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Antrag Wohngeld für Thüringen

Seit 1991 werden einkommensschwache Bürger von Thüringen bei den Wohnkosten unterstützt. Auf Antrag bekommen Sie als Einwohner einen Zuschuss zu Ihren monatlichen Fixausgaben fürs Wohnen. Finanziert wird die Leistung jeweils zur Hälfte vom Bund und vom Freistaat Thüringen. Das Wohngeld kann von Mietern und auch von Wohnungseigentümern beantragt werden. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, besteht für jeden Bürger von Thüringen ein Rechtsanspruch auf diese Sozialleistung. Das Sozialgesetz unterscheidet zwischen Mietzuschuss und Lastenzuschuss. Das amtliche Formular, mit dem Sie den Antrag stellen, können Sie hier herunterladen.

Voraussetzungen, um Wohngeld in Thüringen zu beziehen

Der Anspruch auf Wohngeld ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Bei der Beurteilung, ob Sie ein Anrecht auf Wohngeld haben, sind die Haushaltsgröße, das Einkommen und die Mietstufe maßgebliche Faktoren. Da es innerhalb Deutschlands bei der Miethöhe und den Wohnkosten enorm große Unterschiede gibt, ist der gesamte Bundesstaat in sieben Mietstufen eingeteilt.

Mietstufen im Freistaat Thüringen

Die Mietstufen der Gemeinden und Kreise in Thüringen liegen im unteren Bereich. Hauptsächlich sind die Mietstufen Eins und Zwei vertreten. Nur die Städte Weimar, Eisenach und Erfurth mit Mietstufe Drei und Jena mit Vier liegen über dem durchschnittlichen Wert in Thüringen. Eine höhere Mietstufe bedeutet höhere Wohnkosten und damit erhöht sich die Bemessungsgrundlage des Einkommens.

Mietzuschuss oder Lastenzuschuss

Beim Wohngeld können Sie Mietzuschuss oder Lastenzuschuss beantragen. Der Mietzuschuss ist für Hauptmieter, Untermieter und Nutzer von mietähnlichen Nutzungsrechten. Bei einem Dauerwohnrecht oder dinglichen Wohnrecht und auch als Heimbewohner steht Ihnen Wohngeld zu, wenn es keine Ausschließungsgründe gibt.
Als Eigentümer einer Wohnung, eines Hauses oder einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle können Sie einen Lastenzuschuss beantragen. Auch als Nutzer eines Dauerwohnrechts oder Nießbrauchsrechts steht Ihnen Wohngeld zu, wenn Sie die Wohnkosten tragen. Bei Eigentum muss es sich um selbstgenutzten Wohnraum handeln, damit Sie Wohngeld bekommen.

Anzahl der Haushaltsmitglieder

Die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder beeinflusst die Höhe des Zuschusses. Als Haushaltsmitglieder zählen der Antragssteller, Ehegatten, Lebenspartner, Kinder und Eltern oder auch Geschwister. Für ein verstorbenes Haushaltsmitglied kann die Wohnbeihilfe für bis zu 24 Monate weiter gewährt werden. Auszubildende und Studierende, die ihren Lebensmittelpunkt weiterhin im Elternhaus haben, werden bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt.

Mitteilungspflichten als Wohngeldbezieher

Wenn sich das Gesamteinkommen Ihres Haushaltes um mehr als 15 Prozent erhöht oder die Miete um 15 Prozent verringert, müssen Sie dies der Wohngeldbehörde mitteilen. Ebenso ist eine Verringerung der berücksichtigten Haushaltsmitglieder, ein Umzug oder andere Gründe, die zum Wegfall des Wohngeldanspruchs führen können, der Behörde bekannt zugeben. Änderungen führen zu einer Neuberechnung des Wohngeldes, das zur Verringerung oder auch zum Wegfall des Wohngeldanspruchs führen kann. Bei Nachwuchs dürfen Sie nicht vergessen, einen Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes zu stellen.

 

Wohngeldberechtigt oder nicht wohngeldberechtigt

Das Wohngeld ist für einkommensschwächere Schichten konzipiert, jedoch hat nicht jeder, der wenig Geld zur Verfügung hat, Anrecht auf diese Sozialleistung. Das Sozialgesetz unterscheidet zwischen Bürgern die wohngeldberechtigt sind, und solche die es nicht sind. Empfänger von Transferleistungen wie Arbeitslosengeld oder Grundsicherung im Alter erhalten kein Wohngeld, da die Wohnkosten bereits bei der Leistungsberechnung berücksichtigt worden sind. Außerdem sind alleinstehende Erstauszubildende, Wehrpflichtige und Zivildienstleistende vom Anspruch auf Wohngeld ausgenommen.

Mischhaushalte

Eine besonders verwirrende Situation tritt immer auf, wenn Anspruchsberechtigte und nicht Anspruchsberechtigte im gemeinsamen Haushalt wohnen. Bei diesen Mischhaushalten geht der Anspruch auf Wohngeld nicht verloren. Wohnen Sie beispielsweise mit einem Bezieher der Grundsicherung oder einem Bezieher von Arbeitslosengeld zusammen, gilt vereinfacht ausgedrückt folgendes Prinzip: Die Miete oder bei Eigentum die Belastung wird auf die Anzahl der im Haushalt lebenden Bürger aufgeteilt. Bei der Berechnung der Höhe des Wohngeldes bleiben nicht wohngeldberechtigte Haushaltsmitglieder unberücksichtigt.

Mindesteinkommen

Neben einem Höchsteinkommen sieht das Sozialgesetz auch ein Mindesteinkommen vor, um Anspruch auf Wohngeld zu haben. Im Gegensatz zum Höchsteinkommen, zählen beim Mindesteinkommen nicht nur Gehalt oder Rente, sondern beispielsweise auch das Kindergeld oder Alimente dazu.

Das Mindesteinkommen wird individuell festgelegt. Zum Regelsatz laut Sozialgesetzbuch werden Warmmiete inklusive Heizkosten hinzugerechnet. Im Jahr 2021 beträgt der Regelsatz laut Sozialgesetzbuch 446 Euro. Wenn die Warmmiete bei 500 Euro liegt, beträgt das Mindesteinkommen 946 Euro für einen Alleinstehenden. Von diesem Betrag müssen Sie als Antragsteller mindestens 80 Prozent mit eigenen Einnahmen erreichen, um in Thüringen Wohngeld beantragen zu können.

Wohgeldrechner für Thüringen

Auf der Website des BMI können Sie den eventuell zu erzielenden Wohngeldzuschuss berechnen lassen. Den tatsächlichen Zuschuss kann Ihnen aber nur Ihre zuständige Wohngeldbehörde errechnen.

Ansuchungsunterlagen für Wohngeldantrag in Thüringen

Der Antrag ist beim Landratsamt, beziehungsweise der kreisfreien Stadt in Thüringen, wo Ihr Wohngebiet zugehörig ist, einzubringen. Neben dem Antragsformular sind weitere Unterlagen wie Einkommensnachweise und Nachweise über Miete oder Belastungen einzureichen. Als Belastungen gelten auch Rückzahlungen und Zinsen sowie Instandhaltungs- oder Verwaltungskosten.

Bewilligung von Wohngeld

Das Wohngeld gebührt ab dem Monat, in welchen Sie den Antrag gestellt haben. Sollten Ihnen noch Unterlagen fehlen, ist es wichtig den Antrag zeitnah abzugeben. Fehlende Unterlagen können Sie nachreichen. Ihr zuständiges Landratsamt oder die kreisfreie Stadt in Thüringen entscheidet über Ihren Wohnhilfeantrag mit einem schriftlichen Bescheid. Mit einem Ergebnis können Sie je nach Arbeitsaufwand in etwa drei bis sechs Wochen rechnen. Das Wohngeld wird im Regelfall für zwölf Monate bewilligt. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen.








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