Steuererklärung 2020: was ändert sich in Thüringen
Im Rahmen der Abgabe der Steuererklärung haben sich aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen Änderungen für das Bundesland Thüringen ergeben.
Anpassung der Frist zur Abgabe der Steuererklärung:
Die übliche Friste zur Abgabe am 31. Juli als Stichtag wurde aufgrund der Herausforderungen in Verbindung mit der Corona-Pandemie auf den 31. Oktober 2021 verlängert. Für alle Steuerpflichtigen, welche sich von einem Steuerbüro bei der Erstellung der Steuererklärung unterstützen lassen, wurde die Frist von dem 28.02.2022 auf den 31.05.2022 ebenfalls um drei Monate verlängert.
Welche weiteren Änderungen sind im Rahmen der Steuererklärung 2020 für Thüringen zu beachten?
Durch die Pandemie haben in Thüringen viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld erhalten. Mit dem Erhalt dieser Lohnersatzleistung ist die verpflichtende Abgabe der Steuererklärung verbunden, insofern ein höherer Betrag als 410 Euro per Anno geleistet wurde. Somit sind gegenüber den Vorjahren mit geringeren Kurzarbeitergeldleistungen mehr Personen verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Ergänzend dazu hat sich der Grundfreibetrag von 9.168 Euro auf 9.408 Euro erhöht. Somit sind bis zu einem Bruttoeinkommen von der neuen Obergrenze keine Steuern zu entrichten. Parallel wurde der Freibetrag für Kinder um 192 Euro erhöht, sodass dieser im Jahr 2020 bei einer Höhe von 7.812 Euro pro Kind und Jahr liegt.
Aufgrund der Corona-Entwicklungen gab es mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche aus dem Homeoffice gearbeitet haben. Im Rahmen dieser Veränderung des Arbeitsalltages wurde die Pauschale für das Homeoffice eingeführt. Damit kann für jeden Tag, welcher im Homeoffice realisiert wurde, ein pauschaler Betrag von fünf Euro als Werbungskosten bis zu einer Obergrenze von 600 Euro geltend gemacht werden. In dieser Konstellation greift dann ausschließlich die Homeoffice-Pauschale und es kann bspw. keine Pendlerpauschale geltend gemacht werden.
Weitere Anpassungen gab es bei der Umzugskostenpauschale (Erhöhung von 811 auf 820 Euro) ab März 2020. Zudem wurde die Verpflegungskostenpauschale von 12 auf 14 Euro pro Tag bei einer Abwesenheit von mindestens acht Stunden am Tag erhöht.
2020 - Thüringen
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