Kassenbon-Pflicht ab 2020

Am 1. Januar 2020 ist die sogenannte Kassenbon-Pflicht in Deutschland in Kraft getreten. Das Gesetz wurde zwar schon 2016 erlassen, aber erst jetzt verpflichtend für Unternehmer, die ein sogenanntes elektronisches Kassensystem benutzen. Die Idee dahinter: Steuerbetrug soll dem Einzelhandel damit erschwert werden.

Für wen gilt die Belegausgabepflicht?

Die Kassensicherungsverordnung wurde schon Ende des Jahres 2016 erlassen, nun aber für Unternehmen im Einzelhandel deutschlandweit verpflichtend. Und zwar dann, wenn diese ein [amazon_textlink asin=’B004TRQQOO‘ text=’elektronisches Kassensystem‘ template=’ProductLink‘ store=’formulare-gratis-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’a5b0ac23-2d75-4e2c-8209-73effe347b51′] für ihre Vorgänge nutzen. In diesem Fall müssen sie allen Kunden einen Kassenbon aushändigen, daher der Name Kassenbon-Pflicht.

Unternehmen müssen zwar einen Beleg ausgeben, Kunden diesen aber nicht annehmen. Das führt dazu, dass eine gewaltige Flut von Kassenbons in den meisten Verkaufsräumen erwartet wird. Denn die ungenutzten Belege müssen irgendwo hin verschwinden – so wandern etliche [amazon_textlink asin=’B016ZPSHEE‘ text=’Kassenbonrollen‘ template=’ProductLink‘ store=’formulare-gratis-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’66880ab5-aa5b-406a-a732-4d745d21f6fb‘] mit der Zeit in den Papierkorb.

Sollen Kunden den Beleg mitnehmen?

Kunden könnten sich daher fragen, ob es besser ist, den Kassenbon mitzunehmen, statt den Unternehmer – im wahrsten Sinne des Wortes – darauf sitzen zu lassen. Grundsätzlich sind Kunden in Deutschland nicht dazu verpflichtet – noch nicht.

Denn in einigen Ländern, in denen ebenfalls die Kassenbon-Pflicht gilt, wie beispielsweise Österreich oder Italien, ist man gut beraten, genau das zu tun. Wenn man Pech hat, wird man dort als Verbraucher beim Verlassen des Geschäfts von einem Vertreter der örtlichen Finanzbehörde angesprochen. In diesem Fall kann man dazu aufgefordert werden, den Kassenbon vorzuzeigen. Der Finanzbeamte überprüft damit, ob sich der Unternehmer an seine Pflichten hält.

In Deutschland gibt es dieses Vorgehen noch nicht, allerdings ist nicht auszuschließen, dass es in einiger Zeit auch dazu kommen könnte. Bis dahin müssen Verbraucher den Kassenbon allerdings nicht zwingend mitnehmen. Es gilt lediglich die Belegausgabepflicht, also die Pflicht des Unternehmers, dem Kunden den Kassenbon mitzugeben – sofern dieser es wünscht.

Welche Folgen hat die Bonpflicht?

Unternehmer müssen seit 1. Januar 2020 zwingend den Kassenbon aushändigen. Damit sind aber noch nicht alle Vorschriften des neuen Gesetzes erfüllt. Denn zusätzlich dazu müssen Unternehmer mit einem elektronischen Kassensystem ihre Kassen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) versehen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Kassenvorgänge nicht gefälscht werden und somit Steuern hinterzogen werden können.

Unternehmer, die der Bonpflicht nicht nachkommen, werden (Stand November 2019) vorerst noch nicht weiter bestraft. Allerdings könnten sie damit das Finanzamt auf sich aufmerksam machen. Und das würde vermutlich weitere Kontrollen nach sich ziehen.

Wie sinnvoll ist die Belegausgabepflicht?

Das vorrangige Ziel der Bonpflicht lautet, Steuerbetrug zu verhindern. Mit den neuen Vorschriften wird genau das den Unternehmern im Einzelhandel viel schwieriger gemacht. Insofern ist die Belegausgabepflicht für den Staat auf jeden Fall sinnvoll – schließen die Experten.

Gesetz hat auch Vorteile

Aber auch Unternehmer können davon profitieren. Denn dank der lückenlosen Aufzeichnung aller Transaktionen haben auch sie nun einen Überblick über die Geschäftsentwicklung. Außerdem sind so auch bei einer kurzfristig anberaumten Kassenprüfung alle Belege sofort verfügbar.

Kassenbon-Pflicht ab 2020 und Nachhaltigkeit: Die Auswirkungen auf die Umwelt

Unternehmer und Verbraucher befürchten nun eine Papierflut, wenn für jede Transaktion ein eigener Bon ausgedruckt und ausgehändigt werden muss. Die Sorge scheint durchaus begründet zu sein. Denn wie der Handelsverband Deutschland (HDE) mitteilt, wird im Zuge der Kassenbon-Pflicht mit Belegen von bis zu zwei Millionen Kilometer Länge gerechnet – und das zusätzlich und pro Jahr.

Für die Umwelt sind das keine guten Nachrichten. Denn häufig werden die Belege auf sogenanntes Thermopapier gedruckt, das mit Chemikalien belastet ist. Gerade im Umfeld der Klimadebatte führt die Pflicht daher zu einigen Diskussionen. Zuletzt hat die Freie Apothekerschaft verlauten lassen, eine Petition im Bundestag stellen zu wollen. Nicht nur aus Gründen des Umweltschutzes, aber auch. Für die geplante Petition sind 50.000 Unterschriften nötig. Man darf gespannt sein, ob die nötige Menge an Unterzeichnern zusammenkommt und der Bundestag über eine Novelle des Gesetzes berät.