Mustervorlage Antrag Steuerklassenwechsel
Es gibt eine Vielzahl von Gründen, die einen Wechsel der Steuerklasse erforderlich machen können. Dazu gehören zum Beispiel eine Heirat oder auch die Trennung vom Vater, beziehungsweise der Mutter der gemeinsamen Kinder.
Wenn Sie eine Änderung Ihrer Steuerklasse beantragen wollen, finden Sie auf dieser Seite das passende Formular, welches Sie dafür als Vorlage nutzen können.
Alle Steuerklassen auf einen Blick
In Deutschland werden Erwerbstätige in sechs verschiedene Steuerklassen eingeordnet. Alle Personen, die alleine leben, gehören Steuerklasse I an. Wer alleinerziehend ist, wird Steuerklasse II zugeordnet und wer neben seinem Hauptberuf noch einem Nebenjob nachgeht, findet sich in Steuerklasse VI wieder.
Die Steuerklassen III bis V stehen für verheiratete Paare zur Verfügung und können von diesen frei gewählt werden. Dabei ist es entweder möglich, dass einer der Partner in Steuerklasse III und der andere in V oder beide Eheleute in Steuerklasse IV eingeordnet werden.
In Steuerklasse III ist die Steuerbelastung am niedrigsten und in V am höchsten. Verdient einer der Eheleute deutlich mehr als sein Partner, ist es daher in der Regel sinnvoll die Steuerklassen III und V zu wählen. Auf diese Weise lässt sich das Nettoeinkommen insgesamt oft deutlich steigern.
Wann ist ein Steuerklassenwechsel möglich?
Prinzipiell ist ein Steuerklassenwechsel immer dann erforderlich, wenn sich die Lebenssituation entsprechend verändert. Lässt sich ein kinderloses Paar scheiden, wechseln beide Ehepartner zum Beispiel in wieder zurück in Steuerklasse I.
Unabhängig davon können Eheleute in der Regel ein Mal pro Jahr ihre Steuerklasse ändern. Ob sich der Wechsel finanziell tatsächlich rechnet, hängt von verschiedenen Faktoren ab und will daher im Vorfeld gut überlegt sein.
Formular downloaden
Wollen Sie einen Antrag auf Steuerklassenwechsel stellen, laden Sie sich am besten die Vorlage, die wir Ihnen hier zur Verfügung stellen, herunter. Füllen Sie das Formular nach dem Download mit den erforderlichen Angaben aus und reichen Sie dieses beim für Sie zuständigen Finanzamt ein.