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Antrag Wohngeld Nordrhein Westfalen (NRW)

Leben Sie in Nordrhein-Westfalen und verfügen Sie über ein geringes monatliches Einkommen, können Sie Wohngeld beantragen. Die finanzielle Unterstützung zu den Wohnkosten wird zu je 50 % vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen getragen. Sind Sie Mieter und erfüllen sie alle Voraussetzungen, beantragen Sie einen Mietzuschuss. Gehört Ihnen ein Haus oder eine Wohnung, können Sie mit dem amtlichen Formular einen Lastenzuschuss beantragen, der dazu beiträgt, dass Sie Ihre laufenden Kosten decken können.

Wohngeldantrag in Nordrhein-Westfalen – Achten Sie besonders auf die folgenden Punkte

Mit dem Wohngeld sollen Sie die finanziellen Belastungen absichern, die sich auf Ihre Wohnkosten beziehen. Sie erhalten das Wohngeld aber nur, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.

Aufwendungen, die über den für das Wohngeld festgesetzten Höchstsätzen liegen, sind nicht erstattungsfähig.

Welche Unterlagen Sie Ihrem Wohngeldantrag beifügen müssen, erfahren Sie hier.

Nach dem Ende des Bewilligungszeitraums können Sie einen Wiederholungsantrag stellen.

Beachten Sie Ihre Mitwirkungspflichten. Setzen Sie die für die Bearbeitung des Wohngeldantrages zuständige Stelle nicht umgehend über die Änderungen Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse in Kenntnis, kann gegen Sie ein Bußgeld verhängt werden.

Wann besteht der Anspruch auf Wohngeld in Nordrhein-Westfalen?

Um Wohngeld in Nordrhein-Westfalen beziehen zu können, müssen Sie wohngeldberechtigt sein. Ihr Antrag auf Wohngeld wird bewilligt, wenn Sie Mieter oder Untermieter einer Immobilie sind. Der Gesetzgeber unterscheidet nicht, ob Sie eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus gemietet haben. Auch wenn Sie Mieter einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus sind, können sie den Mietzuschuss beantragen.

Der Lastenzuschuss wird Ihnen gewährt, wenn Sie Eigentümer eines Hauses oder einer Eigentumswohnung sind, das Sie selbst zu Wohnzwecken nutzen. Auch das Eigentum an einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle berechtigt Sie, die Förderung des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen in Anspruch zu nehmen.

Wann können Sie in Nordrhein-Westfalen kein Wohngeld beanspruchen?

Nicht zum Bezug von Wohngeld sind Sie berechtigt, wenn Sie Sozialgeld nach dem SGB oder Arbeitslosengeld II beziehen. Auch Wohnkostenzuschüsse an Auszubildende schließen aus, dass Sie als Bezieher gleichzeitig Wohngeld beantragen können.

Zu dem nicht berechtigten Personenkreis zählen Sie außerdem, wenn Sie nicht Mieter oder Eigentümer einer Immobilie sind. Schlafen sie z. B. in einem Hotel, geht der Gesetzgeber davon aus, dass Sie keine laufenden Wohnkosten haben und auf die finanzielle Unterstützung nicht angewiesen sind.

Welche Unterlagen sind für eine erfolgreiche Antragstellung erforderlich?

Unabhängig davon, ob Sie Ihren Wohngeldantrag online stellen, den Antrag mit der Post schicken und diesen persönlich bei der zuständigen Stelle einreichen, müssen Sie diesem die folgenden Unterlagen beifügen. Ohne diese Unterlagen wird die bewilligende Stelle Ihnen den Bezug des Wohngeldes versagen.

Beantragen Sie einen Mietzuschuss, fügen Sie dem Antrag eine Bescheinigung Ihres Vermieters bei. Hilfreich ist es, wenn dem Sachbearbeiter in den Wohngeldstelle der Mietvertrag vorliegt, in dem Ihre monatlichen Belastungen aus dem Mietverhältnis detailliert aufgeführt sind.

Ihr monatlich verfügbares Einkommen ergibt sich z. B. aus den Verdienstbescheinigungen, die Ihr Arbeitgeber für Sie erstellt. Haben Sie andere Einkünfte (z.B. aus einer Vermietung oder Kapitalvermögen) möchte der Sachbearbeiter in der Wohngeldstelle auch diese Unterlagen sehen.

Um sich zu legitimieren, ergänzen Sie Ihre Unterlagen um eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses.

Welche Bearbeitungsdauer müssen Sie für Ihren Wohngeldantrag einkalkulieren?

In der Regel dauert es zwischen drei und sechs Wochen, bis Ihr Wohngeldantrag bearbeitet wurde und Sie das Wohngeld in Anspruch nehmen können.

Wann können Sie einen Wiederholungsantrag oder einen Erhöhungsantrag stellen?

Bewilligt die zuständige Stelle den Antrag auf Wohngeld, erhalten Sie für die kommenden zwölf Monate eine finanzielle Unterstützung zu Ihren Wohnkosten. Werden Sie danach nicht aktiv, stellt die Wohngeldstelle die Zahlungen ein. Damit Sie ohne Unterbrechung weiter mit dem Geld rechnen können, sollten Sie während des letzten Monats der Bewilligung einen Wiederholungsantrag stellen. Geht der Antrag verspätet ein, müssen Sie für mindestens einen Monat auf das Wohngeld verzichten.

Ändert sich die Anzahl der Haushaltsangehörigen oder werden Sie arbeitslos, geht Ihr verfügbares Einkommen weiter zurück. In diesem Fall ist es möglich, dass Sie einen Erhöhungsantrag stellen.

Sowohl für den Wiederholungsantrag als auch für den Erhöhungsantrag kommt eine Bewilligung nur in Betracht, wenn Sie diesen um alle erforderlichen Unterlagen ergänzen.

Auf welche Mitwirkungspflichten müssen Sie achten?

Der Bezug des Wohngeldes ist mit Ihren Mitwirkungspflichten verbunden. Setzen Sie sich umgehend mit der zuständigen Stelle in Verbindung, wenn sich Ihre wirtschaftliche Situation verbessert. Der Sachbearbeiter in der Wohngeldstelle prüft, inwieweit Ihr Anspruch auf Wohngeld noch besteht oder dieser gekürzt werden kann.

Eine Kürzung des Wohngeldes kommt z. B. in Betracht, wenn Ihr Vermieter Ihnen ankündigt, dass er die monatliche Mietzahlung um 15 % herabsetzt.

Handeln Sie umgehend, weil die Behörde ansonsten berechtigt ist, gegen Sie ein Wohngeld festzusetzen.

Laden Sie hier Ihren Wohngeldantrag für Nordrhein-Westfalen hier herunter

Wohnen Sie in Köln, Münster, Bielefeld oder einem anderen Ort Nordrhein-Westfalens können Sie jetzt Ihren Wohngeldantrag in Nordrhein-Westfalen stellen. Laden Sie sich hier das amtliche Formular herunter und füllen Sie es aus. Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei und reichen Sie Ihren Antrag auf Wohngeld noch heute bei der zuständigen Stelle ein.








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