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Gewerbeanmeldung

So klappt es mit der Gewerbeanmeldung

Viele Menschen träumen davon, ihr eigener Chef zu sein und in die Selbstständigkeit zu gehen. Neben einem Konzept für die Geschäftstätigkeit kommt es auf die Gewerbeanmeldung an. Das ist bei der zuständigen Behörde möglich. Dort erhalten Sie das erforderliche Formular. Schneller klappt das jedoch, wenn Sie Ihr Gewerbe online anmelden. Formulare können Sie dazu online kostenlos downloaden.

Was Sie über die Gewerbeanmeldung wissen sollten

Der Begriff Gewerbeanmeldung steht zugleich für das Formular, das für die Anmeldung eines Gewerbes ausgefüllt werden muss, wie für die Anmeldung des Gewerbes bei der zuständigen Behörde. Das Gewerbe kann beim Ordnungsamt oder bei der Gemeinde angemeldet werden. Wer in die Selbstständigkeit gehen möchte, muss sein Gewerbe zuvor anmelden.

Wer kann ein Gewerbe anmelden?

Jeder deutsche Staatsbürger , der eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen möchte, kann nicht nur ein Gewerbe anmelden, sondern er ist auch gemäß § 14 der Gewerbeordnung dazu verpflichtet. Eine Anmeldung ist unabhängig davon erforderlich, ob die gewerbliche Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeführt wird.

Bei der Anmeldung muss bereits die Rechtsform des Unternehmens festgelegt werden, beispielsweise AG, GmbH, KG, OHG oder GbR. Es handelt sich dabei um Existenzgründer. Wer einen bereits bestehenden Gewerbebetrieb übernimmt oder eine neue Filiale eröffnet, muss dafür ebenfalls ein Gewerbe anmelden.

Es gibt einige Ausnahmen, die kein Gewerbe anmelden müssen:

  • Freie Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Dolmetscher oder Künstler
  • Urproduktion wie Land- und Forstwirtschaft, Garten- oder Weinbau
  • Verwaltung des eigenen Vermögens wie Vermietung oder Verpachtung
  • Fischerei
  • Bergwesen.
    Da das Finanzamt nicht informiert wird, wenn keine Anmeldung eines Gewerbes vorliegt, müssen solche Tätigkeiten direkt beim Finanzamt angemeldet werden.

Vorgehensweise bei der Gewerbeanmeldung

Möchten Sie ein Gewerbe anmelden, müssen Sie zuerst das Formular ausfüllen. Das Formular steht online zum Download bereit. Es kann entweder ausgedruckt und ausgefüllt, aber auch am PC ausgefüllt werden. In der Anmeldung sind Angaben zur Person und zum Betrieb, wie beispielsweise die Rechtsform, die Zahl der geschäftsführenden Gesellschafter / gesetzlichen Vertreter oder Angaben über Haupt- oder Zweigniederlassung erforderlich.

Die gewerbliche Tätigkeit muss konkret bezeichnet werden. Für die gewerbliche Tätigkeit in bestimmten Branchen ist eine gesonderte Erlaubnis erforderlich. Diese Erlaubnis muss bei der Anmeldung vorgelegt werden. Für die Anmeldung ist die handschriftliche Unterschrift für die Rechtskräftigkeit erforderlich. Mit der Unterschrift und gegebenenfalls der Erlaubnis und weiteren Unterlagen wird das Formular bei der zuständigen Behörde eingereicht.

Sie bekommen einen Gewerbeschein. Die Gemeinde oder das Ordnungsamt kümmert sich um die Anmeldung beim Finanzamt, bei der IHK oder der Handwerkskammer. Sie erhalten eine Steuernummer und werden abhängig von der Art Ihres Gewerbes Mitglied der IHK oder der Handwerkskammer. Darüber hinaus erfolgt eine Eintragung in das Gewerberegister der Gemeinde.

Was beachtet werden muss

Beim Ausfüllen des Formulars für die Gewerbeanmeldung sollten Sie sorgfältig vorgehen, da bereits kleine Flüchtigkeitsfehler zu unnötigen Bußgeldern führen können. Sämtliche Tätigkeiten, die den gewerblichen Betrieb umfassen, sollten aufgeführt werden. Die sollten an alle möglichen Tätigkeiten denken, da eine spätere Änderung zusätzliches Geld kostet. Eine vorherige Beratung bei der IHK oder bei einem professionellen Gründungsberater ist sinnvoll.

Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung des Gewerbes

Benötigen Sie für die Ausübung Ihres Gewerbes eine spezielle Erlaubnis, müssen Sie diese bei der Anmeldung vorlegen. Auch ein gültiger Personalausweis wird verlangt.

Weiterhin benötigen Sie als Handwerker eine Handwerks- oder Gewerbekarte, die Sie bei der IHK beantragen können. Meister müssen einen Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle vorlegen. Gastronomen benötigen eine Betriebserlaubnis des örtlichen Ordnungsamtes und eine Gaststättenkonzession.

Zusätzliche Nachweise können abhängig von der Berufsgruppe gefordert werden. Bei einigen Berufsgruppen wird ein polizeiliches Führungszeugnis gefordert.

Kosten für die Gewerbeanmeldung

Die Kosten für die Anmeldung des Gewerbes sind abhängig vom jeweiligen Bundesland. Sie liegen zwischen 10 und 50 Euro. Diese Kosten werden direkt bar bei der zuständigen Behörde beglichen.








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