Mustervorlage Vollmacht Hausverkauf
Wer sein Haus verkaufen will, möchte sich hierbei oft vertreten lassen. Hierzu bedarf es einer Vollmacht zum Hausverkauf. Vor einem Hauskauf sollten Sie jedoch immer Einsicht in das Grundbuch nehmen. Hierzu benötigen Sie eine Vollmacht des Eigentümers. Nutzen Sie hierfür die Vorlage Vollmacht Grundbucheinsicht.
Gute Gründe für eine Vollmacht zum Hausverkauf
Es gibt gute Gründe, eine Vollmacht zum Verkauf einer Immobilie auszustellen. Ein Hausverkauf kann für einen Eigentümer mit einem sehr weiten Anreiseweg einen hohen Aufwand darstellen. So wird oftmals ein Makler mit einer entsprechenden Generalvollmacht beauftragt, ein Haus zu verkaufen. Um einen Immobilienverkauf zu realisieren, stellt auch manch eine Erbengemeinschaft eine Vollmacht für einen Hausverkauf aus. Oftmals wird solch eine Vollmacht ausgestellt, um sich bei der notariellen Beurkundung vertreten zu lassen.
Unterschiedlich Arten von Vollmachten
In Abhängigkeit des jeweiligen Zwecks ist der Inhalt einer Vollmacht für den Verkauf der eigenen Immobilie zu gestalten. Wer eine Vollmacht erteilt, um Interessenten für den Verkauf seiner Immobilie zu finden, sollte in der Vollmacht neben der Angabe des Bevollmächtigten und der genauen Bezeichnung der Immobilie auf jeden Fall Angaben zum Kaufpreis tätigen. Entsprechende Vorlagen für eine Vollmacht zum Hausverkauf können bei uns heruntergeladen werden.
Wichtig ist auf jeden Fall, dass eine absolut vertrauenswürdige Person bevollmächtigt wird. Zudem muss die Vollmacht natürlich unterzeichnet werden. Die bei uns erhältlichen Vollmachten von Erbengemeinschaften müssen dabei von jedem Mitglied der Erbengemeinschaft einzeln gegengezeichnet werden.
Die Formerfordernisse
Eine Vollmacht kann natürlich auch formlos erteilt werden. Dies ist natürlich nicht empfehlenswert. Die Schriftform ist immer vorzuziehen. Bei einer Erbengemeinschaft, wo jeder Einzelne seine Einwilligung zu erteilen hat, gilt dies erst Recht. Anders sieht es bei einer Vollmacht zum Abschluss des Kaufvertrages aus. Solch eine Vollmacht zum Hausverkauf muss zu ihrer Wirksamkeit sogar notariell beglaubigt werden.
Es besteht hier aber die Möglichkeit, einen Vertreter mit einer nicht wirksamen Vollmacht zu entsenden. Der geschlossene Kaufvertrag ist dann schwebend unwirksam. Durch die nachträgliche Erteilung einer wirksamen notariell beglaubigten Vollmacht wird der ursprünglich schwebend unwirksame Vertrag endgültig wirksam.