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Antrag Wohngeld Brandenburg

Erfüllen Sie bestimmte Voraussetzungen, können Sie in Brandenburg Wohngeld beantragen. Das Wohngeld stellt einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten dar, die Sie als Eigentümer einer Immobilie selbst tragen müssen. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, was Sie bei der Antragstellung beachten müssen und wo Sie den Wohngeldantrag für Brandenburg herunterladen können.

Wohngeldantrag in Brandenburg – was sollten Sie wissen?

Um erfolgreich einen Wohngeldantrag in Brandenburg zu stellen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die sich aus dem Wohngeldgesetz (WoGG) ergeben.

Ihren Antrag auf Wohngeld können Sie formlos und digital stellen.

Die Antragstellung ist auch rückwirkend möglich.

Die Bearbeitungszeit hängt von der Behörde in Brandenburg ab, bei der Sie den Antrag auf Wohngeld gestellt haben.

Wohngeldantrag in Brandenburg – welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Wenn Sie in Brandenburg Wohngeld beziehen möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Da das Wohngeld eine staatliche Sozialleistung ist, können Sie es nur beziehen, wenn Sie generell über wenig Einkommen verfügen. Die Höhe Ihres verfügbaren Einkommens müssen Sie durch bestimmte Belege nachweisen. Anschließend können Sie Ihren rechtlichen Anspruch auf Mietzuschuss (bei einem Mietverhältnis) oder Lastenzuschuss (wenn Sie eine eigene Wohnung selbst nutzen) geltend machen.

Bei der Ermittlung der Höhe des Wohngeldes nimmt neben dem Gesamteinkommen die Anzahl der Haushaltsmitglieder eine weitere relevante Stellung ein.

Auf der Website des BMI können Sie den eventuell zu erzielenden Wohngeldzuschuss berechnen lassen. Den tatsächlichen Zuschuss kann Ihnen aber nur Ihre zuständige Wohngeldbehörde errechnen.

Welche Dokumente sind bei der Antragstellung erforderlich?

Ihren Antrag auf Wohngeld stellen Sie bei der Wohngeldbehörde des Landes Brandenburg. Damit Ihnen das Wohngeld gewährt wird, müssen Sie Ihrem Wohngeldantrag die folgenden Belege beifügen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Die von Ihrem Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung
  • Nachweise über das Mietverhältnis (Mietvertrag und Quittungen über die Mietzahlungen)
  • Bescheinigung der Meldebehörde
  • Kontoauszüge des letzten Jahres
  • Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers
  • Nachweise über die Höhe und die Art des Einkommens (Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Letzter Einkommensteuerbescheid
  • Nachweise über Kapitalerträge und sonstiges Vermögen
  • Kontoauszüge und Unterhaltsnachweise
  • Bafög-Bescheid und Schwerbehindertenausweis
  • Leistungsbescheide über Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld
  • Bescheide über Kindergeld oder Elterngeld
  • Schul-, Studien- oder Rentenbescheinigungen
  • Verträge über ein Darlehen (hieraus sollte die monatliche Belastung hervorgehen)
  • Lebensversicherungsverträge
  • Nachweise über abgeschlossene Bausparverträge

Der Antrag auf Wohngeld in Brandenburg

Für Ihren Antrag auf Wohngeld in Brandenburg brauchen Sie keine bestimmte Form zu wahren, wenn Sie eine bestimmte Frist einhalten müssen. Teilen Sie die Wohngeldbehörde in diesem Schreiben mit, dass Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen so schnell wie möglich nachreichen. Haben Sie das Formular für den Wohngeldantrag zur Hand füllen Sie es vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen. Reichen Sie den Vordruck für den Wohngeldantrag innerhalb eines Monats nach der Abgabe der formlosen Antragstellung ab, gilt für die Bewilligung des Wohngeldes das Datum der formlosen Antragstellung.

Alternativ können Sie sich Ihren Wohngeldantrag am Ende dieses Textes als Download herunterladen, ausfüllen und den Wohngeldantrag handschriftlich ausfüllen. Haben Sie die erforderlichen Unterlagen zusammengestellt, können Sie diese umgehend mit dem Antrag bei der Wohngeldbehörde des Landes Brandenburg einreichen.

Wann ist die Antragstellung rückwirkend möglich?

Unter bestimmten Voraussetzungen wird Ihr Wohngeldantrag in Brandenburg auch bewilligt, wenn Sie den Antrag rückwirkend bei der Wohngeldbehörde des Landes Brandenburg einreichen. Die Behörde setzt für die Bewilligung aber voraus, dass der Wohngeldantrag spätestens bis zum Ablauf des folgenden Monats nachgereicht wird.

Sie können den Antrag auf Wohngeld rückwirkend stellen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Ihre Mietzahlung oder Ihre monatlichen Lasten, die Sie als Immobilienbesitzer tragen, haben sich um mehr als 15 % erhöht.
  • Bei einem abgelehnten Antrag auf Transferleistungen können Sie das Wohngeld rückwirkend zum Anfang des Monats beantragen, in dem Sie von der Ablehnung erfahren haben.
  • Bezieht ein Haushaltsmitglied ein höheres Einkommen, können die anderen Haushaltsmitglieder rückwirkend zum Anfang des Monats Wohngeld für sich beantragen.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Wohngeldantrages

Je nachdem, bei welcher Wohngeldbehörde Sie Ihren Antrag auf Bezug von Wohngeld einreichen, müssen Sie mit unterschiedlichen Wartezeiten rechnen. In der Regel bekommen Sie aber innerhalb einer angemessenen Frist Nachricht darüber, ob die Behörde Ihren Wohngeldantrag bewilligt hat oder der Antrag angelehnt wurde.

Die angemessene Frist liegt bei circa drei bis sechs Wochen. Wurde innerhalb dieses Zeitraums noch nicht über Ihren Antrag entschieden, empfiehlt sich ein kurzes Nachfragen bei der zuständigen Stelle.

Was ist bei einem Wiederholungsantrag auf Wohngeld in Brandenburg zu beachten?

Auch im Wiederholungsfall müssen Sie bei der Antragstellung die Voraussetzungen erfüllen, die für den Erstantrag gelten. Dies bedeutet auch, dass Sie dem Wiederholungsantrag alle Dokumente beifügen, die für die Antragstellung erforderlich sind. Neben dem Personalausweis müssen Sie z. B. eine Verdienstbescheinigung und Ihren Arbeitsvertrag vorlegen.

Ihr Antrag auf Wohngeld in Brandenburg

Hier können Sie Ihren Antrag auf Wohngeld herunterladen, ausfüllen und direkt an die zuständige Stelle weiterleiten.








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