Steuerformulare Mecklenburg-Vorpommern 2020

Steuererklärung 2020: was ändert sich in Mecklenburg-Vorpommern

Wie in den Vorjahren gab es für das Steuerjahr 2020 ebenfalls wichtige inhaltliche und formale Anpassungen in Bezug auf die Steuererklärung in Mecklenburg-Vorpommern. Aufgrund der Corona-Entwicklungen gibt es für den Zeitraum des Jahres 2020 besondere Änderungen, welche nicht mit den Vorjahren vergleichbar sind. In dem folgenden Artikel erklären wir die wesentlichen Änderungen für alle Steuerpflichtigen in Mecklenburg-Vorpommern.

Bis zu welchem Stichtag kann die Steuererklärung des Jahres 2020 in Mecklenburg-Vorpommern abgegeben werden?

Üblicherweise muss die Einreichung der Steuererklärung spätestens am 31. Juli des Folgejahres bei dem zuständigen Finanzamt erfolgt sein. Durch die nicht absehbaren gesamtwirtschaftlichen Umstände durch die Corona-Krise wurde die Frist zur Abgabe um drei Monate verlängert. Somit kann eine termintreue Abgabe der Steuererklärung bis zu dem 31. Oktober 2021 realisiert werden. Handelt es sich um eine professionelle Erstellung der Steuererklärung, zum Beispiel durch Unterstützung einer Steuerkanzlei, ist die termingerechte Abgabe bis zu dem 31.05.2022 realisierbar.

Welche Änderungen sind in Verbindung mit der Steuererklärung 2020 weiterhin zu beachten?

Durch den Lockdown in Deutschland erhöhte sich die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Kurzarbeitergeldbezug des Steuerzeitraumes 2020 erheblich. In dieser Konstellation handelt es sich um eine Lohnersatzleistung. Damit muss jeder Steuerpflichtige mit Einkünften von über 410 Euro im Jahr aus dieser Lohnersatzleistung eine Steuererklärung zu erstellen und diese bei dem zuständigen Finanzamt in Mecklenburg-Vorpommern einreichen. Aufgrund dieser Entwicklungen hat sich die Zahl der Steuerpflichtigen mit der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung im Jahr 2020 stark erhöht.

Weitere ergänzende Änderungen im Kurzüberblick:

  • Der Grundfreibetrag bezogen auf das Jahresbruttoeinkommen hat sich auf 9.408 Euro erhöht und reduziert damit die Steuerpflicht.
  • Der Kinderfreibetrag pro Kind und Jahr hat sich um 192 Euro gesteigert.
  • Es kam zur Einführung der Homeofficepauschale in Höhe von 5 Euro, welche als Werbungskosten absetzbar sind bis zu einer Obergrenze von 600 Euro für das Jahr 2020.
  • Die Umzugskostenpauschale wurde um 9 Euro auf 820 Euro erhöht.

2020 - Mecklenburg-Vorpommern

Einkommenssteuer

ESt 1 AEinkommensteuererklärung für unbeschränkt Steuerpflichtige
ESt 1 CEinkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige

Anlagen

Anlage außergewöhnliche Belastungen 2020Außergewöhnliche Belastungen, Behinderten-Pauschbetrag, Hinterbliebenen-Pauschbetrag, Pflege-Pauschbetrag
Anlage AUSAusländische Einkünfte und Steuern
Anlage AVAltersvorsorgebeiträge als Sonderausgabe nach § 10 a EStG
Anlage FWFörderung des Wohneigentums
Anlage KapEinkünfte aus Kapitalvermögen
Anlage KAP BET 2020Einkünfte aus Kapitalvermögen-Anrechnung von Steuern lt. gesonderter und einheitlicher Feststellung (Beteiligungen)
Anlage KAP INV 2020Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben
AnlKindAnlage Kind
Anlage N-AUS 2020Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Anlage NEinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Anlage RRenten und andere Leistungen
Anlage Sonderausgaben 2020Angaben zu Sonderausgaben wie Kirchensteuer, Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge), Berufsausbildungskosten und weitere Aufwendungen
Anlage SOSonstige Einkünfte
Anlage Unterhaltfür Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen
Anlage U 2020für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten-Lebenspartner
Anlage VorsorgeaufwandAngaben zu Vorsorgeaufwendungen
Anlage VEinkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Anlage WA-ESt 2020Weitere Angaben und Anträge in Fällen mit Auslandsbezug
Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen 2020Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Lohnsteuer

034115Erklärung des Arbeitnehmers zur Anwendung des permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleichs nach § 39b Absatz 2 Satz 13 bis 16 EStG(nur in den Fällen der Steuerklasse VI)
ELStAM KorrekturAntrag auf Korrektur von unzutreffenden elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen
LSt-AbzugAntrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug
Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für das Kalenderjahr 20__ für beschränkt einkommensteuerpflichtige ArbeitnehmerAntrag auf Erteilung einer Bescheinigung für das Kalenderjahr 20__ für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer
Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach dem AuslandstätigkeitserlassAntrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach dem Auslandstätigkeitserlass
LStErm 2020Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
LStErm 2022Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2022
StKlWeAntrag auf Steuerklassenwechsel
AntragAntrag bei erweiterter unbeschraenkter Einkommensteuerpflicht
ELStAMAnträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen
EDGLErklärung zum dauernden Getrenntleben
WEGErklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft

Anlagen

Anlage KZustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
Anlage U 2013 -2015für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten