Steuerformulare Hessen 2020

Steuererklärung 2020: was ändert sich in Hessen

Welche steuerlichen Veränderungen gibt es in Hessen?

Kurzarbeitergeld

Durch die Pandemie mussten viele Bürgerinnen und Bürger aus Hessen in Kurzarbeit wechseln. Kurzarbeitergeld ist gesetzlich von der Steuer befreit. Allerdings werden die Zahlungen dennoch für die Berechnung des persönlichen Steuersatzes herangezogen.
Um demnach eine hohe Nachzahlung an Steuern zu vermeiden, ist es möglich Vorauszahlungen zu leisten, die dann mit den festgesetzten Steuern verrechnet werden.
Das Land Hessen erlaubt ebenfalls auch eine rückwirkende Zahlung für das Jahr 2020.

Steuerfreier Corona-Zuschuss möglich

Wenn Unternehmen ihren Arbeitnehmern einen Corona Bonus gewähren, unabhängig davon, ob dieser als Barlohn oder Sachlohn erfolgt, ist dieser bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 EUR steuerfrei. Der Zuwendungszeitraum gilt dabei vom 01.03.2020 bis Juni 2021. Der Geld- oder Sachbonus muss jedoch zusätzlich zum Gehalt vom Unternehmen an den Arbeitgeber ausgezahlt worden sein.

Erhöhter Verlustrücktrag

Sowohl für das Jahr 2020 als auch für das Jahr 2021 ist der Verlustrücktrag auf 10 Millionen Euro erhöht worden. Bei Zusammenveranlagungen beträgt der Verlustrücktrag 20 Millionen Euro.

Gesenkte Umsatzsteuer für Gastronomiebetriebe

Durch die Pandemie wurden Gastronomiebetriebe in Folge der langen Schließungen hart getroffen. Deswegen ist der fällige Umsatzsteuersatz bis zum 01.01.2023 von 19% auf 7% gesenkt worden. Allerdings ist die Ausgabe von Getränken von dieser Regelung ausgenommen. Der Beginn des Abrechnungszeitraumes ist dabei der 30.06.2020.

Verlängerte Abgabefristen

Aufgrund der Corona-Pandemie, die zu einer Ausnahmesituation geführt hat, sind die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung 2020 um drei Monate verlängert worden.
Neben der verlängerten Abgabefrist bieten die Finanzämter in Hessen auch die Möglichkeit, eine Stundung der zu entrichtenden Steuern vorzunehmen. Hier gilt als längstmögliche Zahlungsfrist der 31.12.2021.

Zinsfreie Stundung möglich

Wer durch die Pandemie in seiner wirtschaftlichen Lage nachweislich negativ beeinträchtigt wurde, hat die Möglichkeit beim zuständigen Finanzamt einen Antrag zwecks Stundung der fälligen Steuern zu stellen. Hierbei werden die Beträge zinsfrei gestundet. Ausgenommen von dieser Regelung sind jedoch Lohn- und Kapitalertragssteuer.
Die Möglichkeit der Stundung besteht ebenfalls bei Unternehmen, die ihre Gewerbesteuer stunden möchten.

2020 - Hessen

Einkommenssteuer

ESt 1 AEinkommensteuererklärung für unbeschränkt Steuerpflichtige
ESt 1 CEinkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige

Anlagen

Anlage außergewöhnliche Belastungen 2020Außergewöhnliche Belastungen, Behinderten-Pauschbetrag, Hinterbliebenen-Pauschbetrag, Pflege-Pauschbetrag
Anlage AUSAusländische Einkünfte und Steuern
Anlage AVAltersvorsorgebeiträge als Sonderausgabe nach § 10 a EStG
Anlage FWFörderung des Wohneigentums
Anlage KapEinkünfte aus Kapitalvermögen
Anlage KAP BET 2020Einkünfte aus Kapitalvermögen-Anrechnung von Steuern lt. gesonderter und einheitlicher Feststellung (Beteiligungen)
Anlage KAP INV 2020Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben
AnlKindAnlage Kind
Anlage N-AUS 2020Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Anlage NEinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Anlage RRenten und andere Leistungen
Anlage Sonderausgaben 2020Angaben zu Sonderausgaben wie Kirchensteuer, Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge), Berufsausbildungskosten und weitere Aufwendungen
Anlage SOSonstige Einkünfte
Anlage Unterhaltfür Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen
Anlage U 2020für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten-Lebenspartner
Anlage VorsorgeaufwandAngaben zu Vorsorgeaufwendungen
Anlage VEinkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Anlage WA-ESt 2020Weitere Angaben und Anträge in Fällen mit Auslandsbezug
Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen 2020Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Lohnsteuer

034115Erklärung des Arbeitnehmers zur Anwendung des permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleichs nach § 39b Absatz 2 Satz 13 bis 16 EStG(nur in den Fällen der Steuerklasse VI)
ELStAM KorrekturAntrag auf Korrektur von unzutreffenden elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen
LSt-AbzugAntrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug
Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für das Kalenderjahr 20__ für beschränkt einkommensteuerpflichtige ArbeitnehmerAntrag auf Erteilung einer Bescheinigung für das Kalenderjahr 20__ für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer
Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach dem AuslandstätigkeitserlassAntrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach dem Auslandstätigkeitserlass
LStErm 2020Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
LStErm 2022Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2022
StKlWeAntrag auf Steuerklassenwechsel
AntragAntrag bei erweiterter unbeschraenkter Einkommensteuerpflicht
ELStAMAnträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen
EDGLErklärung zum dauernden Getrenntleben
WEGErklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft

Anlagen

Anlage KZustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
Anlage U 2013 -2015für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten