Antrag auf Wohngeld Hessen
Für viele ist heutzutage ist ein guter und familiengerechter Wohnraum finanziell nicht mehr tragbar. Wer zwar berufstätig ist, keinen Anspruch auf Grundsicherung hat aber dennoch gerade so am Existenzminimum lebt, der hat einen Anspruch auf Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz. Beim Wohngeld handelt es sich um eine Sozialleistung, welche nur zusätzlich als Mietzuschuss bei Mietern oder als Lastenzuschuss bei Hauseigentümern gezahlt werden.
Welche Unterlagen werden für den Wohngeldantrag Hessen benötigt?
Neben dem Wohngeldantrag selbst werden eine Kopie vom Personalausweis oder Reisepass benötigt. Zudem Kopien vom Mietvertrag, der Meldebescheinigung, eine Mietbescheinigung sowie Einkommensnachweise und Kontoauszüge.
Muss der Antrag persönlich abgegeben werden?
Im Allgemeinen ist eine persönliche Abgabe des Antrags nach Terminvereinbarung empfohlen, jedoch nicht zwingend notwendig. In den meisten Fällen kann ein Antrag postalisch und ohne Vorsprache gestellt werden. Eventuell hat Ihre Wohngeldbehörde auch aufgrund der Corona-Lage sowieso einen Online-Service eingerichtet und wird diesen bevorzugen. Durch das Formular prüft das Amt vorab alle Angaben auf Vollständigkeit und beantwortet Fragen des Antragstellers. Zudem klärt es über die einzelnen Rechte und Pflichten auf.
Auch aufgrund der Corona-Pandemie kann es in manchen Behörden vorkommen, dass kein Personenverkehr zugelassen ist. Zudem sind bei vielen Wohngeldstellen aufgrund der Lockdowns viel mehr Wohngeldanträge eingegangen als zuvor, weshalb sich die Bearbeitungszeit durchaus auch verlängern kann. Am besten informieren Sie sich im Vorfeld bei der Behörde telefonisch, ob ein persönliches Erscheinen möglich oder notwendig ist.
Wie hoch ist die Einkommensgrenze?
Bei der Höhe des Einkommens beim Wohngeld gibt es keine festgelegten Grenzen. Ferner hängt das Höchsteinkommen davon ab, wie viele Personen im Haushalt leben. Zudem muss die Wohngeldbehörde wissen, zu welchem Mietstufe die jeweilige Gemeinde angehört. Beispielsweise gibt es in Gießen (Hessen) die Mietstufe 4 (IV). Hier könnte ein Haushalt mit zwei Personen Wohngeld bis zu einem Einkommen von 1.454 Euro beantragen. Die Mietstufen in Hessen werden vom Statistischen Bundesamt festgelegt und auferlegt. Allerdings nur für Wohnorte mit mehr als 10.000 Einwohnern, wie zum Beispiel in Frankfurt am Main, Kassel, oder Wiesbaden. Kleinere Ortschaften werden nur nach Landkreisen zusammengelegt.
Wie lange dauert ein Wohngeldantrag?
Die Bearbeitungsdauer des Wohngeldantrags ist nach Region und Sachbearbeiter verschieden. In Großstädten kann es beispielsweise länger dauern als in kleineren Städten. Im Schnitt muss jedoch mit einer Bearbeitungsdauer von drei bis sechs Wochen gerechnet werden. In den meisten Fällen werden auch fehlende Belege angefordert, die innerhalb von gewissen Fristen nachgereicht werden müssen.
Ab wann wird das Wohngeld ausgezahlt?
Wohngeld wird grundsätzlich ab dem Monat ausgezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde. Als erfolgreich beantragt gilt die Leistung, wenn der Hauptantrag mit allen notwendigen Nachweisen und Belegen vollständig eingereicht und akzeptiert wurde. Um die Frist zu wahren, beispielsweise wenn Sie am Ende eines Monats beantrage und somit den laufenden Monat nicht verlieren zu wollen, ist es empfehlenswert erst einmal nur den Hauptantrag zu stellen. Alles Weitere wird die Behörde dann verlangen aber der Antragsmonat bleibt. Sollten Sie im Antragsmonat jedoch noch Leistungen nach SGBII erhalten, zählt als erster Bezugsmonat erst der Monat, an dem Sie keine Leistungen mehr erhalten.
Formloser Wohngeldantrag
Zur Fristwahrung kann zudem sogar schriftlich ein formloser Antrag auf Wohngeld gestellt und ein ausgefüllter Wohngeldantrag sowie alle nötigen Unterlagen nachgereicht werden. Allerdings nur, wenn der amtliche Hauptantrag/das Formular inkl. Nachweisen binnen eines Monats nach Abgabe des formlosen Antrags nachgereicht werden. Nur dann gilt auch das Datum des formlosen Antrags für den ersten Monat des Bewilligungszeitraumes.
Online-Antrag gratis downloaden
Anträge für die Beantragung von Wohngeld müssen Sie sich nicht erst zuschicken lassen. Diesen können Sie auch bequem online bestellen. Einen entsprechenden Vordruck zum Ausfüllen des Wohngeldantrages können Sie unter folgendem Link herunterladen:
Im Anschluss an das Ausfüllen legen Sie am besten gleich alle nötigen Belege bei und senden Sie es per Post an die für Sie bzw. Ihren Wohnort zuständige Wohngeldbehörde. Die Adresse finden Sie bequem über die Suchmaschine. Wenn Sie es eilig haben, dann können Sie natürlich auch erst einmal nur den Hauptantrag absenden und dann im Nachgang alle vom Wohngeldamt benötigen Belege nachreichen.