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Schenkungsverträge

Eine Schenkung ist die unentgeltliche Übertragung von Vermögenswerten – sei es Geld, ein Grundstück, eine Immobilie oder bewegliche Sachen – von einer Person auf eine andere. Damit eine Schenkung rechtlich wirksam wird, ist in vielen Fällen ein schriftlicher Vertrag erforderlich. Dies gilt insbesondere dann, wenn Immobilien oder größere Vermögenswerte übertragen werden.

Rechtliche Grundlagen und Besonderheiten

Nach § 516 BGB liegt eine Schenkung dann vor, wenn jemand aus eigenem Vermögen einen anderen bereichert, ohne dafür eine Gegenleistung zu verlangen. Bei Grundstücken ist die notarielle Beurkundung zwingend vorgeschrieben. Schenkungsverträge regeln üblicherweise nicht nur den Gegenstand der Schenkung, sondern auch mögliche Auflagen, Rückforderungsrechte oder den Zeitpunkt der Übergabe.

Eine besondere Form stellt der Nießbrauchvertrag dar: Hier wird zwar das Eigentum übertragen, der Schenker behält sich jedoch das Nutzungsrecht – etwa an einer Immobilie – weiterhin vor. Dadurch lassen sich Eigentumsübertragungen mit einer langfristigen Absicherung kombinieren.

Praktische Bedeutung

Schenkungsverträge schaffen klare Verhältnisse und verhindern Streitigkeiten zwischen Schenker und Beschenktem oder innerhalb der Familie. Sie spielen zudem im Erbrecht und im Steuerrecht eine wichtige Rolle, da Schenkungen steuerlich erfasst werden und unter Umständen Freibeträge genutzt werden können. Musterverträge helfen, die rechtlichen Anforderungen einzuhalten und die Übertragung rechtssicher zu gestalten.

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