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Formulare für Gewerbe (An-/Um-/Abmeldungen)

Das müssen Sie beachten.

Der Traum von der Selbstständigkeit bringt zunächst jede Menge Hürden mit, die unbedingt genommen werden müssen. Ist die Phase der gründlichen Vorbereitungen abgeschlossen und soll der Betrieb nun eröffnet werden, dann steht die Gewerbeanmeldung ins Haus.

Auch dieser Schritt erfordert gewisse Vorbereitung und wirft einige Fragen auf. Beispielsweise, welche Voraussetzungen überhaupt erfüllt sein müssen, um das Gewerbe anzumelden. Was wird an Unterlagen für die Behörde benötigt und wo wird das Gewerbe letztlich angemeldet? Was anfänglich ziemlich kompliziert erscheint und nach jeder Menge Bürokratie aussieht, stellt sich dann schlussendlich als relativ schnell zu erledigende Maßnahme heraus.

Wer muss ein Gewerbe anmelden?

Wenn Sie vorhaben, auf selbstständiger Basis dauerhaft Umsätze und Gewinne zu erzielen, dann liegt in den meisten Fällen bereits ein Gewerbe vor, das in jedem Fall angemeldet werden muss. Ob Sie Ihr Unternehmen als hauptberufliche Einnahmequelle führen oder nur nebenberuflich betreiben, ist dabei unerheblich. Die klassischen Berufssparten, die in jedem Fall einen Gewerbeschein benötigen sind unter anderem Gastronomen, Händler, Geschäftsleute und Handwerker. Einige wenige Berufsgruppen zählen nicht zu den Gewerbetreibenden, sie fallen unter die Freiberufler. Freiberufler sind beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Künstler in verschiedenen Sparten. Bevor Sie Ihre eigene Gewerbeanmeldung planen, sollten Sie also genau prüfen, ob Sie zur Gruppe der Gewerbetreibenden gehören oder zu den Freiberuflern.

Wie funktioniert die Gewerbeanmeldung?

Die eigentliche Gewerbeanmeldung wird beim örtlichen Gewerbe- oder Ordnungsamt durchgeführt. In kleineren Städten und Gemeinden ist das entsprechende Amt meist im Rathaus zu finden.

Damit Sie ein Gewerbe anmelden können, benötigen Sie in jedem Fall das Formular zur Gewerbeanmeldung sowie Ihren gültigen Personalausweis. Sind Sie ausländischer Gewerbetreibender, benötigen Sie außerdem eine Kopie Ihrer Aufenthaltsgenehmigung.

Je nach Berufsgruppe können weitere Unterlagen nötig werden. Wollen Sie beispielsweise als Handwerker eine zulassungspflichtige Tätigkeit aufnehmen, sind entsprechende weitere Unterlagen nötig. Besondere Regelungen und weitere Unterlagen benötigen Sie, wenn Sie als bestimmte Rechtsform gründen wollen (wie etwa OHG oder GmbH) oder wenn Sie einen Gastronomiebetrieb eröffnen wollen. Planen Sie ein sogenanntes erlaubnispflichtiges Unternehmen (darunter fallen Bewachungsgewerbe, Taxiunternehmen oder Reisegewerbe), dann benötigen Sie außerdem ein aktuelles Führungszeugnis, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und eine Sachkundeprüfung der IHK.

Beachten Sie bitte die Bearbeitungszeiten für die Genehmigung. Die Bearbeitung eines regulären Gewerbes dauert in der Regel rund drei Werktage. Haben Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe beantragt, kann die Bearbeitungszeit bis zu drei Monaten betragen.

Wann ist eine Gewerbeummeldung nötig?

Ein angemeldetes Gewerbe ist fest mit Ihrem Namen, Ihrer Adresse bzw. der Adresse Ihres Unternehmens und Ihrer Tätigkeit verbunden. Im Laufe der Zeit können sich diese Daten naturgemäß ändern, in diesem Fall müssen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde eine Gewerbeummeldung vornehmen.

Betreiben Sie ein Einzelgewerbe, dann müssen Sie die Ummeldung selbst oder ein Bevollmächtigter vornehmen. Bei Personengesellschaften bedarf die Ummeldung der Unterschriften aller berechtigen Gesellschafter. Bei Kapitalgesellschaften muss der gesetzliche Vertreter die Ummeldung vornehmen.

Die eigentliche Gewerbeummeldung erfolgt schriftlich oder elektronisch. Ein entsprechendes Formular gibt es bei der zuständigen Behörde oder online zum Download. Zusammen mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Ummeldeantrag wird der Personalausweis, der aktuelle Gewerbeschein und die Gewerbeerlaubnis benötigt. Die Bearbeitung der Ummeldung erfolgt dann direkt.

So funktioniert die Gewerbeabmeldung

Soll ein Gewerbe eingestellt werden, dann muss dieses auch im gleichen Zug behördlich abgemeldet werden. Der Grund für die Aufgabe ist dabei unerheblich. Abgemeldet werden muss ein Gewerbe auch dann, wenn es umzieht und in einen neuen Zuständigkeitsbereich kommt. Das Gewerbe muss dann bei der aktuellen Behörde abgemeldet und im neuen Zuständigkeitsbereich wieder angemeldet werden.

Die Abmeldung eines Gewerbes funktioniert generell sehr einfach. Entsprechende Formulare liegen in den Ämtern aus oder können einfach heruntergeladen werden. Mit dem unterschriebenen Formular kann die Abmeldung dann sofort in der Behörde erfolgen. Gebühren werden hierfür in der Regel nicht fällig.

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