Steuerformulare Baden-Württemberg 2020

Steuererklärung 2020: was ändert sich in Baden-Württemberg

Neues Jahr, neues Glück. Dieser Spruch passt auch bei der Steuererklärung für das Jahr 2020. Denn in diesem Jahr hat sich einiges geändert. Der Grundfreibetrag steigt auf 9.408 Euro. Bei Ehegatten verdoppelt sich dieser Betrag auf 18.816 Euro. Das bedeutet, dass alle Einkommen unterhalb dieses Betrags steuerfrei bleiben. Der Grundfreibetrag ist für Menschen mit einem geringen Einkommen interessant. Wenn jemand nicht das ganze Jahr über beruflich tätig war und beispielsweise aus einem Studium in den Beruf gestartet ist, muss er keine Einkommensteuer zahlen, sofern das Einkommen unterhalt des Grundfreibetrags liegt und die vom Arbeitgeber abgeführte Lohnsteuer bekommt der Arbeitnehmer erstattet.

Das Kindergeld hat ebenfalls eine Erhöhung um zehn Euro erfahren. Der Kinderfreibetrag ist ebenfalls um 192 Euro gestiegen.
Eine weitere Änderung betrifft die Kleinunternehmergrenze. Sie wird auf 22.000 Euro angehoben. Dies betrifft besonders Steuerpflichtige mit einer nebenberuflichen Selbständigkeit und bedeutet, dass sie keine Umsatzsteuer ausweisen müssen.
Außerdem steigt die Pauschale für den Verpflegungsmehraufwand. Bei Abwesenheiten von mehr als 24 Stunden erhält man 28 Euro, an An- und Abreisetagen: 14 Euro und bei Abwesenheiten von mehr als 8 Stunden 14 Euro. Berufskraftfahrer haben ebenfalls einen Grund zur Freude. Denn sie können je Übernachtung im eigenen Fahrzeug acht Euro pro Tag steuerlich geltend machen.

Die Rentenerhöhung kann weitreichende steuerliche Auswirkung für jeden Einzelnen haben, obwohl sie zunächst positiv klingt. Die Bundesregierung möchte eine Rentenerhöhung von 3,15 Prozent in den alten Bundesländern und 3,92 Prozent in den neuen Bundesländern durchführen. Das bedeutet, dass alle Rentenbezieher mehr Geld erhalten. Das bedeutet, dass zahlreiche Rentner erstmalig den steuerlichen Grundfreibetrag überschreiten und eine Einkommensteuererklärung einreichen müssen. Weiterhin müssen zahlreiche Arbeitnehmer für das Jahr 2020 eine Einkommensteuererklärung einreichen, sofern sie Kurzarbeitergeld erhalten haben. Hat ein Unternehmen eine Corona-Soforthilfe erhalten, unterliegt diese nicht der Umsatzsteuer, jedoch der Einkommensteuer.

2020 - Baden-Würtemberg

Einkommenssteuer

ESt 1 AEinkommensteuererklärung für unbeschränkt Steuerpflichtige
ESt 1 CEinkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige

Anlagen

Anlage außergewöhnliche Belastungen 2020Außergewöhnliche Belastungen, Behinderten-Pauschbetrag, Hinterbliebenen-Pauschbetrag, Pflege-Pauschbetrag
Anlage AUSAusländische Einkünfte und Steuern
Anlage AVAltersvorsorgebeiträge als Sonderausgabe nach § 10 a EStG
Anlage FWFörderung des Wohneigentums
Anlage KapEinkünfte aus Kapitalvermögen
Anlage KAP BET 2020Einkünfte aus Kapitalvermögen-Anrechnung von Steuern lt. gesonderter und einheitlicher Feststellung (Beteiligungen)
Anlage KAP INV 2020Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben
AnlKindAnlage Kind
Anlage N-AUS 2020Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Anlage NEinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Anlage RRenten und andere Leistungen
Anlage Sonderausgaben 2020Angaben zu Sonderausgaben wie Kirchensteuer, Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge), Berufsausbildungskosten und weitere Aufwendungen
Anlage SOSonstige Einkünfte
Anlage Unterhaltfür Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen
Anlage U 2020für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten-Lebenspartner
Anlage VorsorgeaufwandAngaben zu Vorsorgeaufwendungen
Anlage VEinkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Anlage WA-ESt 2020Weitere Angaben und Anträge in Fällen mit Auslandsbezug
Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen 2020Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Lohnsteuer

034115Erklärung des Arbeitnehmers zur Anwendung des permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleichs nach § 39b Absatz 2 Satz 13 bis 16 EStG(nur in den Fällen der Steuerklasse VI)
ELStAM KorrekturAntrag auf Korrektur von unzutreffenden elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen
LSt-AbzugAntrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug
Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für das Kalenderjahr 20__ für beschränkt einkommensteuerpflichtige ArbeitnehmerAntrag auf Erteilung einer Bescheinigung für das Kalenderjahr 20__ für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer
Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach dem AuslandstätigkeitserlassAntrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach dem Auslandstätigkeitserlass
LStErm 2020Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
LStErm 2022Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2022
StKlWeAntrag auf Steuerklassenwechsel
AntragAntrag bei erweiterter unbeschraenkter Einkommensteuerpflicht
ELStAMAnträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen
EDGLErklärung zum dauernden Getrenntleben
WEGErklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft

Anlagen

Anlage KZustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
Anlage U 2013 -2015für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten