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Flugverspätung Musterbrief

Als Passagier müssen Sie es sich nicht einfach gefallen lassen, wenn Ihr Flug Verspätung hat oder gar komplett annulliert wird. Abhängig von der Dauer der Verzögerung haben Sie unter Umständen sogar Anspruch auf Schadensersatz.

Die passenden Musterbriefe, mit denen Sie Ihre Rechte gegenüber der Fluglinie einfordern können, haben wir Ihnen auf dieser Seite als Download bereitgestellt.

Betreuungsleistungen

Verzögert sich der Abflug um mehrere Stunden, muss Ihnen die Fluglinie bestimmte Betreuungsleistungen, wie zum Beispiel Getränke und etwas zu Essen, zur Verfügung stellen. Ab wann dies der Fall ist, entscheidet sich anhand der Flugstrecke.

Bei einer Verspätung bis zum darauffolgenden Tag müssen Sie zudem auf Kosten der Airline in einem Hotel untergebracht werden.

Entschädigungszahlungen

Ob der Fluggast aufgrund von Überbuchungen zurückbleibt oder die Fluggesellschaft den Flug komplett storniert: Es winkt Bargeld als Ausgleich – zwischen 125 und 600 Euro. Bei erheblichen Verspätungen müssen sich die Fluggesellschaften kostenlos um das Wohl ihrer Kunden kümmern. Die Verordnung der Europäischen Union bringt den Passagieren – Einzel- und Pauschalreisenden sowie Geschäftsreisenden – weitere Verbesserungen. Neben der Geldzahlung sind die Fluggesellschaften verpflichtet, Ersatz- und Rückflüge sowie Übernachtungen, Verpflegung und notwendige Mehraufwendungen zu erbringen.

Rückerstattung

Verspätet sich Ihr Flug mindestens fünf Stunden, dürfen Sie alternativ auch von Ihrer Buchung zurücktreten und die Airline dazu auffordern, Ihnen den Ticketpreis zurückzuerstatten.

Schadensersatzansprüche

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es sogar möglich, von der Fluggesellschaft Schadensersatz zu verlangen. Das funktioniert natürlich nur, wenn durch die Verspätung wirklich ein Schaden entstanden ist und Sie diesen auch belegen können. Meist ist es in diesem Fall sinnvoll, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

Nutzen Sie unsere Vorlagen für Flugverspätungen und Annullierungen

Sie wollen Ihre Rechte bei der Fluglinie geltend machen? Dann ist es notwendig, dass Sie aktiv werden. Denn aus freien Stücken wird Ihnen das Unternehmen kaum etwas zahlen.

Auf dieser Seite können Sie sich unsere Musterbriefe für Flugverspätungen und Flugannullierungen herunterladen. Sie erhalten die Vorlagen im Word-Format und müssen in ihnen nur noch die Details wie Ihren Namen, die Daten der Airline sowie Ihre Kontoverbindung ergänzen.

Welche Rechte haben die Passagiere?

Die so genannte Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) gilt für alle Flüge, die von einem Flughafen aus starten, unabhängig davon, wo die ausführende Fluggesellschaft ihren Sitz hat. Sie gilt für Flüge von einem Drittland zu einem Flughafen in der EU nur, wenn sie von einer in der EU niedergelassenen Fluggesellschaft durchgeführt werden. Sie bietet unter bestimmten Bedingungen die folgenden Leistungen:

Ausgleichszahlung
Nichtbeförderung z.B. wegen Überbuchung je nach Strecke und Verspätung am Endziel bei einem Alternativflug ≤ 1.500 km → 250 € (Verspätung max. 2 h → 125 €) > 1500 km innerhalb der EU oder 1500-3500 km → 400 € (Verspätung max. 3 h → 200 €) > 3500 km → 600 € (Verspätung max. 4 h → 300 €) Annullierung je nach Strecke und Verspätung am Endziel bei einem Alternativflug ≤ 1.500 km → 250 € (Verspätung max. 2 h → 125 €) > 1500 km innerhalb der EU oder 1500-3500 km → 400 € (Verspätung max. 3 h → 200 €) > 3500 km → 600 € (Verspätung max. 4 h → 300 €) kein Anspruch bei Unterrichtung über die Annullierung ≥ 14 Tage vor Abflugtermin 7-14 Tage vor Abflugtermin + Alternativflug mit Abflug max. 2 h früher und Ankunft max. 4 h später < 7 Tage + Verspätung bei Ankunftsverzögerung am Endziel von mindestens 3 h ≤ 1.500 km → 250 € > 1500 km innerhalb der EU oder 1500-3500 km → 400 € (Verspätung max. 3 h → 200 €) > 3500 km → 600 € (Verspätung max. 4 h → 300 €) kein Anspruch, wenn die Fluggesellschaft außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände nachweist Inhalt
Unterstützungsleistung
Nichtbeförderung z.B. wegen Überbuchung vollständige Erstattung des Flugpreises Erstattung des Flugpreises für nicht geflogene und ggf. für bereits zurückgelegte Strecken mit kostenlosem Rückflug zum Ausgangsort bei zwecklos gewordenem Flug anderweitige Beförderung zum Ziel zum frühestmöglichen oder wunschgemäßen Zeitpunkt Annullierung vollständige Erstattung des Flugpreises Erstattung des Flugpreises für nicht geflogene und ggf. für bereits zurückgelegte Strecken mit kostenlosem Rückflug zum Ausgangsort bei zwecklos gewordenem Flug anderweitige Beförderung zum Ziel zum frühestmöglichen oder wunschgemäßen Zeitpunkt Verspätung bei Abflugverzögerung von mindestens 5 h Verzicht auf den Flug und vollständige Erstattung des Flugpreises Erstattung des Flugpreises für nicht geflogene und ggf. für bereits zurückgelegte Strecken mit kostenlosem Rückflug zum Ausgangsort bei zwecklos gewordenem Flug
Betreuungsleistung
Nichtbeförderung z.B. wegen Überbuchung Essen und Getränke, zwei Telefonate, Telexe, Telefaxe oder E-Mails, bei Weiterbeförderung am/n nächsten Tag/en Hotelübernachtung mit Transfer Annullierung Essen und Getränke, zwei Telefonate, Telexe, Telefaxe oder E-Mails, bei Weiterbeförderung am/n nächsten Tag/en Hotelübernachtung mit Transfer Verspätung bei Abflugverzögerung auf Strecken von ≤ 1.500 km → mindestens 2 h > 1500 km innerhalb der EU oder 1500-3500 km → mindestens 3 h > 3500 km mindestens 4h Essen und Getränke, zwei Telefonate, Telexe, Telefaxe oder E-Mails, bei Weiterbeförderung am/n nächsten Tag/en Hotelübernachtung mit Transfer








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