Die Wohngeldreform 2023 kommt: wer hat Anspruch

Die Wohngeldreform kommt! Anfang September konnte sich die Ampelkoalition auf eine Entlastung der BürgerInnen aufgrund der steigenden Miet- und Lebenshaltungskosten einigen. Im Rahmen des dritten Entlastungspakets wurde eine Reform der bisher geltenden Wohngeldregelungen beschlossen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll laut Angaben der SPD in Kürze vorgelegt werden. Im Folgenden sollen die geplanten Änderungen im Einzelnen vorgestellt werden. Daraus wird ersichtlich, welche Personengruppen voraussichtlich einen Anspruch auf das neue Wohngeld haben werden, das im Jahr 2023 eingeführt werden soll.

Wer hat aktuell Anspruch auf Wohngeld?

Unter dem Begriff „Wohngeld“ versteht man eine Sozialleistung, die vom deutschen Wohlfahrtsstaat an seine BürgerInnen als Zuschuss zur Miete geleistet wird. Damit soll Menschen, die in eine finanzielle Schieflage geraten sind, unter die Arme gegriffen werden. Seit 1965 existiert eine entsprechende gesetzliche Regelung, die festlegt, wer Wohngeld beantragen darf und wieviel Unterstützung im jeweiligen Fall gewährt wird. Grundsätzlich ist jeder Bürger, der Wohnraum mietet, und diesen selbst nutzt, wohngeldberechtigt. Allerdings werden bei der Berechnung von Wohngeld die Haushaltsgröße und das jeweilige Einkommen den Mietkosten gegenübergestellt. Nur wenn das eigene Einkommen unter der Bemessungsgrenze liegt, kann Wohngeld auf einen entsprechenden Antrag hin gewährt werden.

Was ändert sich durch die Wohngeldreform 2023?

Auch wenn die genauen Richtlinien für die Gesetzesänderung noch nicht feststehen, lässt sich sagen, dass künftig mehr Deutsche einen Zuschuss zu den Mietkosten beim Staat beantragen können, als dies bisher der Fall war. Insbesondere BürgerInnen, die den Mindestlohn für ihre Arbeit erhalten oder Menschen, die eine Rente in dieser Höhe bekommen, können von der Wohngeldreform vermutlich profitieren. Diese haben dadurch nämlich auch einen Anspruch auf Wohngeld, welches sie formell bei der jeweiligen Gemeinde beantragen können. Somit soll die Anzahl der wohngeldberechtigten BürgerInnen in der Bundesrepublik auf insgesamt 2.000.000 erweitert werden. Alle, die aktuell bereits Wohngeld beziehen, sollen außerdem künftig einen Zuschuss zu den Heizkosten erhalten, der mittelfristig in das bestehende Wohngeld integriert werden soll.

Auch die Einkommenshöhe, ab welcher ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden kann, soll künftig erhöht werden. Aktuell liegt die Beitragsbemessungsgrenze hierfür bei 986 EUR für einen 1-Personen-Haushalt der Mietstufe 1 und bei 1.348 EUR für einen 2-Personen-Haushalt derselben Mietstufe. Während Menschen, die bereits eine Grundsicherung vom Staat erhalten, keine Möglichkeit haben, zusätzlich Wohngeld zu beantragen, gibt es viele Wohngeldberechtigte, die gar nicht wissen, dass sie diese Möglichkeit der staatlichen Unterstützung und finanziellen Entlastung für sich nutzen können. Daher soll mit der neuen Reform auch eine stärkere Aufklärung der BürgerInnen einhergehen.

Ausweitung des Wohngelds auf Pflegebedürftige

Die geplante Wohngeldreform soll bereits zum 01. Januar 2023 in Kraft treten. Eine ähnliche Reform gab es bereits im Jahr 2020. Damals wurde die Anzahl der anspruchsberechtigten BürgerInnen bereits einmal deutlich vergrößert. Seitdem soll das Wohngeld automatisch alle 2 Jahre entsprechend der Miet- und Einkommensentwicklung angepasst werden. Die erste Phase dieser Anpassung soll demnach Anfang des kommenden Jahres durchgeführt werden. Neben der Erhöhung der Einkommensgrenzen erwägt die Bundesregierung laut eigenen Angaben auch eine Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen, die in einem Heim leben. Auch sie sollen fortan die Möglichkeit haben, Wohngeld zu beantragen, um damit ihre Lebenshaltungskosten decken zu können. Wie es aussieht, können die Inflation und die steigenden Energiepreise nämlich für eine Erhöhung der Heimkosten um 300-500 EUR monatlich sorgen.

Weitere geplante Maßnahmen des aktuellen Entlastungspakets

Das gesamte Entlastungspaket, das im September von der Ampel-Koalition beschlossen wurde, hat einen Umfang von mehr als 65 Milliarden Euro. Neben der geplanten Wohngeldreform bietet es auch andere Möglichkeiten, die eigene finanzielle Lage angesichts der aktuellen Entwicklungen zu stabilisieren, und mögliche Schieflagen auszugleichen.

  • So soll unter anderem das neue Bürgergeld die bisherigen Hartz IV Leistungen an sozial schwache BürgerInnen ersetzen. Dabei soll die Gesamthöhe der staatlichen Grundsicherung insgesamt deutlich erhöht und bürokratische Hürden für die Beantragung gleichzeitig abgebaut werden.
  • Der Heizkostenzuschuss zum aktuellen Wohngeld in Höhe von 415 EUR wird aktuell bereits an die Wohngeldempfänger in Deutschland ausgezahlt und ist ebenfalls Teil des Entlastungspakets.
  • Für die Nachfolge des 9-Euro-Tickets stellt der Staat rund 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung. In welcher Form diese umgesetzt wird, ist bislang jedoch noch unklar.
  • Entlastungen soll es künftig auch für Rentner und Studierende geben. Außerdem haben einkommensschwache Familien die Möglichkeit, aufgrund einer Erhöhung von Kindergeld und Kinderzuschlag ihre Kinder besser mit allen lebensnotwendigen Dingen zu versorgen und diesen dadurch die Chance geben, die Armutsspirale langfristig zu überwinden.
  • Steuerliche Änderungen sollen außerdem dafür sorgen, dass Übergewinne von Energiefirmen dazu genutzt werden, die sozial Schwachen zu unterstützen. Gleichzeitig soll die Einkommensgrenze für Midi-Jobs erhöht werden und Unternehmen sinnvoll dabei unterstützt werden, in dieser schwierigen Zeit am Markt zu bestehen.
  • Schließlich soll eine Strompreisbremse dafür sorgen, dass die Energiepreise auch angesichts der aktuellen Krise einigermaßen konstant bleiben, so dass Strom auch weiterhin für alle BürgerInnen verfügbar und bezahlbar ist.

Wohngeldreform als Weg aus der Krise

Das dritte Entlastungspaket soll ein Zeichen dafür setzen, dass die Regierung gemeinsam mit den BürgerInnen einen Weg aus der aktuellen Krise finden will. Die geplante Wohngeldreform ist sicherlich ein wichtiger Schritt auf diesem Weg.

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