Mieterhöhung Vorlage kostenlos als Word & PDF
Mit dieser Mieterhöhung Vorlage erstellen Sie ein sauberes Anschreiben für die Anpassung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Sie sehen schnell, wann eine Erhöhung möglich ist, welche Fristen gelten und wie Sie die Vorlage danach als Word oder PDF sicher weiterverwenden.
Die Seite ist für die klassische Mieterhöhung bei Wohnraum gedacht, also für ein Erhöhungsverlangen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Genau dort entstehen in der Praxis die meisten Fragen: Wie oft darf erhöht werden, wie muss die Begründung aussehen und wann wird die neue Miete wirksam?
Nicht jede Mietanpassung folgt denselben Regeln. Während eine normale Erhöhung mit Mietspiegel oder Vergleichswohnungen begründet werden muss, gelten bei Indexmiete, Staffelmiete oder Modernisierung teils andere Voraussetzungen. Deshalb lohnt sich vor dem Download ein kurzer Abgleich, ob diese Vorlage wirklich zu Ihrem Fall passt.
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Inhaltsverzeichnis
- Wann ist eine Mieterhöhung zulässig?
- Mieterhöhung richtig formulieren und begründen
- Fristen bei der Mieterhöhung: Zugang, Zustimmung und Wirksamkeit
- Mieterhöhung berechnen: 15 Prozent, 20 Prozent und 100 Euro
- Sonderfälle bei der Mieterhöhung
- Mieterhöhung Vorlage richtig verwenden
- Häufige Fragen zur Mieterhöhung
- Mieterhöhung Vorlage kostenlos als Word & PDF
Wann ist eine Mieterhöhung zulässig?
Bevor Sie ein Anschreiben aufsetzen, sollte der rechtliche Rahmen stimmen. Eine gute Vorlage spart Zeit, ersetzt aber nicht die Prüfung, ob die verlangte Miete in Höhe, Zeitpunkt und Begründung überhaupt zulässig ist.
Für die klassische Erhöhung kommt es vor allem auf die ortsübliche Vergleichsmiete, die Kappungsgrenze und den zeitlichen Abstand zur letzten Erhöhung an. Genau diese Punkte entscheiden später auch darüber, ob der Mieter zustimmen muss.
Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete und warum ist sie so wichtig?
Die ortsübliche Vergleichsmiete ist der rechtliche Maßstab für die normale Mieterhöhung und damit der wichtigste Ausgangspunkt für jedes wirksame Schreiben.
Gemeint ist die Miete, die für vergleichbare Wohnungen am Ort üblich ist. Dabei zählen vor allem Lage, Größe, Baujahr, Ausstattung und Beschaffenheit der Wohnung.
Praktisch wird diese Vergleichsmiete oft über einen Mietspiegel greifbar. Genau deshalb beginnt eine gute Mieterhöhung nicht mit dem neuen Wunschbetrag, sondern mit der Frage, wo Ihre Wohnung im örtlichen Preisrahmen wirklich liegt.
Welche Mieterhöhung ist gesetzlich zulässig und was regelt § 558 BGB?
Zulässig ist im Standardfall nur eine Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, nicht eine beliebige Anpassung nach Kostenlage oder Marktgefühl.
Bei einer normalen Mieterhöhung darf die verlangte Nettokaltmiete nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete steigen. Eine freie Preissetzung nur wegen gestiegener Kosten reicht hier nicht aus.
Die gesetzliche Grundlage bilden § 558 BGB, § 558a BGB und § 558b BGB. Damit sind sowohl der zulässige Rahmen als auch Form, Begründung und Wirksamkeit klar vorgegeben.
Für die Praxis heißt das: Erst prüfen Sie die Vergleichsmiete, danach die Höhe und den Zeitpunkt. Erst wenn alles zusammenpasst, wird aus einem Muster ein tragfähiges Anschreiben.
Ist eine Mieterhöhung alle 2 Jahre erlaubt und wie hoch darf sie sein?
Eine Mieterhöhung alle 2 Jahre kann erlaubt sein, aber nur wenn die Zeitgrenzen, die Kappungsgrenze und die ortsübliche Vergleichsmiete zusammen passen.
Die Erhöhung kann in der Praxis frühestens ein Jahr nach der letzten Anpassung verlangt werden. Wirksam wird sie regelmäßig erst dann, wenn die Miete insgesamt 15 Monate unverändert geblieben ist.
Innerhalb von drei Jahren darf die Miete meist um höchstens 20 Prozent steigen. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt kann die Grenze per Verordnung auf 15 Prozent sinken. Eine feste maximale Mieterhöhung pro Jahr gibt es in dieser Form nicht.
Deshalb ist die Frage „Wie hoch darf eine Mieterhöhung sein?“ nie pauschal mit einer einzigen Zahl zu beantworten. Entscheidend sind Ausgangsmiete, Zeitraum, Ort und die Vergleichsmiete Ihrer konkreten Wohnung.
Wann passt diese Vorlage nicht?
Diese Vorlage ist für den Standardfall gedacht und nicht für jede vertragliche oder gesetzliche Sonderkonstellation.
Wenn im Mietvertrag bereits eine Index- oder Staffelmiete vereinbart wurde, läuft die Anpassung nach eigenen Regeln. Auch eine Mieterhöhung nach Modernisierung folgt einem anderen Aufbau und einer anderen Berechnung.
Für Gewerberaum, Garagen oder gemischte Verträge sollten Sie ebenfalls genauer hinschauen. Je weiter der Fall vom klassischen Wohnraummietvertrag abweicht, desto weniger passt ein allgemeiner Vordruck für die Mieterhöhung.
Mieterhöhung richtig formulieren und begründen
Ein gutes Anschreiben wirkt auf den ersten Blick schlicht. Genau darin liegt die Schwierigkeit, denn alle Pflichtangaben müssen klar, widerspruchsfrei und sofort nachvollziehbar im Schreiben stehen.
Je eindeutiger Ihr Text ist, desto geringer ist das Risiko, dass der Mieter wegen eines Formfehlers nicht zustimmt oder dass Sie später noch einmal neu ansetzen müssen.
Wie sieht eine korrekte Mieterhöhung aus?
Eine korrekte Mieterhöhung benennt Wohnung, bisherige Nettokaltmiete, neue Nettokaltmiete, Erhöhungsbetrag, Wirksamkeitsmonat und die Bitte um Zustimmung klar und ohne Widerspruch.
Außerdem sollten Absender, alle betroffenen Mieter und das Datum sauber im Schreiben stehen. Bei mehreren Mietern richten Sie das Erhöhungsverlangen an sämtliche Vertragsparteien, nicht nur an eine Person.
Formell genügt Textform, also keine handschriftliche Originalunterschrift. In der Praxis ist ein Versand mit nachweisbarem Zugang trotzdem sinnvoll, damit später kein Streit darüber entsteht, ob und wann das Schreiben angekommen ist.
Hilfreich ist auch ein klarer Betreff, etwa „Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete“. So erkennt der Empfänger sofort, worum es geht und welche Erklärung von ihm erwartet wird.
Wie muss der Vermieter die Mieterhöhung begründen?
Die Begründung muss nachvollziehbar zeigen, warum genau diese Wohnung genau diese neue Miethöhe erreichen soll.
Typische Begründungen sind der örtliche Mietspiegel, eine Mietdatenbank, ein Gutachten oder Vergleichswohnungen. Welche Variante am besten passt, hängt vor allem davon ab, welche Nachweise an Ihrem Ort verfügbar und üblich sind.
In vielen Fällen ist der Mietspiegel der einfachste Weg, weil sich Wohnlage, Größe, Baujahr und Ausstattung nachvollziehbar einordnen lassen. Wichtig ist, dass Ihre Berechnung zur konkreten Wohnung passt und nicht nur ungefähr ähnlich wirkt.
Eine Mieterhöhung ohne Begründung ist im Standardfall nicht tragfähig. Gerade deshalb sollte das Musterschreiben nie bloß mit neuen Zahlen befüllt, sondern immer mit einem passenden Nachweis unterlegt werden.
Was sind formale Fehler bei der Mieterhöhung?
Formale Fehler liegen oft in falschen Monatsangaben, unklaren Beträgen oder einer Begründung, die zur Wohnung nicht wirklich passt.
Typisch sind unklare Beträge, fehlende Begründungen, ein falscher Wirksamkeitsmonat oder die Verwechslung von Kaltmiete und Gesamtmiete. Ebenso problematisch ist es, wenn sich aus dem Text gar nicht eindeutig ergibt, dass eine Zustimmung verlangt wird.
Auch Zahlen aus einem Mietspiegel müssen sauber übertragen werden. Schon kleine Rechenfehler oder eine falsche Wohnfläche können dazu führen, dass die Begründung nicht mehr trägt.
Wenn Sie eher die Sicht des Mieters suchen, finden Sie auf der Seite Muster Widerspruch Mieterhöhung das passende Gegenstück für fehlerhafte oder unberechtigte Schreiben.
Fristen bei der Mieterhöhung: Zugang, Zustimmung und Wirksamkeit
Bei Mieterhöhungen sorgen Fristen regelmäßig für Verunsicherung, weil oft von „drei Monaten“ gesprochen wird, obwohl sich mehrere Zeitpunkte überlagern. Entscheidend sind Zugang, Zustimmungsfrist, Wirksamkeit und gegebenenfalls die Klagefrist.
Wenn Sie diese Reihenfolge einmal sauber auseinanderhalten, wird das Thema deutlich einfacher. Genau deshalb sollte die Vorlage immer mit einem konkret geplanten Wirksamkeitsmonat ausgefüllt werden.
Mieterhöhung 3 Monate vorher ankündigen: Stimmt das?
Nein – bei der normalen Mieterhöhung gibt es keine starre Drei-Monats-Ankündigung, sondern einen gesetzlich geregelten Ablauf ab Zugang des Schreibens.
Geht das Erhöhungsverlangen im laufenden Monat zu, zählt dieser Monat bei der Frist bereits mit. Danach folgen noch zwei volle Monate, in denen der Mieter prüfen und entscheiden kann.
Deshalb wirkt die neue Miete bei Zustimmung grundsätzlich ab dem dritten Kalendermonat nach Zugang. Viele Fragen nach „drei Monaten vorher“ meinen genau diesen Ablauf und nicht eine gesonderte Vorwarnfrist.
Für Ihre Praxis ist das wichtiger als ein bloßes Kalendergefühl. Wer den Zugang sauber dokumentiert, kann Fristen und Wirksamkeit später leichter nachvollziehen.
Bis wann muss der Mieter zustimmen?
Der Mieter hat bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang Zeit, der Erhöhung zuzustimmen oder sie zu prüfen.
Kommt das Schreiben also im April an, läuft die Zustimmungsfrist bis Ende Juni. Erfolgt keine Zustimmung, kann der Vermieter die höhere Miete nicht einfach einseitig abbuchen.
Dann bleibt nur der Weg über eine Zustimmungsklage. Dafür gilt eine eigene Frist: Die Klage muss innerhalb von drei weiteren Monaten erhoben werden.
Wenn Sie die passende Erklärung für den nächsten Schritt brauchen, ist die Seite Zustimmung zur Mieterhöhung die naheliegende Ergänzung.
Wann gilt die neue Miete und wann greift das Sonderkündigungsrecht?
Mit der Wirksamkeit der Erhöhung kann zugleich ein Sonderkündigungsrecht des Mieters entstehen, das den weiteren Verlauf des Mietverhältnisses stark beeinflusst.
Bei einer Mieterhöhung nach § 558 BGB kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang außerordentlich kündigen. Das Mietverhältnis endet dann zum Ablauf des übernächsten Monats.
Dieses Recht spielt vor allem dann eine Rolle, wenn der Mieter die neue Miethöhe nicht tragen will. Inhaltlich passt dazu die interne Vorlage Sonderkündigung Mietvertrag durch Mieter. Für eine reguläre Beendigung ohne Sonderrecht ist eher die allgemeine Kündigung des Mietvertrags passend.
Die folgende Übersicht zeigt denselben Ablauf noch einmal in einer kompakten Reihenfolge.
| Schritt | Frist | Bedeutung | Beispiel bei Zugang am 10. April |
|---|---|---|---|
| Zugang des Schreibens | laufender Monat | Der Zugangsmonat zählt für die weitere Berechnung bereits mit. | April ist der Startmonat. |
| Zustimmungsfrist | bis Ende des zweiten Folgemonats | Der Mieter kann prüfen, zustimmen oder nicht reagieren. | Fristende ist der 30. Juni. |
| Neue Miete | ab dem dritten Kalendermonat | Bei Zustimmung wird die erhöhte Miete fällig. | Neue Miete ab 1. Juli. |
| Klagefrist des Vermieters | drei weitere Monate | Ohne Zustimmung muss der Vermieter fristgerecht auf Zustimmung klagen. | Klage spätestens bis 30. September. |
| Sonderkündigung des Mieters | bis Ende des zweiten Monats nach Zugang | Außerordentliche Kündigung mit Ende des übernächsten Monats. | Kündigung bis 30. Juni, Ende zum 31. August. |
Mit dieser Monatslogik lassen sich die meisten Praxisfragen schnell lösen. Wichtig bleibt nur, dass der Zugang des Schreibens im Zweifel beweisbar ist.
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Mieterhöhung berechnen: 15 Prozent, 20 Prozent und 100 Euro
Gerade die Fragen rund um 15 Prozent, 20 Prozent und 100 Euro tauchen ständig auf, weil sie leicht verständlich klingen. Juristisch sauber werden sie aber erst, wenn Sie Euro-Betrag, Zeitraum und Vergleichsmiete zusammen prüfen.
Die folgenden Beispiele helfen bei der Einordnung. Sie ersetzen keine individuelle Berechnung, zeigen aber schnell, warum dieselbe Erhöhung in einem Fall möglich und im anderen Fall zu hoch sein kann.
15 oder 20 Prozent: Welche Kappungsgrenze gilt?
Die Kappungsgrenze deckelt den Anstieg in drei Jahren, sie sagt aber noch nichts darüber aus, ob die Zielmiete vor Ort überhaupt zulässig ist.
In vielen Gemeinden gilt die 20-Prozent-Grenze. In angespannten Wohnungsmärkten kann die Grenze auf 15 Prozent reduziert sein, sodass eine rechnerisch moderate Erhöhung dort schon zu hoch wäre.
Sie prüfen deshalb immer zwei Fragen nacheinander: Passt die Erhöhung noch in die Kappungsgrenze? Und liegt die neue Miete weiterhin innerhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete?
Sind 100 Euro Mieterhöhung zulässig?
Eine Mieterhöhung um 100 Euro kann zulässig sein, sie kann aber genauso gut an der Kappungsgrenze oder am Mietspiegel scheitern.
Bei einer Ausgangsmiete von 400 Euro wären 100 Euro in drei Jahren meist zu viel. Bei 1.100 Euro wirken dieselben 100 Euro rechnerisch deutlich kleiner, müssen aber trotzdem noch zur Vergleichsmiete passen.
Die Euro-Summe allein ist also kein verlässlicher Maßstab. Genau deshalb sollte Ihre Vorlage nie ohne kurze Vorrechnung und Begründung verschickt werden.
Die Rechenbeispiele zeigen, warum dieselbe Erhöhung je nach Ausgangsmiete ganz unterschiedlich zu bewerten ist.
| Aktuelle Kaltmiete | 15%-Grenze in 3 Jahren | 20%-Grenze in 3 Jahren | Bewertung einer Erhöhung um 100 Euro |
|---|---|---|---|
| 400 Euro | 460 Euro | 480 Euro | Nein, rechnerisch zu hoch. |
| 650 Euro | 747,50 Euro | 780 Euro | Nur dort denkbar, wo 20 Prozent gelten und die Vergleichsmiete passt. |
| 850 Euro | 977,50 Euro | 1.020 Euro | Rechnerisch möglich, wenn auch der Mietspiegel mitzieht. |
| 1.100 Euro | 1.265 Euro | 1.320 Euro | Rechnerisch eher unkritisch, aber trotzdem nur mit sauberer Begründung. |
Diese Werte sind bewusst nur Rechenbeispiele für die Kappungsgrenze. Zulässig ist eine Erhöhung erst dann, wenn auch Ihre konkrete Wohnung und die angesetzte Vergleichsmiete dazu passen.
Wie berechnen Sie 20 Prozent Mieterhöhung richtig?
Für die reine Kappungsgrenze rechnen Sie aktuelle Nettokaltmiete mal 1,20 oder in abgesenkten Gebieten mal 1,15 – danach kommt erst der Mietspiegel als zweiter Prüfstein.
Bei 650 Euro Nettokaltmiete liegt die rechnerische 20-Prozent-Grenze bei 780 Euro. Gilt vor Ort nur die 15-Prozent-Grenze, endet derselbe Rechenweg schon bei 747,50 Euro.
Rechnerisch erlaubt heißt aber noch nicht wirksam. Wenn die Wohnung laut Mietspiegel niedriger einzuordnen ist, darf die neue Miete trotz sauberer Prozentrechnung nicht einfach auf den Grenzwert gesetzt werden.
Gerade deshalb ist eine kurze Vorrechnung zusammen mit der Begründung so wichtig. Sie macht aus einer Zahl ein nachvollziehbares, belastbares Mieterhöhungsverlangen.
Sonderfälle bei der Mieterhöhung
Neben dem Standardfall gibt es einige Konstellationen, in denen Vermieter besonders häufig unsicher sind. Genau hier trennt sich ein universell klingendes Muster von einer wirklich passenden Vorlage.
Wenn einer dieser Fälle auf Ihr Mietverhältnis zutrifft, sollten Sie das Schreiben nicht nur sprachlich, sondern auch inhaltlich anders aufsetzen.
Mieterhöhung bei langjährigem Mieter: Gilt etwas anderes?
Auch bei langjährigem Mieter gelten grundsätzlich dieselben gesetzlichen Grenzen; allein die lange Mietdauer blockiert eine Erhöhung nicht.
In der Praxis ist der Abstand zwischen alter und ortsüblicher Miete bei langjährigen Verträgen oft größer. Gerade deshalb sind eine saubere Begründung und ein nachvollziehbarer Ton im Anschreiben wichtig.
Ein moderat formulierter Text kann hier viel Streit vermeiden. Die rechtlichen Grenzen bleiben jedoch dieselben wie bei jedem anderen Wohnraummietverhältnis.
Mieterhöhung nach Eigentümerwechsel: Was gilt für den neuen Vermieter?
Nach einem Eigentümerwechsel tritt der neue Vermieter in das bestehende Mietverhältnis ein und muss sich an dessen bisherige Grenzen halten.
Ein Eigentümerwechsel eröffnet also kein Sonderrecht für sofortige oder unbegrenzte Erhöhungen. Maßgeblich bleiben die letzte wirksame Miete, frühere Erhöhungen und die ortsübliche Vergleichsmiete.
Für die Vorlage heißt das: Prüfen Sie den Vertrag und die Erhöhungshistorie zuerst sauber, bevor Sie mit einem neuen Anschreiben starten.
Wenn zunächst nur der Vermieterwechsel mitgeteilt werden soll, passt intern eher die Mustervorlage Eigentümerwechsel als eine vorschnelle Mieterhöhung.
Welcher Verbraucherpreisindex gilt bei der Mieterhöhung?
Der Verbraucherpreisindex ist nur bei einer vereinbarten Indexmiete relevant; für die normale Mieterhöhung nach § 558 BGB spielt er keine Rolle.
Bei der klassischen Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete arbeiten Sie also nicht mit dem Verbraucherpreisindex, sondern mit Mietspiegel, Mietdatenbank, Gutachten oder Vergleichswohnungen.
Nur wenn der Vertrag eine Indexmiete vorsieht, orientiert sich die Anpassung an der Entwicklung des für Deutschland veröffentlichten Verbraucherpreisindex. Genau dann ist ein allgemeines Musterschreiben zur Mieterhöhung nicht die beste Wahl.
Für diesen Fall ist die interne Vorlage Indexmietvertrag deutlich passender als ein Standard-Anschreiben zur Vergleichsmiete.
Mieterhöhung nach Modernisierung: Wann brauchen Sie ein anderes Schreiben?
Bei einer Modernisierung gilt nicht die normale Erhöhung bis zur Vergleichsmiete, sondern eine gesonderte gesetzliche Kostenlogik.
Deshalb passt diese Vorlage für eine Mieterhöhung ohne Modernisierung deutlich besser als für die Umlage modernisierungsbedingter Kosten. Schon die Begründung und die Berechnung folgen dort einem anderen Aufbau.
Wenn Ihr Fall auf bauliche Maßnahmen, energetische Verbesserungen oder nachhaltige Wohnwertverbesserungen zurückgeht, sollten Sie nicht mit einem allgemeinen Mustertext beginnen.
Staffelmiete: Wann passt diese Vorlage ebenfalls nicht?
Bei einer Staffelmiete stehen Zeitpunkt und Höhe der Erhöhungen bereits im Vertrag, deshalb braucht es meist kein klassisches Erhöhungsverlangen nach § 558 BGB.
Während der Staffelvereinbarung gelten die vereinbarten Stufen. Ein separates Schreiben mit Verweis auf die ortsübliche Vergleichsmiete wäre hier meist der falsche Weg.
Wenn Sie prüfen wollen, ob Ihr Vertrag überhaupt als Staffelmiete angelegt ist, hilft die interne Seite Staffelmietvertrag deutlich schneller weiter.
🔎 Sonderfall statt Standard-Mieterhöhung?
Bei Indexmiete und Staffelmiete sollten Sie nicht mit einer normalen Mieterhöhung Vorlage arbeiten. Nutzen Sie stattdessen das passende Vertragsmuster.
Mieterhöhung Vorlage richtig verwenden
Spätestens jetzt geht es um die praktische Umsetzung. Eine gute Vorlage spart vor allem dann Zeit, wenn Sie vor dem Öffnen schon alle Zahlen, Termine und Belege parat haben.
So vermeiden Sie doppelte Arbeit und verringern das Risiko, dass Sie das Anschreiben nach dem Download noch einmal grundsätzlich umstellen müssen.
Für welche Fälle eignet sich die Mieterhöhung Vorlage?
Die Vorlage eignet sich für die klassische Anpassung einer Wohnraummiete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Sie passt also dann, wenn Sie den Mieter um Zustimmung zu einer neuen Nettokaltmiete bitten und diese Erhöhung mit Mietspiegel, Vergleichswohnungen, Gutachten oder Mietdatenbank begründen.
Weniger passend ist sie für indexbasierte Schreiben, Staffelmietverträge oder modernisierungsbedingte Anpassungen. Dort sollten Sie nicht nur einzelne Wörter austauschen, sondern mit der richtigen Grundlogik beginnen.
Welche Angaben sollten Sie vor dem Download bereithalten?
Vor dem Download sollten Betrag, Begründung und Wirksamkeitsmonat feststehen, sonst bleibt die Vorlage nur ein halbfertiger Entwurf.
Praktisch brauchen Sie den Mietvertrag, die aktuelle Nettokaltmiete, die Wohnfläche, das Datum der letzten Mieterhöhung und einen belastbaren Nachweis zur Vergleichsmiete. Dazu kommt der Monat, ab dem die neue Miete gelten soll.
Wenn mehrere Personen Mieter sind, halten Sie außerdem alle Namen und Adressen bereit. Das spart später Korrekturen bei der Anrede und verhindert formale Lücken.
Word oder PDF: Welches Format ist praktischer?
Word ist für das Bearbeiten meist die bequemere Wahl, PDF für Versand, Ausdruck und unveränderte Ablage.
Die Mieterhöhung Vorlage Word ist meist die bessere Wahl, wenn Sie Beträge, Datumsangaben und Begründung noch anpassen wollen. Nach der finalen Prüfung ist die Mieterhöhung Vorlage PDF oft die sauberere Versand- und Archivversion.
Wenn Sie handschriftlich ergänzen oder direkt drucken möchten, kann PDF ebenfalls praktischer sein. Entscheidend ist, dass am Ende nur die endgültige Fassung verschickt wird.
Die Formate unterscheiden sich in der Praxis vor allem durch ihren Einsatzzweck.
| Format | Wann sinnvoll? | Vorteil |
|---|---|---|
| Word | Wenn Sie das Musterschreiben noch bearbeiten und an Ihre Wohnung anpassen möchten. | Flexibel bei Text, Beträgen und Datumsangaben. |
| Wenn die Fassung fertig ist und gedruckt, gespeichert oder versendet werden soll. | Stabiles Layout ohne ungewollte Änderungen. |
Weitere Vorlagen aus demselben Themenbereich finden Sie auch in unserer Übersicht Mietverträge.
Häufige Fragen zur Mieterhöhung
Hier finden Sie kurze Antworten auf die häufigsten Praxisfragen rund um die Mieterhöhung. Die Antworten sind bewusst knapp gehalten, damit Sie schnell prüfen können, ob die Vorlage zu Ihrem Fall passt.
Wie hoch darf eine Mieterhöhung sein?
Eine normale Mieterhöhung darf nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete gehen und zusätzlich die Kappungsgrenze einhalten.
Meist liegt die Grenze innerhalb von drei Jahren bei 20 Prozent, in manchen Gemeinden bei 15 Prozent. Außerdem zählt, wann die letzte Erhöhung wirksam geworden ist.
Sind 100 Euro Mieterhöhung zulässig?
100 Euro können zulässig sein, müssen es aber nicht.
Entscheidend sind Ausgangsmiete, Kappungsgrenze und ortsübliche Vergleichsmiete. Bei einer niedrigen Ausgangsmiete sind 100 Euro oft zu viel.
Ist eine Mieterhöhung alle 2 Jahre erlaubt?
Ja, eine Mieterhöhung alle 2 Jahre kann erlaubt sein, wenn die gesetzlichen Zeitabstände, die Kappungsgrenze und die Vergleichsmiete eingehalten werden.
Praktisch wird die Anpassung frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung verlangt und regelmäßig erst wirksam, wenn die Miete 15 Monate unverändert war.
Wie lange vorher muss eine Mieterhöhung angekündigt werden?
Bei der normalen Mieterhöhung gibt es keine pauschale Pflicht, sie exakt drei Monate vorher anzukündigen.
Maßgeblich ist vielmehr: Zugang im laufenden Monat, Zustimmungsfrist bis Ende des zweiten Folgemonats und neue Miete ab dem dritten Kalendermonat.
Ist eine Mieterhöhung ohne Begründung zulässig?
Nein, eine Mieterhöhung ohne Begründung ist im Regelfall nicht wirksam.
Üblich sind Mietspiegel, Mietdatenbank, Gutachten oder Vergleichswohnungen. Ohne nachvollziehbare Begründung ist das Schreiben angreifbar.
Welcher Verbraucherpreisindex gilt bei der Mieterhöhung?
Bei der normalen Mieterhöhung nach § 558 BGB gilt kein Verbraucherpreisindex.
Der Verbraucherpreisindex wird erst relevant, wenn im Vertrag eine Indexmiete vereinbart wurde. Dann läuft die Anpassung nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, sondern über die vertraglich gekoppelte Indexlogik.
Mieterhöhung Vorlage kostenlos als Word & PDF
Hier finden Sie die kostenlose Mieterhöhung Vorlage als Word und PDF. Wählen Sie die Mieterhöhung Vorlage Word, wenn Sie das Musterschreiben noch anpassen möchten, oder die Mieterhöhung Vorlage PDF, wenn Sie eine feste Fassung drucken, speichern und sauber archivieren wollen.
Der Vordruck für die Mieterhöhung eignet sich am besten, wenn Betrag, Begründung und Wirksamkeitsmonat bereits feststehen. Direkt darunter wird das passende Musterschreiben automatisch eingeblendet.




