Betriebsrentenstärkungsgesetz: wichtige Änderungen in 2018

Mithilfe des Betriebsrentenstärkungsgesetzes, welches seit dem 01.01.2018 in Kraft getreten ist, soll die Verbreitung von betrieblicher Altersversorgung erhöht werden. Hiervon sollen nicht zuletzt auch Geringverdiener profitieren.

Das hat sich geändert

Bislang war es so, dass eine Betriebsrente für Unternehmen mit einem großen Risiko verbunden war. Seit dem 1. Januar können sich Arbeitgeber darauf beschränken, dass sie Beiträge einfach in eine private Lebensversicherung oder eine Versorgungskasse einzahlen.

Das bietet gerade kleineren Unternehmen die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten, ohne dabei das Risiko unvorhersehbarer finanzieller Verpflichtungen schultern zu müssen.

Allerdings ist diese Form der betrieblichen Altersvorsorge nur auf der Grundlage tarifvertraglicher Regelungen gegeben. Ist das Unternehmen nicht an einen Tarifvertrag gebunden, ist es aber dennoch möglich eine entsprechende Vereinbarung auf Grundlage eines Tarifvertrags in den Arbeitsvertrag aufzunehmen.

Das ist bei Neuabschlüssen zu beachten

Ist bereits ein Betriebsrentensystem vorhanden, welches für die Arbeitnehmer günstiger als eine mögliche Neuregelung ist, muss dieses beim Abschluss eine neuen Tarifvertrags mit berücksichtigt werden.

Ab dem Jahr 2018 ist es außerdem möglich, dass Teile des Gehalts automatisch in Beiträge zur Betriebsrente umgewandelt werden können. Das ist jedoch nur dann erlaubt, wenn der Arbeitnehmer im Vorfeld davon in Kenntnis gesetzt wurde und der Umwandlung nicht widersprochen hat.

Weitere Änderungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz

Von der reinen Beitragszusage abgesehen, sollen zudem Geringverdiener bei der betrieblichen Altersvorsorge künftig von einem Förderbetrag profitieren. Zu Geringverdienern zählen in diesem Zusammenhang alle Arbeitnehmer, deren Bruttolohn 2.000 Euro nicht übersteigt.

Arbeitgeber können hier nun für einen Teil des Beitrags für eine kapitalgedeckte Betriebsrente die eigentlich einzubehaltende Lohnsteuer nehmen und diesen bei der nächsten Anmeldung der Lohnsteuer absetzen. Mit höchstens 144 Euro fällt die Höhe des Förderbetrags jedoch recht überschaubar aus.

Darüber hinaus ist es vorgesehen, die Riester-Zulage zu erhöhen. Diese steigt von bislang maximal 154 Euro auf 175 Euro jährlich. Der Gesetzgeber verspricht sich durch diese Erhöhung, die private Altersversorgung in Form eines Riester-Vertrags attraktiver zu machen.

Vorteile auf beiden Seiten

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern Vorteile. Arbeitgeber gehen mit der neuen Form der Betriebsrente als reine Beitragszusage kein unüberschaubares Haftungsrisiko für viele Jahre ein und müssen zudem keine finanziellen Rücklagen für die Zahlung der Rentenansprüche bilden.

Für den Arbeitnehmer hingegen bedeutet die reine Beitragszusage, dass er für seinen Anspruch auf Betriebsrente nicht erst viele Jahre im Unternehmen tätig sein muss. Denn die Beiträge, die der Arbeitgeber nach diesem Modell eingezahlt hat, stehen ihm sofort zu.

Ob die Änderungen den gewünschten Effekt haben und Betriebsrenten dadurch tatsächlich häufiger in Anspruch genommen werden, bleibt dennoch abzuwarten. Möglicherweise sind zu diesem Zweck weitere Entlastungen für Betriebsrentner sowie weitere vertrauensbildende Maßnahmen für Arbeitnehmer und Unternehmen notwendig.