Gewerbeummeldung
Was bei der Gewerbeummeldung zu beachten ist
Führen Sie ein Gewerbe und ergeben sich Veränderungen, können Sie eine Gewerbeummeldung durchführen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie das Gewerbe nicht vollständig aufgeben. Für eine Ummeldung gibt es verschiedene Gründe. Sie müssen dafür Ihr Gewerbe nicht abmelden, sondern lediglich eine Ummeldung vornehmen. Formulare dafür bekommen Sie bei der zuständigen Behörde, doch sparen Sie Zeit, wenn Sie das Formular bereits daheim ausfüllen.
Definition der Gewerbeummeldung
Eine Gewerbeummeldung ist die Ummeldung eines Gewerbes, das auf eine Person oder ein Unternehmen eingetragen ist. Das Gewerbe wird dabei nicht vollständig aufgegeben. Dabei kann ein einzelner Gewerbezweig hinzukommen oder entfallen. Eine Ummeldung ist auch erforderlich, wenn die Person oder das Unternehmen mit dem Gewerbe innerhalb der Stadt umzieht. Für die Ummeldung müssen Sie ein Formular ausfüllen und bei der zuständigen Behörde vorlegen. Die Ummeldung kann bei der Gemeinde oder beim Ordnungsamt erfolgen.
Wer kann ein Gewerbe ummelden?
Jeder, der ein Gewerbe betreibt, kann ein Gewerbe ummelden.
Für die Ummeldung des Gewerbes gibt es mehrere Gründe:
- Standortwechsel durch Umzug des Gewerbes innerhalb der Stadt oder Gemeinde
- Personenbezogene Namensänderung, beispielsweise durch Heirat der Person, auf die das Gewerbe eingetragen ist
- Änderung der Rechtsform des Unternehmens, beispielsweise von GmbH in AG
- Wechsel des Inhabers, beispielsweise, wenn Sie Ihr Gewerbe nicht mehr selbst betreiben, sondern auf eines Ihrer Kinder übertragen möchten.
Bei solchen Veränderungen ist derjenige, auf den das Gewerbe eingetragen ist, dazu verpflichtet, eine Ummeldung vorzunehmen. Eine Gewerbeabmeldung ist erforderlich, wenn Sie mit Ihrem Gewerbe in den Wirkungsbereich einer anderen Behörde umziehen. Bei der bislang zuständigen Behörde muss das Gewerbe abgemeldet werden, während Sie bei der künftig für Sie zuständigen Behörde das Gewerbe anmelden.
Die Vorgehensweise bei der Gewerbeummeldung
Möchten Sie Ihr Gewerbe ummelden, können Sie bei der zuständigen Behörde das entsprechende Formular ausfüllen. Die Behörde ist die Gemeinde oder das Ordnungsamt. Das Formular können Sie bereits daheim downloaden, ausdrucken und ausfüllen, aber auch am PC ausfüllen und dann ausdrucken. Sie müssen Angaben zur Person und zu Ihrem Gewerbe sowie zu den Gründen für die Ummeldung machen. Wichtig ist Ihre Unterschrift.
Bei der zuständigen Behörde werden Ihre Daten geprüft und registriert. Finanzamt, IHK oder Handwerkskammer werden automatisch informiert. Die Ummeldung wird bei der zuständigen Behörde sofort bearbeitet.
Was Sie bei der Ummeldung beachten sollten
Bei der Ummeldung sollten Sie darauf achten, dass Sie das Formular vollständig ausfüllen. Kleine Fehler können zu Bußgeldern führen. Eine Ummeldung können Sie vermeiden, wenn Sie bereits bei der Gewerbeanmeldung an eine mögliche Gewerbeausdehnung denken. Die Bezeichnung des Gewerbes sollte möglichst viele Tätigkeitsfelder abdecken. Sie sparen sich die Kosten für die Ummeldung.
Erforderliche Unterlagen für die Gewerbeummeldung
Möchten Sie Ihr Gewerbe ummelden, benötigen Sie neben dem ausgefüllten Formular Ihren Personalausweis. Wurden bei der Anmeldung des Gewerbes verschiedene Nachweise oder Zulassungen benötigt, beispielsweise eine Eintragung in die Handwerksrolle oder eine Zulassung für den Betrieb des Gastronomiegewerbes, müssen Sie diese Unterlagen auch bei der Ummeldung vorlegen. Weiterhin müssen Sie Ihren Gewerbeschein vorlegen. Eingetragene Firmen benötigen zusätzlich einen Handelsregisterauszug.
Kosten für die Gewerbeummeldung
Die Kosten für die Ummeldung des Gewerbes sind abhängig vom Bundesland. Sie werden bar bei der zuständigen Behörde bezahlt, wenn Sie die Ummeldung vornehmen. Die Kosten sind mit den Kosten für die Anmeldung vergleichbar und bewegen sich zwischen 15 und 60 Euro.