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Vorlage Vereinssatzung B

Wenn Sie einen gemeinnützigen Verein gründen möchten, müssen Sie eine Reihe von Vorgaben erfüllen. Zudem benötigt Ihr neuer Verein eine sogenannte Satzung. Die Vereinssatzung stellt sozusagen die Grundordnung, an die sich die Mitglieder zu halten haben, dar.

Alle wichtigen Belange des Vereins sollten in ihr schriftlich geregelt sein. Dazu gehören unter anderem Angaben darüber, wie die Wahl des Vorstands abzulaufen hat und wann eine Mitgliederversammlung angesetzt werden muss. Zudem muss die Satzung Informationen enthalten, welchem Zweck der Verein eigentlich dient.

Überlegen Sie gut, wie Ihre Vereinssatzung genau aussehen soll. Am Besten nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage, sodass Sie nichts Wichtiges vergessen.

Diese stellen wir ihnen als am PC ausfüllbare PDF-Datei und als frei editierbares Word-Dokument (Format: Word 1997 – 2004), welches Sie individuell Ihren Wünschen anpassen können, zur Verfügung.








Artikelnummer: GV-012 Kategorie: Schlüsselwort:

Beschreibung

Was ist ein gemeinnütziger Verein?

Ein gemeinnütziger Verein muss dem Gemeinwohl dienen und darf nicht einer begrenzten Gruppe von Personen, wie zum Beispiel den Angestellten eines Unternehmens, vorbehalten sein. Stattdessen muss es prinzipiell jedem möglich sein, ein Mitglied des Vereins zu werden.

Aus diesem Grund muss sich auch die Höhe der Mitgliedsbeiträge in einem angemessenen Rahmen, der für die Allgemeinheit erschwinglich ist, bewegen. Zugangsbeschränkungen sind nur in Ausnahmen zulässig. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn das neue Mitglied aufgrund seiner Vereinszugehörigkeit einen körperlichen Schaden erleiden könnte.

Nicht alle gemeinnützigen Tätigkeiten sind möglich

In § 52 der Abgabenordnung wird unter anderem geregelt, welche Tätigkeiten auch im steuerrechtlichen Sinne als dem Allgemeinwohl dienlich gelten. Dazu gehören zum Beispiel die Bereiche Erziehung und Bildung, Kultur und Kunst, Sport, Forschung und Wissenschaft sowie humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz.

Aberkennung der Gemeinnützigkeit

Ein Verein kann seine Gemeinnützigkeit aus unterschiedlichen Gründen entzogen bekommen. Das hat zur Folge, dass der betroffene Verein künftig Körperschaftssteuer entrichten muss, falls er einen Gewinn von mehr als 5.000 Euro erzielt.

Mögliche Gründe für die Entziehung der Gemeinnützigkeit sind zum Beispiel:

  • Mängel in der Vereinssatzung (Es empfiehlt sich, Änderungen im Vorfeld mit dem Finanzamt zu besprechen.)
  • Fehler der Geschäftsführung (Bei der Führung der Geschäfte muss stets die Vereinssatzung berücksichtigt werden.)
  • Verstöße gegen das Gesetz (Verstößt ein gemeinnütziger Verein gegen das Gesetz, kann ihm die Gemeinnützigkeit entzogen werden.)
  • Zu hohe Vergütungen (Die finanzielle Entschädigung des Vorstands muss sich in einem vertretbaren Rahmen bewegen.)
  • Unerlaubte Zuwendungen (Das gilt sowohl für normale Mitglieder als auch für den Vorstand des Vereins.)
    Fehlende Unmittelbarkeit (Die gemeinnützige Tätigkeit muss in der Regel durch den Verein selbst ausgeführt werden.)

Bedeutung der Vereinssatzung

Es ist unerlässlich, dass die Vereinssatzung rechtssicher ist. Das spielt sowohl für die erfolgreiche Eintragung in das Vereinsregister als beispielsweise auch im Falle rechtlicher Forderungen eine Rolle.

Damit die erforderliche Rechtssicherheit der Vereinssatzung gewährleistet wird, müssen in ihr die Regelungen, die in der Mustersatzung der Finanzverwaltung vorgeschrieben werden, berücksichtigt werden.

Dazu zählt unter anderem die folgenden Punkte:

  • Name und Sitz des Vereins
  • Zweck des Vereins
  • Durch welche Tätigkeiten der Zweck verfolgt werden soll
  • Der Verzicht auf wirtschaftliche Ziele
  • Die satzungsgebundene Verwendung der Mittel
  • Verbleib des Vermögens im Falle der Auflösung

Bei der Vereinsgründung durch eine Kapitalgesellschaft, sind darüber hinaus weitere Bestimmungen in die Vereinssatzung aufzunehmen. Dazu zählt unter anderem, dass die Gesellschafter der Kapitalgesellschaft keinerlei Zuwendungen oder Gewinnanteile von Seiten des Vereins erhalten dürfen.

Um sicherzustellen, dass alle Bestimmungen erfüllt werden, empfiehlt es sich dem zuständigen Finanzamt vor der Gründung des Vereins einen Entwurf der Vereinssatzung vorzulegen. Auf diese Weise ist es möglich noch Änderungen vorzunehmen, falls dies erforderlich sein sollte.

Gemeinnützigkeit beantragen

Die Beantragung der Gemeinnützigkeit ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur erfolgreichen Vereinsgründung. Denn nur wenn der Antrag anerkannt wird, ist eine Freistellung von der Körperschaftssteuer möglich.

Zu diesem Zweck muss beim Finanzamt ein entsprechender Antrag eingereicht werden. Im Rahmen des Veranlagungsverfahrens entscheidet dieses dann, ob beim betreffenden Verein tatsächlich eine Gemeinnützigkeit gegeben ist oder nicht. Dies wird ein Jahr später und dann im Abstand von drei Jahren erneut überprüft.

Fazit

Bei der Gründung eines gemeinnützigen Vereins gibt es einiges zu beachten. Denn nur wenn die Gemeinnützigkeit auch seitens des Finanzamts anerkannt wird, ist eine Steuerbefreiung möglich. Anderenfalls muss der Verein beim Überschreiten einer bestimmten Grenze Körperschaftssteuer zahlen.

Die Vereinssatzung spielt dabei eine besonders wichtige Rolle. In ihr werden alle wichtigen Regelungen des Vereins festgehalten. Es reicht jedoch nicht, wenn in der Satzung lediglich vereinsinterne Belange geregelt werden. Darüber hinaus muss sie auch die Anforderungen des Finanzamts erfüllen.

Wer einen gemeinnützigen Verein gründen möchte, sollte sich deshalb im Vorfeld gut informieren und dem zuständigen Finanzamt einen Entwurf der Satzung zur Prüfung vorlegen. Das gilt auch im Fall von Änderungen, die in einer bereits vorhandenen Vereinssatzung gemacht werden. Denn auch diese müssen selbstverständlich den geltenden Vorschriften für gemeinnützige Vereine entsprechen.

Um Ihnen die Arbeit etwas zu erleichtern, bieten wir Ihnen auf dieser Seite eine kostenlose Muster-Vereinssatzung zum Download an. Diese können Sie als Vorlage für Ihre Vereinsgründung nutzen und ganz nach Ihren Wünschen anpassen.