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Ausbildungsvertrag

Auszubildende stellen die Zukunft eines jeden Unternehmens dar. Denn nur wer sich den passenden Nachwuchs sichert und diesen entsprechend anlernt, hat später auch fähige Mitarbeiter, die den dauerhaften Erfolg der Firma sicherstellen.

Wie bei allen Angestellten muss natürlich auch mit Auszubildenden ein Arbeitsvertrag geschlossen werden. Dieser regelt für beide Seiten alle Rechte und Pflichten und muss für Auszubildende spezielle Vorgaben erfüllen.

Damit Sie hierbei nichts Wichtiges außer acht lassen, empfehlen wir Ihnen die Nutzung unserer kostenlosen Vorlage für den Ausbildungsvertrag.

In dieser sind bereits alle wichtigen Punkte berücksichtigt, sodass Sie notwendige Angaben wie Laufzeit und Vergütung einfach nur noch ausfüllen müssen.

Sie können den Ausbildungsvertrag entweder als am PC ausfüllbare PDF-Datei oder auch als frei editierbares Word-Dokument im Format Word 1997 – 2004 herunterladen, sodass Sie das Formular, falls erforderlich, auch ergänzen und gemäß Ihren Wünschen anpassen können.








Artikelnummer: AV-017 Kategorie: Schlüsselwort:

Beschreibung

Pflichten von Ausbildungsbetrieben und Auszubildenden

Das Unternehmen verpflichtet sich, alles in seiner Macht Stehende zu tun, damit der Auszubildende sein Ausbildungsziel, d.h. die berufliche Qualifikation, erreicht. Zu diesem Zweck werden detaillierte Vorschriften über das Verfahren, die Ausbildungsmittel, die Arbeitskleidung und den ordnungsgemäßen Ablauf der Ausbildung, wie beispielsweise die Registrierung des Ausbildungsverhältnisses und der Prüfungen, festgelegt. Der Ausbildungsbetrieb verpflichtet sich auch, die Auszubildenden bei Prüfungen freizustellen, damit der Auszubildende die erforderlichen Prüfungen ablegen kann.
Am Ende der Ausbildung ist das Unternehmen verpflichtet, ein entsprechendes Ausbildungszeugnis zu erstellen.

Die Auszubildenden haben alles in ihrer Macht stehende zu tun, um die für den Beruf notwendigen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben. Ziel ist ein erfolgreicher Abschluss der Berufsausbildung. Die Auszubildenden verpflichten sich, am Berufsschulunterricht und an den erforderlichen Prüfungen teilzunehmen. Im Krankheitsfall müssen die Auszubildenden die Krankheit unverzüglich dem Unternehmen melden.

 

Ausbildungsdauer und Festschreibung im Ausbildungsvertrag

Für jeden Ausbildungsberuf gibt es eine vorgeschriebene Ausbildungsdauer. Dies dauert beispielsweise 2,5 Jahre bei Bewerbern mit Abitur und drei Jahre bei Bewerbern mit Realschulabschluss. Die Ausbildungsdauer kann bei entsprechender Qualifikation auf Wunsch verkürzt werden.
Eine Probezeit kann zwischen einem und vier Monaten dauern. Während dieser Zeit können beide Seiten prüfen, ob sie zusammenpassen. Für das Unternehmen ist dies die Zeit, in der sich zeigt, ob die Auszubildenden die Ausbildung voraussichtlich erfolgreich abschließen werden. Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis durch den Arbeitgeber oder den Auszubildenden fristlos und ohne Angabe von Gründen beendet werden.

Die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit ist ebenfalls im Ausbildungsvertrag festzulegen. Für Jugendliche unter 18 Jahren gibt es Einschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Sie dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Samstags ist die Beschäftigung nur in bestimmten Wirtschaftszweigen erlaubt. Mindestens zwei Samstage im Monat sollten arbeitsfrei bleiben. Nur in wenigen Wirtschaftszweigen ist die Beschäftigung am Sonntag erlaubt. Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche beschäftigt sein.

Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist im Ausbildungsvertrag für die verschiedenen Ausbildungsjahre angegeben. Sie regelt auch, wann die Ausbildungsvergütung gezahlt wird, z.B. am Ende oder Mitte des Monats.

Der Arbeitsplatz, an dem die Ausbildung überwiegend durchgeführt wird, ist im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten. Wenn die Ausbildung in mehreren Ausbildungszentren desselben Unternehmens durchgeführt wird, sind die verschiedenen Ausbildungszentren anzugeben.

Der Urlaub für das Kalenderjahr wird im Vertrag eingetragen. Die Dauer des Urlaubs richtet sich unter anderem nach dem Alter des Auszubildenden zu Beginn eines jeden Kalenderjahres. Für Jugendliche sind die Regelungen im Jugendbeschäftigungsschutzgesetz zu finden; ab dem 18. Geburtstag gilt das Bundesurlaubsgesetz. In der Regel wird festgelegt, dass der Urlaub in der Zeit der Berufsschulferien genommen werden muss. Diese vertragliche Einschränkung ist gesetzlich vorgeschrieben und soll verhindern, dass der Auszubildende während seines Urlaubs wichtige Lehrinhalte verpasst und damit das Ausbildungsziel gefährdet.