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Rechnungsvorlage als Student








Artikelnummer: RV-007 Kategorie:

Beschreibung

Viele Studenten arbeiten auf Rechnung. Das bedeutet, sie arbeiten nicht als studentische Arbeitnehmer auf Lohnsteuerkarte oder als Mini-Jobber, sondern arbeiten selbstständig oder freiberuflich und erstellen für ihre Arbeit eine Rechnung, die sie dem Auftraggeber senden. Das können Jobs als Promoter oder Nachhilfelehrer sein oder andere freiberufliche Tätigkeiten, für die ein Honorar in Rechnung gestellt wird. Für die Arbeitgeber / Auftraggeber ist es attraktiv, Studenten als Selbstständige zu beschäftigen, weil keine Pflicht zur Sozialversicherung besteht und kein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall etc. besteht. Zudem kann die Rechnung in der Steuer als Ausgabe geltend gemacht werden. Dabei sind einige wichtige Punkte zu beachten:

Was ist eine Rechnungsvorlage als Student?

Eine Rechnungsvorlage als Student ist eine Dokumentenvorlage, mit der ein Student seine freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit als Student dem Auftraggeber in Rechnung stellen kann. Sie enthält alle gesetzlichen Vorgaben, sodass diese Rechnung auch von dem Auftraggeber als Ausgabe dem Finanzamt für seine Steuererklärung vorgelegt werden kann. Auch der Student kann diese Rechnung für die steuerliche Abrechnung seiner Studentenjobs einreichen.

Besonderheiten der Rechnungsvorlage als Student

Rechnungen für Studentenjobs bewegen sich oft in einem geringen Geldrahmen. Wenn aber 250 Euro als Rechnungssumme überschritten werden, müssen die Rechnungen sowohl den Namen und die Anschrift des Studenten als Rechnungssteller wie auch die Bezeichnung der Firma oder des Namens des Rechnungsempfängers (Auftraggeber) mit Anschrift enthalten. Zusätzlich muss die Rechnung ein Datum tragen und fortlaufend nummeriert sein. Auch die Steuernummer des Rechnungsstellers (Studenten) muss auf der Rechnung stehen. Außerdem muss die Art der Leistung, die in Rechnung gestellt wird, bezeichnet werden. Zusätzlich muss auch der Leistungszeitpunkt erfasst werden, der vom Datum der Rechnung natürlich abweichen kann, weil die Rechnungen meist später geschrieben werden.

Was beinhaltet eine Rechnungsvorlage als Student?

Die Rechnungsvorlage als Student enthält alle Angaben, die die Rechnung rechtssicher machen, sodass der Student einerseits seine Forderung gegenüber dem Auftraggeber durchsetzen kann, und der Auftraggeber kann die Rechnung gegenüber dem Finanzamt als Ausgaben absetzen, wenn alle gesetzlichen Vorgaben für Rechnungen eingehalten wurden.

Pflichtangaben der Rechnungsvorlage als Student

Im Wesentlichen muss der Aussteller erkennbar sein, der Auftraggeber und Rechnungsempfänger sowie die Art der Tätigkeit, die abgerechnet wird. Außerdem muss der Zeitpunkt der erbrachten Leistung vermerkt sein sowie Angaben dazu, ob der Student von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht. In diesem Fall darf er keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen. In der Regel ist hier ein Verweis auf § 19 UStG ausreichend, nach dem keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Natürlich darf der Student dann auch keine Umsatzsteuer berechnen, die er sonst an das Finanzamt als Vorsteuer abführen müsste. Jeder Student, der auf Rechnung arbeitet, sollte sich überlegen, ob die Kleinunternehmerregelung und damit die Umsatzsteuerbefreiung für ihn ein Vorteil oder Nachteil ist. Für den Studenten ist auch wichtig, neben dem Rechnungsbetrag auch eine Zahlungsfrist zu setzen, damit der Auftraggeber in Verzug gerät, wenn er nicht pünktlich die Rechnung an den Studenten und Rechnungsaussteller bezahlt.

Wann benötigt wer eine Rechnungsvorlage als Student?

Eine Rechnungsvorlage als Student ist immer dann für Studenten sinnvoll, wenn diese häufiger als Student auf selbstständiger oder freiberuflicher Basis arbeiten. Das kann im übrigen mit Gewerbeschein erfolgen oder auch davon als Freiberufler (z. B. meist Hilfskraft an der Uni oder Übersetzer) befreit sein. Das muss der Student im Einzelfall mit dem zuständigen Finanzamt abklären. Der Studentenstatus selbst ist für die Rechnungsstellung nicht relevant. Ein Student könnte also auch noch auf Rechnung arbeiten, wenn er exmatrikuliert ist. Grundsätzlich werden Studentenjobs von beiden Parteien gern auf selbstständiger Basis vereinbart, weil der Arbeitgeber Sozialabgaben und rechtliche Verpflichtungen als Arbeitgeber spart und der Student zum Beispiel auch keinen Kündigungsschutz hat. Für den Studenten ist der Job auf Rechnung attraktiv, weil besser bezahlt wird.