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Antrag Wohngeld Sachsen

Das Land Sachsen gewährt Ihnen Wohngeld, um Ihnen ein angemessenes und familiengerechtes Leben zu ermöglichen. Sind sie durch die Corona-Pandemie zusätzlich finanziell belastet oder gehören Sie allgemein zu den einkommensschwachen Haushalten können Sie als Mieter oder Eigentümer einer Immobilie Wohngeld beantragen.

Für die Bearbeitung des Antrags ist die Wohngeldstelle Ihrer Stadtverwaltung oder Ihres Landratsamtes zuständig.

Wohngeldantrag in Sachsen – Das Wichtigste in kurzen Worten

Möchten Sie Wohngeld beziehen, müssen Sie bei der zuständigen Stelle in Ihrer Stadtverwaltung oder Ihrem Landratsamt einen Antrag stellen.

  • Erhalten Sie Transferleistungen, wird der Antrag auf Wohngeld abgelehnt.
  • Zu den erforderlichen Unterlagen gehören die Lohnabrechnungen und Quittungen über Mietzahlungen.
  • Erhöhen sich die finanziellen Belastungen, die die Miete oder die Aufwendungen für Ihr Eigenheim betreffen, können Sie einen Erhöhungsantrag stellen.
  • Denken Sie an Ihre Mitwirkungspflichten und riskieren sie kein Bußgeld.

Wann können Sie einen Wohngeldanspruch geltend machen?

Ihr Anspruch auf Wohngeld hängt von den folgenden drei Kriterien ab:

  • Die Zahl der Haushaltsmitglieder
  • Ihr monatliches Gesamteinkommen
  • Höher der Mietkosten oder der laufenden Kosten, die sie als Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses monatlich aufwenden müssen

Stimmen Ihre individuellen Verhältnisse mit den Kriterien überein, können Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Wohngeld geltend machen. Überdies müssen Sie gegenüber der bewilligenden Wohngeldstelle aber auch nachweisen, dass Sie ein zu geringes Einkommen haben, um aus den laufenden Einnahmen die Wohnkosten finanzieren zu können.

Unabhängig wird Ihr Wohngeldanspruch davon beurteilt, ob Sie ein Haus oder eine Eigentumswohnung angemietet haben. Auch die Tatsache, dass Sie Eigentümer eines Wohnhauses sind, spielt für den Anspruch auf Wohngeld keine Rolle. Sie müssen dies nur angeben, weil Sie dann einen Lastenzuschuss beantragen.

Wohngeldrechner

Auf der Website des BMI können Sie den eventuell zu erzielenden Wohngeldzuschuss berechnen lassen. Den tatsächlichen Zuschuss kann Ihnen aber nur Ihre zuständige Wohngeldbehörde errechnen.

Unter welchen Voraussetzungen wird Ihr Wohngeldantrag in Sachsen abgelehnt?

Ihr Antrag auf einen Mietzuschuss oder eines Lastenzuschuss hat keinen Erfolg, wenn Sie Bezieher von Transferleistungen sind. Dies bedeutet z. B., dass Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen. Auch wenn Sie eine finanzielle Unterstützung zur Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung erhalten, wird die zuständige Stelle Ihren Antrag auf Wohngeld nicht bewilligen.

Welche Unterlagen sollten Sie Ihrem Wohngeldantrag beifügen?

Um die Voraussetzungen für den Anspruch auf Wohngeld nachzuweisen, müssen Sie Ihrem Antrag einige Dokumente und Unterlagen beifügen. Neben dem Personalausweis zählen hierzu der letzte Einkommensteuerbescheid und der Vertrag Ihrer Lebensversicherung. Auch der Bafög-Bescheid kann Ihren Antrag auf Wohngeld unterstützen, wenn Sie als Student Wohngeld beziehen möchten.

Sind Sie als Arbeitnehmer tätig, können Sie Ihr geringes Einkommen durch Vorlage einer Verdienstbescheinigung Ihres Arbeitgebers nachweisen. Sind sie selbstständig, fragen Sie Ihren Steuerberater nach der Einnahmen-Überschussrechnung und der letzten betriebswirtschaftlichen Auswertung.

Darüber hinaus sollten Sie Ihrem Antrag z. B. auch einen Darlehensvertrag beifügen, wenn Sie diesen zur Finanzierung der Immobilie abgeschlossen haben.

Welche Bearbeitungszeit gilt für die Bewilligung des Antrages auf Wohngeld?

Reichen sie Ihren Antrag bei der zuständigen Wohngeldstelle in Sachsen ein, wird der Antrag bearbeitet. Die Bearbeitungszeit ist abhängig von der bewilligenden Behörde. Sie können aber damit rechnen, dass bis zu der Bewilligung ein Zeitraum von drei bis sechs Wochen vergeht. Wurde nach dieser Zeit über Ihren Antrag entschieden, empfiehlt sich ein kurzer freundlicher Anruf, bei dem Sie sich nach dem Bearbeitungstand erkundigen.

Rückwirkender Antrag und Erhöhungsantrag

Die zuständige Wohngeldstelle wird einen rückwirkend gestellten Antrag nicht zurückweisen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Ihre monatliche Mietbelastung oder die Aufwendungen für Ihre eigene Immobilie steigen um mehr als 15 %.
  • Ein Haushaltsmitglied bezieht Transferleistungen. Alle anderen Haushaltsmitglieder haben Anspruch auf Wohngeld.
  • Der Antrag auf Transferleistungen wurde abgelehnt.
  • Einen Erhöhungsantrag können sie auch stellen, wenn sich Ihre wirtschaftliche Situation plötzlich negativ verändert, weil ein Haushaltsmitglied die Wohngemeinschaft verlassen hat oder arbeitslos geworden ist.

Wann sollten Sie einen Wiederholungsantrag stellen?

Hat die Wohngeldstelle den Antrag auf Wohngeld bewilligt, beziehen Sie für die kommenden zwölf Monate Wohngeld. Hat sich Ihre wirtschaftliche Situation bis dahin nicht geändert, besteht der Anspruch auf Wohngeld weiter. In diesem Fall müssen sie aber rechtzeitig einen Wiederholungsantrag stellen. Versäumen Sie die pünktliche Abgabe, kann es sein, dass Sie für ein oder zwei Monate kein Wohngeld erhalten.

Welche Mitteilungspflichten müssen Sie beachten?

Damit Sie das Wohngeld nicht länger beziehen als Ihr Anspruch besteht, legt der Gesetzgeber Ihnen Mitteilungspflichten auf. Sie müssen die für die Bearbeitung des Wohngeldantrages zuständige Stelle umgehend informieren, wenn sich Ihre finanzielle Situation zu Ihrem Vorteil verändert.

Haben sie z. B. eine neue Arbeitsstelle angenommen, die mit einer Lohnsteigerung verbunden ist oder wurden Sie befördert, müssen Sie die Wohngeldstelle in Kenntnis setzen. Gleiches gilt, wenn der Darlehensvertrag für die Finanzierung der Immobilie ausläuft oder Ihr Vermieter Ihnen eine Mietminderung ankündigt. In diesen Fällen wird die Höhe des Wohngeldes angepasst.

Bereit für den Download – Ihr Wohngeldantrag in Sachsen

Kürzen Sie die Zeit für die Antragstellung auf Ihren Wohngeldbezug ab, indem Sie das amtliche Formular für den Wohngeldantrag in Sachsen hier herunterladen. Nachdem Sie alle erforderlichen Angaben gemacht haben, stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und reichen das komplette Paket bei der Wohngeldstelle Ihrer Stadtverwaltung ein. Die finanzielle Unterstützung wird dann nicht lange auf sich warten lassen.








Artikelnummer: MV-047 Kategorie: