller, die Ehegatten, Lebenspartner, Kinder und Eltern oder auch Geschwister. Wenn sich die Haushaltsgröße während des Wohngeldbezugs ändert, müssen Sie dies der zuständigen Behörde melden. Auch, wenn sich gravierende Änderungen beim Einkommen ergeben erfolgt nach der Meldung eine Neuberechnung. Bei Nachwuchs dürfen Sie nicht darauf vergessen, einen Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes zu stellen.

Für ein verstorbenes Haushaltsmitglied kann die Wohnbeihilfe für bis zu 24 Monate weiter gewährt werden. Auszubildende und Studierende, die ihren Lebensmittelpunkt nicht verlegen, sind weiterhin wohngeldberechtigt.

Sind Sie berechtigt Wohngeld zu beziehen?

Kein Wohngeld steht Ihnen zu, wenn Sie die festgelegte Einkommenshöchstgrenze überschreiten, aber es gibt auch andere Ausschließungsgründe. Neben Empfängern von Arbeitslosengeld oder der Grundsicherung im Alter haben auch alleinstehende Erstauszubildende, Wehrpflichtige und Zivildienstleistende keinen Anspruch auf Wohngeld. Und dann gibt es noch die Hürde, das Mindesteinkommen zu erreichen.

Mischhaushalte

Vielfach wohnen Anspruchsberechtigte und nicht Anspruchsberechtigte von Wohngeld zusammen in einem Haushalt. In Mischhaushalten geht der Anspruch auf Wohngeld nicht automatisch verloren. Bezieht ein Familienmitglied eine Transferleistung wie beispielsweise Arbeitslosengeld wird die Miete oder bei Eigentum die Belastung anteilsmäßig auf die Mitglieder aufgeteilt. Beim Zuschuss werden nur wohngeldberechtigte Haushaltsmitglieder berücksichtigt.

Mindesteinkommen / Wohngeldrechner

Um Wohngeld beantragen zu können, müssen Sie ein Mindesteinkommen nachweisen. Berücksichtigt werden hier nicht nur Gehalt oder Rente, sondern auch das Kindergeld oder Alimente zählen zum Einkommen. Berechnungsgrundlage für das Mindesteinkommen ist der Regelsatz laut Sozialgesetzbuch. Zur Basis werden Warmmiete inklusive Heizkosten hinzugerechnet. Für Alleinstehende beträgt der Regelsatz im Jahr 2021 446 Euro. Wenn Ihre gesamten Wohnkosten 400 Euro betragen, liegt das Mindesteinkommen bei einem Alleinstehenden bei 846 Euro. Um in Sachsen-Anhalt Wohngeld beantragen zu können, müssen Sie vom berechneten Mindesteinkommen mindestens 80 Prozent als eigene Einnahmen nachweisen.

Auf der Website des BMI können Sie den eventuell zu erzielenden Wohngeldzuschuss berechnen lassen. Den tatsächlichen Zuschuss kann Ihnen aber nur Ihre zuständige Wohngeldbehörde errechnen.

Ansuchungsunterlagen für Ihren Wohngeldantrag in Sachsen-Anhalt

Wohngeld gebührt ab dem Monat, indem der Antrag eingebracht wird. Zu den Unterlagen, die beigelegt werden müssen, zählen insbesondere Einkommensnachweise sowie Belege über die Miethöhe und der Belastungen. Beachten Sie, dass bestimmte Ausgaben für Rückzahlungen und Zinsen sowie Instandhaltungs- oder Verwaltungskosten berücksichtigt werden. Sollten Ihnen noch Unterlagen fehlen, können Sie diese nachreichen.

Bewilligung von Wohngeld

Die Bearbeitungsdauer bei der Behörde hängt von der Arbeitsbelastung ab. Als Antragssteller müssen Sie mit einem Zeitraum von drei bis sechs Wochen bis zur Erledigung rechnen. Bei einem positiven Bescheid erhalten Sie Wohngeld ab dem Monat, in welchen Sie den Antrag gestellt haben. Derzeit wird Wohngeld für maximal zwölf Monate bewilligt. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen.








Artikelnummer: MV-048 Kategorie: